Küchen- und Wirtschaftsdienste auf einer gerontopsychiatrischen Station

LWL-Universitätsklinikum Bochum

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
LWL-Universitätsklinikum Bochum
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.08.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
534859-2026
Verfahrensnummer
5c9d0852-c439-4542-b09c-3827a247f8f2
CPV-Codes
Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)

Kurzbeschreibung

Das LWL-Universitätsklinikum Bochum schreibt Küchen- und Wirtschaftsdienste für eine gerontopsychiatrische Station in Bochum aus. Die Leistungen sind an 365 Tagen im Jahr zu erbringen, täglich von 06:00 bis 14:30 Uhr sowie von 16:30 bis 19:30 Uhr. Die Angebotsfrist endet am 31. August 2026 um 09:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Wahlleistungen: Küchen- und Wirtschaftsdienste iauf einer gerontopsychiatrischen Station (Track 3)- 365 Einsatztage

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Küchen-und Wirtschaftsdienst-LWL-Klinik Bochum

    Küchen- und Wirtschaftsdienste an 365 Tagen im Jahr auf einer gerontopsychiatrischen Station, Zeiten: 06:00-14:30 Uhr und 16:30 Uhr-19:30 Uhr

    Frist: 31.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Konzept wie die Ausführung des Küchen- und Wirtschaftsdienstes ganzjährig sichergestellt werden kann
20 %
Gesamtsumme aller Positionen gemäß Leistungsbeschreibung
80 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 651160-2026

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