Verkehrssicherung für die Fahrbahnerneuerung auf der A 17 zwischen Dresden-Südvorstadt und Heidenau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.418.890,6 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 750244-2026
- Verfahrensnummer
- b481707f-ed11-4f98-801d-aa57b13ad978
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, schreibt Verkehrssicherungsleistungen für Arbeiten an der Fahrbahn der A 17 aus. Betroffen ist die Richtungsfahrbahn Prag zwischen den Anschlussstellen Dresden-Südvorstadt und Heidenau, von Betriebskilometer 11,9 bis 18,5; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,42 Millionen Euro. Die Angebotsfrist endet am 1. Dezember 2026; ein Ausführungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
A 17, FBE AS Dresden-Südvorstadt - AS Heidenau, FR Prag, Los 1 Verkehrssicherung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A 17, FBE AS Dresden-Südvorstadt - AS Heidenau, FR Prag, Los 1 Verkehrssicherung1.418.890,6 EUR
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen für die Verkehrssicherung an Arbeitsstellen zur Fahrbahnerneuerung auf der Bundesautobahn (BAB) 17 zwischen AS Dresden-Südvorstadt und AS Heidenau, Richtungsfahrbahn Prag zwischen Betr.-km 11,9 und Betr.-km 18,5. Grobmengen: Baustelleneinrichtung: 1 psch Baustelleninformationsschild anfertigen, aufbauen, abbauen: 2 St Mobile Stauwarnanlagen programmieren, aufbauen, abbauen: 2 St Verkehrssicherung an Arbeitsstellen Verkehrssicherungen längerer Dauer an Arbeitsstelle, RP D II/1a: 1 St Verkehrssicherungen längerer Dauer an Arbeitsstelle, RP D II/1b: 1 St Verkehrssicherungen längerer Dauer an Arbeitsstelle, Tunnelkette: 1 St Verkehrssicherungen längerer Dauer, RP D AS 1: 7 St Verkehrssicherungen längerer Dauer, Sperrung Anschlussstellen, PWC: 5 St Verkehrssicherungen längerer Dauer an Arbeitsstelle, RP D I/4: 1 St Verkehrssicherungen längerer Dauer an Umleitungsstrecke - B170 - S191: 1 St Verkehrssicherungen längerer Dauer an Umleitungsstrecke - Wendefahrte: 3 St Verkehrssicherungen kürzerer Dauer, Vollsperrung A1: 6 St Verkehrssicherungen kürzerer Dauer, Sperrung Anschlussstelle: 6 St Verkehrssicherungen kürzerer Dauer, RP D IV/1l: 2 St Verkehrssicherungen kürzerer Dauer, RP D IV/1r: 2 St Verkehrssicherung für Baustellenein- und -ausfahrten: 23 St Kontrolle der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen: 227 d Kontrolle der Verkehrssicherung an Umleitungsstrecke: 227 d Temporäre Markierung Längsmarkierung Typ II herstellen, Fahrbahnbegrenzung (Kaltplastikmasse): 7.400 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Blockmarkierung (Kaltplastikmasse): 550 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Fahrbahnbegrenzung (Folie): 33.700 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Fahrstreifenbegrenzung (Folie): 6.300 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Leitlinie (Folie): 2.300 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Blockmarkierung (Folie): 250 m Temporäre Schutzeinrichtungen Transportable Schutzeinrichtung aufbauen:14.350 m Transportable Schutzeinrichtung vorhalten: 3.419.150 md Transportable Schutzeinrichtung umsetzen: 550 m Transportable Schutzeinrichtung vorhalten bis Baubeginn RF Dresden 2028: 84.700 md AEK auf- und abbauen: 24 St AEK vorhalten: 5.448 Std Adapter auf- und abbauen: 12 St Adapter vorhalten: 2.140 Std Fahrzeugrückhaltesysteme SE aus Stahl abbauen (vorhandene TSE): 140 m SE aus Stahl abbauen (Mittelstreifenüberfahrten): 410 m AEK auf- und abbauen: 8 St
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftiger Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
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LOT-0000 · A 17, FBE AS Dresden-Südvorstadt - AS Heidenau, FR Prag, Los 1 Verkehrssicherung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftiger Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
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