Sicherheits- und Gesundheitskoordination für Rückbau und Neubau eines Hallenbads

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Schwelm
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.07.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachungsnummer
498667-2026
Verfahrensnummer
582ddf43-d546-4733-b3ee-95592cc5f1ff

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Schwelm beauftragt Sicherheits- und Gesundheitskoordination für den Abbruch des ehemaligen Schwelmebads und den anschließenden Neubau eines Hallenbads am selben Standort in Schwelm. Die Baumaßnahme ist vom 1. Oktober 2026 bis Dezember 2028 vorgesehen; gefordert werden unter anderem mindestens drei Referenzprojekte mit jeweils mindestens zwölf Monaten Bauzeit und Baukosten von mindestens 15 Millionen Euro. Angebote können bis zum 6. August 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden, wobei ausschließlich der Preis gewertet wird.

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Leistungsbeschreibung

Das ehemalige Schwelmebad in Schwelm wird abgebrochen. Am gleichen Standort wird ein Hallenbad neu errichtet. Die gesamte Baumaßnahme ist ab dem vierten Quartal 2026 bis Ende 2028 vorgesehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit Mindest. 3 Referenzprojekte (jeweils Bauzeit von mind. 12 Monaten und Baukosten von mind. 15 Mio € gewertet) => konkrete Anforderungen, siehe Leistungsverzeichnis 3. rechtliche Eignung Eine Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Rechtsmittelbelehrung (EU) Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VI. Ausführungszeitraum : 01.10.2026 - 12/2028 VIII. Zuschlagskriterien: Preis: 100 Prozent !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Sicherheits- und Gesundheitskoordinator für Rückbau und Neubau des Hallenbades

    Das ehemalige Schwelmebad in Schwelm wird abgebrochen. Am gleichen Standort wird ein Hallenbad neu errichtet. Die gesamte Baumaßnahme ist ab dem vierten Quartal 2026 bis Ende 2028 vorgesehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit Mindest. 3 Referenzprojekte (jeweils Bauzeit von mind. 12 Monaten und Baukosten von mind. 15 Mio € gewertet) => konkrete Anforderungen, siehe Leistungsverzeichnis 3. rechtliche Eignung Eine Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Rechtsmittelbelehrung (EU) Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VI. Ausführungszeitraum : 01.10.2026 - 12/2028 VIII. Zuschlagskriterien: Preis: 100 Prozent !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!

    Frist: 06.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

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Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 18.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 645056-2026
  2. 20.07.2026Berichtigung 1kleine Korrektur des Textes in der Bekanntmachung

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