Rechtsanwaltliche Beratung und Unterstützung für den öffentlichen Einkauf
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.08.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Erfüllungsregion
- Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Rechtsberatung (79111000)
- Vertretung vor Gericht (79112000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 745418-2024
- Verfahrensnummer
- 85c8d924-a219-4ea3-bdb2-1eaf3c5ddce1
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Sitz in Bonn sucht einen Rahmenvertrag über rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für ihren Stabsbereich Einkauf. Die Leistungen umfassen unter anderem IT-Beschaffungen, Bau- und Baunebenleistungen, Architekten- und Ingenieurleistungen, Gebäudemanagement sowie weitere Sonderbedarfe in Bonn und den benannten Regionen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 9. August 2024 um 07:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit) eingegangen sein; der Auftrag ist in drei Fachbereiche gegliedert.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Los 1: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich IT-Leistungen
Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich IT-Leistungen
LOT-0002 · Los 2: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen, soweit diese untrennbar in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen
Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen, soweit diese untrennbar in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen
LOT-0003 · Los 3: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Sonderbedarfe, Architekten- und Ingenieursleistungen, Gutachter- und Beratungsleistungen mit und ohne baufachlichen Bezug, infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM), technisches Gebäudemanagement (TGM), Natur und Landschaft, Ver- und Entsorgungs- sowie sonstige Leistungen
Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Sonderbedarfe, Architekten- und Ingenieursleistungen, Gutachter- und Beratungsleistungen mit und ohne baufachlichen Bezug, infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM), technisches Gebäudemanagement (TGM), Natur und Landschaft, Ver- und Entsorgungs- sowie sonstige Leistungen
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Ziffer 3 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bewerberauskunft Eignungskriterien) Bezug des Bieters zu Russland (vgl. Ziffer 4 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bewerberauskunft Eignungskriterien) 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich IT-Leistungen
- Preis 50 %: Als Wertungspreis pro Los wird der Wertungspreis netto laut Preisblatt gewertet.
- Schriftliches Konzept 25 %: Beschreibung des konkreten Vorgehens (pro Los) in Bezug auf die fünf genannten Unterkriterien
- Mündliche Präsentation 25 %: Darstellung des Konzepts und Beantwortung der spontan gestellten Fragen
LOT-0002 · Los 2: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen, soweit diese untrennbar in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen
- Preis 50 %: Als Wertungspreis pro Los wird der Wertungspreis netto laut Preisblatt gewertet.
- Schriftliches Konzept 25 %: Beschreibung des konkreten Vorgehens (pro Los) in Bezug auf die fünf genannten Unterkriterien
- Mündliche Präsentation 25 %: Darstellung des Konzepts und Beantwortung der spontan gestellten Fragen
LOT-0003 · Los 3: Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Stabsbereich Einkauf im Bereich Sonderbedarfe, Architekten- und Ingenieursleistungen, Gutachter- und Beratungsleistungen mit und ohne baufachlichen Bezug, infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM), technisches Gebäudemanagement (TGM), Natur und Landschaft, Ver- und Entsorgungs- sowie sonstige Leistungen
- Preis 50 %: Als Wertungspreis pro Los wird der Wertungspreis netto laut Preisblatt gewertet.
- Schriftliches Konzept 25 %: Beschreibung des konkreten Vorgehens (pro Los) in Bezug auf die fünf genannten Unterkriterien
- Mündliche Präsentation 25 %: Darstellung des Konzepts und Beantwortung der spontan gestellten Fragen
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Ziffer 3 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bewerberauskunft Eignungskriterien) Bezug des Bieters zu Russland (vgl. Ziffer 4 der Anlage B-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben / Bewerberauskunft Eignungskriterien) 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 214687-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.