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Sanierung von Fahrzeugrückhaltesystemen an den Tunneln Hopfenberg und Walberg an der A44

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
01.07.2026
CPV-Codes
Anbringen von Leitplanken (45233280)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
544949-2026
Verfahrensnummer
12853826-6c63-4947-809f-21f7cd107cda

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, beauftragt Arbeiten an den Fahrzeugrückhaltesystemen im Zuge der Sanierung der Tunnel Hopfenberg und Walberg zwischen den Anschlussstellen HeLi Mitte und HeLi Ost an der A44. Vorgesehen sind der Rückbau von etwa 5.200 Metern Stahlsystemen und 260 Metern Betonsystemen sowie die Herstellung von etwa 5.000 Metern Stahlsystemen und 550 Metern Betonsystemen im NUTS-Gebiet DE737. Die Angebotsfrist endet am 10. August 2026 um 09:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

A44 - Sanierung Tunnel Hopfenberg und Tunnel Walberg, AS HeLi Mitte - AS HeLi Ost - Los 3 Fahrzeugrückhaltesysteme

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A44 - Sanierung Tunnel Hopfenberg und Tunnel Walberg, AS HeLi Mitte - AS HeLi Ost - Los 3 Fahrzeugrückhaltesysteme

    A44 - Sanierung Tunnel Hopfenberg und Tunnel Walberg, AS HeLi Mitte - AS HeLi Ost - Los 3 Fahrzeugrückhaltesysteme ca 5.200 m SE aus Stahl abbauen ca 260 m SE aus Beton abbauen ca 5.000 m SE aus Stahl herstellen ca 550 m SE aus Beton herstellen

    Frist: 10.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

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Preis
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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 29.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 669835-2026
  2. 06.08.2026Berichtigung 2Korrektur der Angebotsfrist
  3. 28.07.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 520603-2026

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