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Herstellung von Fahrzeugrückhaltesystemen an der A36 zwischen Kilometer 38,0 und 45,0

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
3.861.350 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
09.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schutzplanken (34928320)
  • Bau von Fernstraßen (45233124)
  • Anbringen von Leitplanken (45233280)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
549220-2026
Verfahrensnummer
855dc701-c5fa-43dd-9995-2b86242b519d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost in Halle (Saale), beschafft Bauleistungen zur Herstellung von Fahrzeugrückhaltesystemen an der A36 im Abschnitt zwischen Kilometer 38,0 und 45,0 in der Region DEE09. Die Grobmengen umfassen unter anderem mehrere Abschnitte im Mittelstreifen, teilweise als doppelte Systeme oder mit Fundament, sowie rund 8.200 Meter am Fahrbahnrand und weitere 1.270 Meter am Fahrbahnrand. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3.861.350 Euro; Angebote müssen bis zum 17. August 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

A036_38,0-45,0_ERH_bRF_AS15-16_E2- TA 1 - Fahrzeugrückhaltesysteme Los 1.10

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A36 km 38-45-TA 1 - Fahrzeugrückhaltesysteme Los 1.103.861.350 EUR

    A36 km 38-45-TA 1 - Fahrzeugrückhaltesysteme Los 1.10 Grobmengen: SE im Mittelstreifen herstellen (doppelt) 6300 m SE im Mittelstreifen herstellen 2500 m SE im Mittelstreifen herstellen 1250 m SE im Mittelstreifen herstellen 750 m SE im Mittelstreifen herstellen (Fundament) 350 m SE im Mittelstreifen herstellen 1750 m SE im Mittelstreifen herstellen 1250 m SE im Mittelstreifen herstellen 750 m SE am Fahrbahnrand herstellen 8200 m SE am Fahrbahnrand herstellen 1270 m Grasstopp-Platte liefern und einbauen 6500 St Grasstopp-Platte liefern und einbauen 5200 St

    Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 15.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 712200-2026
  2. 07.08.2026Berichtigung 1Verlängerung der Angebotsfrist aufgrund einer Störung

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