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Speisen- und Lebensmittelversorgung für das Marienhospital Steinfurt und die Klinik Emsdetten

Status
Offen
Angebotsfrist
27.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.09.2026
CPV-Codes
Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
665513-2026
Verfahrensnummer
aa329396-e46b-4c55-a56a-00e60dd338ab

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Münster schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Speisen und Lebensmitteln aus, einschließlich Produktion, Lieferung, Logistik und erforderlicher Systeme. Die Versorgung umfasst das Marienhospital Steinfurt mit etwa 200 Betten sowie die Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie in Emsdetten mit etwa 70 Patienten; vorgesehen sind tablettierte Speisen für Steinfurt und Großgebinde für Emsdetten. Die Vertragsdauer beträgt 720 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die vollumfängliche Versorgung mit Speisen und Lebensmitteln, einschließlich Produktion, Lieferung, Logistik sowie Bereitstellung erforderlicher Systeme. Der Leistungsumfang betrifft die beiden folgenden Standorte: - Patientenversorgung Marienhospital Steinfurt (tablettierte Versorgung, Cook & Chill) - Versorgung Klinik Emsdetten (Großgebinde, flexible Produktionsverfahren)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Speisenversorgung UKM Marienhospital GmbH

    Es wird die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Neuvergabe eine Rahmenvereinbarung über die Versorgung stationärer Patienten mit Speisen und Lebensmitteln für folgende Standorte beabsichtigt: - UKM Marienhospital Steinfurt (ca. 200 Betten) - Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie Emsdetten (ca. 70 Patienten)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert

Vergabeunterlagen

23 Dateien laut Portal · Stand 28.09.2026
Aufforderung Teilnahmewettbewerb.docxSonstiges198 KB
Checkliste einzureichende Unterlagen TNW.docxSonstiges141 KB
ENTWURF Anlage 01 (Umfang der Speisenversorgung).docxSonstiges37 KB
ENTWURF Anlage 02 (Kostformkatalog).pdfSonstiges656 KB
ENTWURF Anlage 03 (Preisblatt).xlsxSonstiges17 KB
ENTWURF Anlage 04 (Bieter-Antwort-Matrix).xlsxSonstiges29 KB
ENTWURF Anlage 05 (Angebotsauswertung).xlsxSonstiges15 KB
ENTWURF Checkliste einzureichende Unterlagen.docxSonstiges140 KB
ENTWURF Muster AV Vertrag.pdfVertragsbedingungen667 KB
Teilnahmewettbewerb Fragebogen Eignungskriterien.xlsxSonstiges17 KB
vorläufige Leistungsbeschreibung.docxLVLeistungsverzeichnis466 KB
314 EU 02-2024 - Teilnahmeantrag.docxAnschreiben27 KB
511 EU 02-2024 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.pdfSonstiges117 KB
512 EU 04-2016 - Vertragsbedingungen des Landes NRW.pdfVertragsbedingungen150 KB
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdfVertragsbedingungen20 KB
521 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docxFormular32 KB
522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docxFormular23 KB
523 EU 04-2026 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docxFormular31 KB
531 EU 02-2024 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docxFormular24 KB
533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe.docxSonstiges23 KB
533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer.docxSonstiges533 B
534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe.docxFormular23 KB
534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung.docxFormular534 B

Anforderungen

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden teilweise nachgefordert

Änderungen und Bieterfragen

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