Verkehrssicherung und Verkehrsführung bei der Sanierung der Atzlbachtalbrücke
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten (45000000)
- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Bauarbeiten für Fernstraßen (45233130)
- Verkehrsregelung (63712700)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 474053-2026
- Verfahrensnummer
- 877e11a2-745c-4c3e-bc28-73dc6738608c
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, beauftragt Leistungen zur Verkehrsführung und Verkehrssicherung im Rahmen der Sanierung der Atzlbachtalbrücke an der Autobahn A 8 zwischen München und Salzburg. Der Umfang umfasst unter anderem Baustelleneinrichtung, Gelbmarkierungen, transportable Schutzeinrichtungen, Beschilderung und Leitelemente sowie die Anpassung und Abstimmung von Verkehrszeichenplänen für erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen. Die Leistung wird in der Region München (NUTS-Code DE215) erbracht; die Angebotsfrist endet am 23. Juli 2026 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
A 8 München - Salzburg, Verkehrssicherung im Rahmen der Instandsetzung der Atzlbachtalbrücke
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Verkehrssicherung Atzlbachtalbrücke BW 182
Verkehrsführung und Verkehrssicherung sowie die hierfür notwendigen Gelbmarkierungen und Straßenausstattung mit transportablen Schutzeinrichtungen, Beschilderung und Leitelementen, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme "Sanierung Atzlbachtalbrücke" entstehen - Baustelleneinrichtung - Anpassung von Verkehrszeichenplänen zur Beantragung aller verkehrsrechtlichen Anordnungen für Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer - Abstimmung der Verkehrszeichenpläne im Zuge von Verkehrsbesprechungen und Überarbeitung der Verkehrszeichenpläne. - Einholung sämtlicher verkehrsrechtlicher Anordnungen bei den zuständigen Straßenbau- und -verkehrsbehörden - Herstellung aller Verkehrssicherungen für Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer einschließlich Vorhalten, Warten, Betreiben und Kontrollieren sowie die vorübergehenden Verkehrssicherungen für den Auf-, ggf. Um- und Abbau der Verkehrssicherung - Abbau von Verkehrssicherungen
Frist: 23.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 578678-2026
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