Rechtsanwaltliche Beratung und Unterstützung für den öffentlichen Einkauf

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.08.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.12.2024
CPV-Codes
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  • Rechtsberatung (79111000)
  • Vertretung vor Gericht (79112000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
745418-2024
Verfahrensnummer
85c8d924-a219-4ea3-bdb2-1eaf3c5ddce1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Sitz in Bonn sucht einen Rahmenvertrag über rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für ihren Stabsbereich Einkauf. Die Leistungen umfassen unter anderem IT-Beschaffungen, Bau- und Baunebenleistungen, Architekten- und Ingenieurleistungen, Gebäudemanagement sowie weitere Sonderbedarfe in Bonn und den benannten Regionen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 9. August 2024 um 07:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit) eingegangen sein; der Auftrag ist in drei Fachbereiche gegliedert.

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Leistungsbeschreibung

Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich IT-Leistungen

    Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich IT-Leistungen

  • LOT-0002 · Los 2: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen, soweit diese untrennbar in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen

    Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen, soweit diese untrennbar in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen

  • LOT-0003 · Los 3: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Sonderbedarfe, Architekten- und Ingenieursleistungen, Gutachter- und Beratungsleistungen mit und ohne baufachlichen Bezug, infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM), technisches Gebäudemanagement (TGM), Natur und Landschaft, Ver- und Entsorgungs- sowie sonstige Leistungen

    Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Sonderbedarfe, Architekten- und Ingenieursleistungen, Gutachter- und Beratungsleistungen mit und ohne baufachlichen Bezug, infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM), technisches Gebäudemanagement (TGM), Natur und Landschaft, Ver- und Entsorgungs- sowie sonstige Leistungen

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Ziffer 3 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bewerberauskunft Eignungskriterien) Bezug des Bieters zu Russland (vgl. Ziffer 4 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bewerberauskunft Eignungskriterien) 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich IT-Leistungen

Preis 50 %: Als Wertungspreis pro Los wird der Wertungspreis netto laut Preisblatt gewertet.
Schriftliches Konzept 25 %: Beschreibung des konkreten Vorgehens (pro Los) in Bezug auf die fünf genannten Unterkriterien
Mündliche Präsentation 25 %: Darstellung des Konzepts und Beantwortung der spontan gestellten Fragen

LOT-0002 · Los 2: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen, soweit diese untrennbar in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen

Preis 50 %: Als Wertungspreis pro Los wird der Wertungspreis netto laut Preisblatt gewertet.
Schriftliches Konzept 25 %: Beschreibung des konkreten Vorgehens (pro Los) in Bezug auf die fünf genannten Unterkriterien
Mündliche Präsentation 25 %: Darstellung des Konzepts und Beantwortung der spontan gestellten Fragen

LOT-0003 · Los 3: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Sonderbedarfe, Architekten- und Ingenieursleistungen, Gutachter- und Beratungsleistungen mit und ohne baufachlichen Bezug, infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM), technisches Gebäudemanagement (TGM), Natur und Landschaft, Ver- und Entsorgungs- sowie sonstige Leistungen

Preis 50 %: Als Wertungspreis pro Los wird der Wertungspreis netto laut Preisblatt gewertet.
Schriftliches Konzept 25 %: Beschreibung des konkreten Vorgehens (pro Los) in Bezug auf die fünf genannten Unterkriterien
Mündliche Präsentation 25 %: Darstellung des Konzepts und Beantwortung der spontan gestellten Fragen

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Ziffer 3 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bewerberauskunft Eignungskriterien) Bezug des Bieters zu Russland (vgl. Ziffer 4 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bewerberauskunft Eignungskriterien) 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 214687-2025

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