Rahmenvertrag für Rechtsberatung bei Bau- und baunahen Beschaffungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.12.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.10.2025
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000)
  • Juristische Beratung und Vertretung (79110000)
  • Rechtsberatung (79111000)
  • Vertretung vor Gericht (79112000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
718374-2025
Verfahrensnummer
6e122685-cce0-4ed7-9164-8be540c36da9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Sitz in Bonn sucht einen Rahmenvertragspartner für rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Beschaffung von Bau- und Baunebenleistungen sowie von Architekten-, Ingenieur-, Gutachter- und weiteren Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen. Die Ausschreibung ist der Region Berlin zugeordnet und umfasst ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Teilnahmeanträge müssen bis zum 5. Dezember 2025 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; die Bewertung erfolgt zu 40 Prozent nach dem Preis sowie zu jeweils 30 Prozent nach einem schriftlichen Konzept und einer mündlichen Präsentation.

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Leistungsbeschreibung

Es handelt sich um die Erbringung von rechtsanwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe eines Rahmenvertrags über rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Beschaffung von Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen, soweit diese untrennbar im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen, für den Stabsbereich Einkauf, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

    Rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Beschaffung von Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen

Anforderungen an deinen Betrieb

. - Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Ziffer 3 der Anlage B-03 Bewerberauskunft Eignungskriterien) - Etwaiger Bezug des Bewerbers zu Russland (vgl. Ziffer 4 der Anlage B-03 Bewerberauskunft Eignungskriterien) . 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe eines Rahmenvertrags über rechtsanwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Beschaffung von Bau- und Baunebenleistungen, Architekten-, Ingenieurs-, Gutachter- und Beratungsleistungen, soweit diese untrennbar im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen, für den Stabsbereich Einkauf, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Preis 40 %: Als Wertungspreis wird der Angebotspreis netto laut Preisblatt gewertet.
Schriftliches Konzept 30 %: Beschreibung des konkreten Vorgehens in Bezug auf fünf Unterkriterien
Mündliche Präsentation 30 %: Darstellung des Konzepts und Beantwortung von spontan gestellten Fragen

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

. - Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Ziffer 3 der Anlage B-03 Bewerberauskunft Eignungskriterien) - Etwaiger Bezug des Bewerbers zu Russland (vgl. Ziffer 4 der Anlage B-03 Bewerberauskunft Eignungskriterien) . 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 475743-2026

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