Rahmenvertrag zur Überprüfung und Planung der Entwässerung an Bundesautobahnen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
668.304 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.07.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
  • Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
  • Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
549102-2026
Verfahrensnummer
faf531d5-aa1f-4e02-b6c9-cf1b021bab7e

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, vergibt einen Rahmenvertrag über Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung bei Erhaltungsmaßnahmen sowie beim Neu-, Um- und Ausbau von Bundesautobahnen im Streckennetz der Niederlassung Ost. Die Leistungen werden auf Abruf für 48 örtlich getrennte Vorhaben über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren im Zeitraum 2026 bis 2030 erbracht; der geschätzte Auftragswert beträgt 668.304 Euro. Die Niederlassung hat ihren Sitz in Halle (Saale), und Angebote müssen bis zum 17. August 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung 2026-2030 (Entwässerung)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag über Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung 2026-2030 (Entwässerung)668.304 EUR

    Mit diesem Vergabeverfahren werden auf Abruf Leistungen zur Überprüfung und Planung der Entwässerung bei Maßnahmen der Erhaltung sowie zum Neu-, Um- und Ausbau an Bundesautobahnen innerhalb des Streckennetzes der Niederlassung Ost der Autobahn GmbH des Bundes, Magdeburger Straße 51, 06112 Halle (Saale) ausgeschrieben. Die Mengensätze wurden für 48 örtlich getrennte Vorhaben und eine Vertragslaufzeit von vier Jahren ermittelt. Die tatsächlichen Abrechnungsmengen je Vorhaben ergeben sich auf Grundlage des Angebotes, welches im Rahmen des Einzelabrufes mit konkretem Projektbezug abgegeben werden muss. Der jeweilige Einheitspreis gilt unabhängig von der Abrechnungsmenge. Ein Anspruch auf den Abruf einer garantierten Menge an einzelnen Leistungen besteht seitens des Auftragnehmers nicht

    Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

siehe Dokument " C3_HVA_F-StB_Eigenerklärung_Zuschlag"
20 %
siehe Dokument " C3_HVA_F-StB_Eigenerklärung_Zuschlag"
50 %
Honorar/Preis
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 19.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 718724-2026
  2. 07.08.2026Berichtigung 1Verlängerung der Angebotsfrist, weil die Vergabeplattform aufgrund unplanmäßiger Wartungsarbeiten in den letzten Tagen nicht erreichbar war. Ende der Angebotsfrist: 17.08.2026, 10:00 Uhr Ende der Bindefrist: 16.10.2026

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