Verkehrsführung und Verkehrssicherung für die Sanierung der A 4 bei Hohenstein-Ernstthal
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 3.202.616,83 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 736949-2026
- Verfahrensnummer
- a0ea26e8-c3aa-45c5-8db8-255f32966d46
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, schreibt Verkehrssicherung für die Sanierung eines rund 10,7 Kilometer langen Abschnitts der A 4 in Fahrtrichtung Görlitz aus. Der Abschnitt liegt zwischen den Anschlussstellen Hohenstein-Ernstthal und Glauchau-Ost; vorgesehen ist unter anderem der Aufbau von Verkehrssicherung längerer Dauer auf rund 28 Kilometern. Der geschätzte Wert des Bauloses beträgt rund 2,64 Millionen Euro; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
A4_Los 2.2_Verkehrsführung und Verkehrssicherung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A4_Los 2.2_Verkehrsführung und Verkehrssicherung2.636.559,8 EUR
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Sanierung eines ca. 10,7 km langen Streckenabschnittes der BAB A 4 zwischen den Betriebs-km 91,000 und 101,700 auf der Richtungsfahrbahn Görlitz. Der Abschnitt befindet sich östlich der Anschlussstelle Hohenstein-Ernstthal (AS 65, ca. 800 m) und ca. 1,5 km westlich der Anschlussstelle Glauchau-Ost (AS 64). Diese Ausschreibung betrifft das Baulos 02.2: Verkehrssicherung, FR Görlitz. Grobmengen: -Verkehrssicherung längerer Dauer, Länge ca. 28,0 km aufbauen, umbauen und abbauen: 1 St -Verkehrssicherung umbauen für Sperrung der AS Hohenstein-Ernstthal und AS Glauchau-Ost: 2 St -Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten, Länge ca. 28,0 km: ca. 260d -Gelbmarkierung herstellen und entfernen: ca. 62.000 m -Transportable Schutzeinrichtung auf- und abbauen: ca. 14.600 m -Transportable Schutzeinrichtung vorhalten: ca. 260 d _Transportable LSA f. Engstellen auf- und abbauen: 4 St -Transportable LSA f. Engstellen vorhalten: 240 Std -Mobile Stauwarnanlage auf- und abbauen: 2 St -Mobile Stauwarnanlage unterhalten und betreiben: ca. 280 d -Mittelstreifenüberfahrten öffnen und schließen: ca. 1.100 m
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftiger Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. *Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftiger Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. *Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
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