Rahmenvertrag zur Überprüfung und Planung der Entwässerung an Bundesautobahnen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 668.304 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.07.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
- Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 549102-2026
- Verfahrensnummer
- faf531d5-aa1f-4e02-b6c9-cf1b021bab7e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, vergibt einen Rahmenvertrag über Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung bei Erhaltungsmaßnahmen sowie beim Neu-, Um- und Ausbau von Bundesautobahnen im Streckennetz der Niederlassung Ost. Die Leistungen werden auf Abruf für 48 örtlich getrennte Vorhaben über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren im Zeitraum 2026 bis 2030 erbracht; der geschätzte Auftragswert beträgt 668.304 Euro. Die Niederlassung hat ihren Sitz in Halle (Saale), und Angebote müssen bis zum 17. August 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung 2026-2030 (Entwässerung)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag über Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung 2026-2030 (Entwässerung)668.304 EUR
Mit diesem Vergabeverfahren werden auf Abruf Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung bei Maßnahmen der Erhaltung sowie zum Neu-, Um- und Ausbau an Bundesautobahnen innerhalb des Streckennetzes der Niederlassung Ost der Autobahn GmbH des Bundes, Magdeburger Straße 51, 06112 Halle (Saale) ausgeschrieben. Die Mengensätze wurden für 48 örtlich getrennte Vorhaben und eine Vertragslaufzeit von vier Jahren ermittelt. Die tatsächlichen Abrechnungsmengen je Vorhaben ergeben sich auf Grundlage des Angebotes, welches im Rahmen des Einzelabrufes mit konkretem Projektbezug abgegeben werden muss. Der jeweilige Einheitspreis gilt unabhängig von der Abrechnungsmenge. Ein Anspruch auf den Abruf einer garantierten Menge an einzelnen Leistungen besteht seitens des Auftragnehmers nicht
Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- siehe Dokument " C3_HVA_F-StB_Eigenerklärung_Zuschlag"
- 20 %
- siehe Dokument " C3_HVA_F-StB_Eigenerklärung_Zuschlag"
- 50 %
- Honorar/Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 19.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 718724-2026
- 07.08.2026Berichtigung 1Verlängerung der Angebotsfrist, weil die Vergabeplattform aufgrund unplanmäßiger Wartungsarbeiten in den letzten Tagen nicht erreichbar war. Ende der Angebotsfrist: 17.08.2026, 10:00 Uhr Ende der Bindefrist: 16.10.2026
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