Generalplanerleistungen für Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.10.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
DE Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.10.2025
Bekanntmachungsnummer
676283-2025
Verfahrensnummer
6d3e8d2d-237d-4963-8cad-50b52313cb0a
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71200000 · Dienstleistungen von Architekturbüros; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71242000 · Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung; 71244000 · Kalkulation und Überwachung der Kosten; 71245000 · Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen; 71246000 · Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen; 71247000 · Beaufsichtigung der Bauarbeiten; 71248000 · Projektaufsicht und Dokumentation; 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71320000 · Planungsleistungen im Bauwesen; 71322000 · Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau; 71324000 · Baukostenberechnung; 71327000 · Dienstleistungen in der Tragwerksplanung; 71328000 · Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung; 71356400 · Technische PlanungsleistungenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergibt in der Region Berlin und Brandenburg je Los einen Rahmenvertrag für die Planung und Überwachung einfacher Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an Dienstliegenschaften und angemieteten Objekten. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Die Rahmenverträge laufen zunächst zwei Jahre und können dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden; die geschätzten Honorare betragen netto etwa 2,4 Millionen Euro für den nördlichen und 1,8 Millionen Euro für den südlichen Bereich, bei einer Teilnahmefrist bis zum 23. Oktober 2025.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17 Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1: Nord

    Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17 Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können. Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.

  • LOT-0002 · Los 2: Süd

    Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17 Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können. Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Eignungsformblatt) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verord-nung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1: Nord

Das wirtschaftlichste Angebot des Ausschreibungsverfahrens wird losweise durch die Vergabestelle nach folgenden Zuschlagskriterien ermittelt (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert): - Preis: 40 % - Qualität: 60 %
60 %
Das wirtschaftlichste Angebot des Ausschreibungsverfahrens wird losweise durch die Vergabestelle nach folgenden Zuschlagskriterien ermittelt (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert): - Preis: 40 % - Qualität: 60 %
40 %

LOT-0002 · Los 2: Süd

Das wirtschaftlichste Angebot des Ausschreibungsverfahrens wird losweise durch die Vergabestelle nach folgenden Zuschlagskriterien ermittelt (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert): - Preis: 40 % - Qualität: 60 %
60 %
Das wirtschaftlichste Angebot des Ausschreibungsverfahrens wird losweise durch die Vergabestelle nach folgenden Zuschlagskriterien ermittelt (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert): - Preis: 40 % - Qualität: 60 %
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Eignungsformblatt) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verord-nung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 422537-2026
Vergleichbare Verfahren269vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag212 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 14 Vergaben

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SAsta2 archtitekten ingenieure PartGmbH,129.05.20269 Mio. €

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