Rahmenvereinbarungen zur Sanierung schadhafter Asphaltfahrbahnen auf Autobahnen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.255.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.02.2025
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Oberbauarbeiten für Fernstraßen (45233210)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 106240-2025
- Verfahrensnummer
- 1e12900b-7111-4dfb-b6dd-d811351101ad
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost in Halle (Saale), beschafft Rahmenvereinbarungen zur Sanierung kurzfristig entstandener Fahrbahn- und Brandschäden durch den Austausch schadhafter Asphaltschichten einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Markierungsarbeiten. Die Leistungen betreffen die Betriebsstrecken der Autobahnmeistereien (AM) Erfurt und Hermsdorf in Thüringen, insbesondere Abschnitte der Autobahnen A 4 und A 9; die Rahmenvereinbarungen laufen drei Jahre. Als geschätzte Werte sind 1.255.000 Euro für die AM Erfurt und 1.041.965 Euro für die AM Hermsdorf angegeben, die Angebotsfrist endet am 18. März 2025 um 09:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen über das partielle Ersetzen schadhafter Fahrbahnoberflächen aus Asphalt durch Asphalt auf den Betriebsstrecken der AM Erfurt (Los 1) sowie der AM Hermsdorf (Los 2). Die Laufzeit der RV beträgt 3 Jahre.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · AM Erfurt1.255.000 EUR
Der Rahmenvertrag umfasst die Sanierung kurzfristig aufgetretener Fahrbahn- und Brandschäden in der Asphaltfahrbahn auf den Betriebsstrecken der Autobahnmeisterei (AM) Erfurt. Dabei sind vorhandene Asphaltschichten zu ersetzen. Die Markierung ist, wenn diese nicht mit der Deckschicht abfräsbar ist, separat zu entfernen und zu entsorgen. Es liegen folgende Betriebsstrecken im Zuständigkeitsgebiet der AM Erfurt: - A 4, km 171,7 - 238,5 beide Richtungsfahrbahnen (RF) - A 4, km 279,0 Rasthof Eisenach RF F - A 71, km 017,2 - 100,6 beide RF Es handelt sich um Sanierungsarbeiten unterschiedlicher Größe entsprechend der Schadensbilder vor Ort in vorhandenen Asphaltfahrbahnen. Um akuten Verkehrsgefährdungen kurzfristig entgegen zu wirken und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist die Erbringung zeitnaher bzw. auch sofortiger Maßnahmen der baulichen Erhaltung erforderlich. Beim Leistungsumfang handelt es sich nicht um zusammenhängende Flächen! Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind jeweils die Summen mehrerer Teilleistungen. Die jeweiligen Gesamtmengen sind Erfahrungs- bzw. Schätzmengen auf der Grundlage vergangener Jahre und des zu erwartenden Reparaturaufkommens. Die Mindestgröße einer Schadstelle in der SMA-Deckschicht ergibt sich aus den Anforderungen des maschinellen Einbaus. Grobmengen: - 4.500 m² SMA einbauen - 1.100 m² MA einbauen - 15.000 m Riss behandeln - 1.250 m² Asphaltschicht rückformen - 10.000 m² OB-dO herstellen - 3 St. Verkehrssicherung läng. Dauer aufbauen und vorhalten - 60 St. Verkehrssicherung kürz. Dauer durchführen Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengenvorsätzen der Leistungspositionen handelt es sich um Höchstmengen. Die jeweiligen Schätzmengen betragen circa 20 % weniger.
Frist: 18.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · AM Hermsdorf1.041.965 EUR
Der Rahmenvertrag umfasst die Sanierung kurzfristig aufgetretener Fahrbahn- und Brandschäden in der Asphaltfahrbahn auf den Betriebsstrecken der Autobahnmeisterei (AM) Hermsdorf. Dabei sind vorhandene Asphaltschichten zu ersetzen. Die Markierung ist, wenn diese nicht mit der Deckschicht abfräsbar ist, separat zu entfernen und zu entsorgen. Es liegen folgende Betriebsstrecken im Zuständigkeitsgebiet der AM Hermsdorf: - A 4, km 114,1 - 171,7 beide Richtungsfahrbahnen (RF) - A 9, km 167,0 - 196,0 beide RF Es handelt sich um Sanierungsarbeiten unterschiedlicher Größe entsprechend der Schadensbilder vor Ort in vorhandenen Asphaltfahrbahnen. Um akuten Verkehrsgefährdungen kurzfristig entgegen zu wirken und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist die Erbringung zeitnaher bzw. auch sofortiger Maßnahmen der baulichen Erhaltung erforderlich. Beim Leistungsumfang handelt es sich nicht um zusammenhängende Flächen! Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind jeweils die Summen mehrerer Teilleistungen. Die jeweiligen Gesamtmengen sind Erfahrungs- bzw. Schätzmengen auf der Grundlage vergangener Jahre und des zu erwartenden Reparaturaufkommens. Die Mindestgröße einer Schadstelle in der SMA-Deckschicht ergibt sich aus den Anforderungen des maschinellen Einbaus. Grobmengen: - 3.500 m² SMA einbauen - 1.200 m² MA einbauen - 1.200 m² Betondecke aufnehmen und mit Asphalt ersetzen - 2 St. Verkehrssicherung läng. Dauer aufbauen und vorhalten - 43 St. Verkehrssicherung kürz. Dauer durchführen Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengenvorsätzen der Leistungspositionen handelt es sich um Höchstmengen. Die jeweiligen Schätzmengen betragen circa 20 % weniger.
Frist: 18.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · AM Erfurt
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · AM Hermsdorf
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 341182-2025
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