Speisen- und Lebensmittelversorgung für das Marienhospital Steinfurt und die Klinik Emsdetten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Münster
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
- CPV-Codes
- Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 665513-2026
- Verfahrensnummer
- aa329396-e46b-4c55-a56a-00e60dd338ab
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Münster schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Speisen und Lebensmitteln aus, einschließlich Produktion, Lieferung, Logistik und erforderlicher Systeme. Die Versorgung umfasst das Marienhospital Steinfurt mit etwa 200 Betten sowie die Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie in Emsdetten mit etwa 70 Patienten; vorgesehen sind tablettierte Speisen für Steinfurt und Großgebinde für Emsdetten. Die Vertragsdauer beträgt 720 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die vollumfängliche Versorgung mit Speisen und Lebensmitteln, einschließlich Produktion, Lieferung, Logistik sowie Bereitstellung erforderlicher Systeme. Der Leistungsumfang betrifft die beiden folgenden Standorte: - Patientenversorgung Marienhospital Steinfurt (tablettierte Versorgung, Cook & Chill) - Versorgung Klinik Emsdetten (Großgebinde, flexible Produktionsverfahren)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Speisenversorgung UKM Marienhospital GmbH
Es wird die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Neuvergabe eine Rahmenvereinbarung über die Versorgung stationärer Patienten mit Speisen und Lebensmitteln für folgende Standorte beabsichtigt: - UKM Marienhospital Steinfurt (ca. 200 Betten) - Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie Emsdetten (ca. 70 Patienten)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert
Vergabeunterlagen
23 Dateien laut Portal · Stand 28.09.2026| Sonstiges | 198 KB | |
| Sonstiges | 141 KB | |
| Sonstiges | 37 KB | |
| Sonstiges | 656 KB | |
| Sonstiges | 17 KB | |
| Sonstiges | 29 KB | |
| Sonstiges | 15 KB | |
| Sonstiges | 140 KB | |
| Vertragsbedingungen | 667 KB | |
| Sonstiges | 17 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 466 KB | |
| Anschreiben | 27 KB | |
| Sonstiges | 117 KB | |
| Vertragsbedingungen | 150 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Formular | 32 KB | |
| Formular | 23 KB | |
| Formular | 31 KB | |
| Formular | 24 KB | |
| Sonstiges | 23 KB | |
| Sonstiges | 533 B | |
| Formular | 23 KB | |
| Formular | 534 B |
Anforderungen
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert
Änderungen und Bieterfragen
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