Küchen- und Wirtschaftsdienste auf einer gerontopsychiatrischen Station
LWL-Universitätsklinikum Bochum
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- LWL-Universitätsklinikum Bochum
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 534859-2026
- Verfahrensnummer
- 5c9d0852-c439-4542-b09c-3827a247f8f2
- CPV-Codes
- Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
Kurzbeschreibung
Das LWL-Universitätsklinikum Bochum schreibt Küchen- und Wirtschaftsdienste für eine gerontopsychiatrische Station in Bochum aus. Die Leistungen sind an 365 Tagen im Jahr zu erbringen, täglich von 06:00 bis 14:30 Uhr sowie von 16:30 bis 19:30 Uhr. Die Angebotsfrist endet am 31. August 2026 um 09:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Wahlleistungen: Küchen- und Wirtschaftsdienste iauf einer gerontopsychiatrischen Station (Track 3)- 365 Einsatztage
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Küchen-und Wirtschaftsdienst-LWL-Klinik Bochum
Küchen- und Wirtschaftsdienste an 365 Tagen im Jahr auf einer gerontopsychiatrischen Station, Zeiten: 06:00-14:30 Uhr und 16:30 Uhr-19:30 Uhr
Frist: 31.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Konzept wie die Ausführung des Küchen- und Wirtschaftsdienstes ganzjährig sichergestellt werden kann
- 20 %
- Gesamtsumme aller Positionen gemäß Leistungsbeschreibung
- 80 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 651160-2026
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