Verkehrssicherung für die Fahrbahnerneuerung auf der A4 bei Dresden
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.828.485,5 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 694950-2026
- Verfahrensnummer
- f8aa5135-6992-438f-b4b2-6d3850a262b6
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, schreibt die Verkehrssicherung für die Erneuerung der A4 zwischen der Anschlussstelle Dresden-Neustadt und dem Autobahndreieck Dresden-Nord in Richtung Görlitz aus. Der Abschnitt reicht von Betriebskilometer 6,3 bis 0,7; vorgesehen sind unter anderem Baustelleneinrichtung, Informationsschilder, mobile Stauwarnanlagen und Verkehrssicherungen an der Arbeitsstelle. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,83 Millionen Euro; eine Ausführungszeit ist in den Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
A4, FBE AS Dresden-Neustadt bis AD Dresden-Nord, FR Görlitz, A4 Fahrbahnerneuerung AS Dresden Neustadt - AD Dresden Nord FR Görlitz - Verkehrssicherung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A4 Fahrbahnerneuerung AS Dresden Neustadt - AD Dresden Nord FR Görlitz - Verkehrssicherung1.828.485,5 EUR
A4, Fahrbahnerneuerung zw. AS Dresden-Neustadt und AD Dresden-Nord, RF Görlitz, Betr.-km 6,3 bis Betr.-km 0,7 -Fachlos 1 - Verkehrssicherung GROBMENGEN Allgemeine Leistungen Baustelleneinrichtung 1 psch Baustelleninformationsschild anfertigen, aufbauen, abbauen 4 St Mobile Stauwarnanlagen Mobile Stauwarnanlagen programmieren, aufbauen, abbauen 4 St Verkehrssicherung an Arbeitsstellen Verkehrssicherungen längerer Dauer an Arbeitsstelle, RP D II/6a 1 St Verkehrssicherungen längerer Dauer an Arbeitsstelle, RP D II/6b 1 St Verkehrssicherungen längerer Dauer, RP D AS 1 8 St Verkehrssicherungen längerer Dauer, Sperrung Anschlussstellen 11 St Verkehrssicherungen längerer Dauer an Umleitungsstrecke - Havarie 1 St Verkehrssicherungen längerer Dauer an Umleitungsstrecke - Wendefahrten 3 St Verkehrssicherungen längerer Dauer an Anschlussstellen 2 St Verkehrssicherungen kürzerer Dauer, RP D IV/2 3 St Verkehrssicherungen kürzerer Dauer, RP D IV/3 32 St Verkehrssicherung für Baustellenein- und -ausfahrten 26 St Kontrolle der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen 286 d Kontrolle der Verkehrssicherung an Umleitungsstrecken 286 d Temporäre Markierung Längsmarkierung Typ II herstellen, Fahrbahnbegrenzung (Kaltplastikmasse) 25.800 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Fahrstreifenbegrenzung (Kaltplastikmasse) 1.500 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Blockmarkierung (Kaltplastikmasse) 1.000 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Fahrbahnbegrenzung (Folie) 11.600 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Fahrstreifenbegrenzung (Folie) 3.000 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Leitlinie (Folie) 7.600 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Blockmarkierung (Folie) 1.500 m Pfeilmarkierung Typ II herstellen (Folie) 5 St Auskreuzungen herstellen, 2 x 2,00 m (Folie) 5 St Auskreuzungen herstellen, 2 x 5,00 m (Folie) 22 St Temporäre Schutzeinrichtungen Transportable Schutzeinrichtung aufbauen 17.300 m Transportable Schutzeinrichtung vorhalten 4.947.800 md AEK auf- und abbauen 56 St AEK vorhalten 8.236 Std Adapter auf- und abbauen 4 St Adapter vorhalten 1.144 Std Fahrzeugrückhaltesysteme SE aus Stahl abbauen 600 m SE im Mittelstreifen herstellen 1.340 m AEK auf- und abbauen 14 St ÜK / ÜE für FRS herstellen 3 St
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-ZArbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · A4 Fahrbahnerneuerung AS Dresden Neustadt - AD Dresden Nord FR Görlitz - Verkehrssicherung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
29 Dateien laut Portal · Stand 08.10.2026| Leistungsverzeichnis | 1,3 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 619 KB | |
| Sonstiges | 761 KB | |
| Sonstiges | 88,8 MB | |
| Vertragsbedingungen | 103 KB | |
| Sonstiges | 15 KB | |
| Sonstiges | 141 KB | |
| Formular | 605 KB | |
| Anschreiben | 28 KB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Formular | 1,6 MB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 83 KB | |
| Anschreiben | 182 KB | |
| Anschreiben | 1,2 MB | |
| Vertragsbedingungen | 132 KB | |
| Vertragsbedingungen | 82 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 61 KB | |
| Sonstiges | 78 KB | |
| Sonstiges | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 96 KB | |
| Sonstiges | 95 KB | |
| Sonstiges | 817 KB | |
| Sonstiges | 200 KB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-ZArbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
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