Rahmenvertrag für Schul-Kollaborationsplattform und Administrationslösung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.10.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
6.200.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.10.2024
Bekanntmachungsnummer
603894-2024
Verfahrensnummer
6b213f49-3baf-4a75-bb1f-ab570eb8e652
CPV-Codes
48100000 · Branchenspezifisches Softwarepaket

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Kurzbeschreibung

Die Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) beschafft für Mitglieder der Kommunalen IT-UNION eG (KITU) eine umfassende Schul-IT-Lösung für digitales Lernen. Der Auftrag umfasst dauerhafte Softwarelizenzen, Installation, Ersteinrichtung, Schulungen, kundenspezifische Anpassungen sowie bei Bedarf passende Hardware; unterstützt werden sollen unter anderem Kommunikation, Organisation sowie die Verwaltung von Netzwerken, Geräten und Nutzern. Der geschätzte Auftragswert beträgt 6,2 Millionen Euro, der Auftraggeber sitzt in Magdeburg und die Lösung soll für Schulen im Land Sachsen-Anhalt eingesetzt werden. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2024 um 10:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU), um die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen. Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bie-ter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung zur Deckung des Bedarfs der KITU-Mitglieder über die Lieferung von Lizenzen zur dauerhaften Nutzung einer Standardsoftware, Installation und Ersteinrichtung sowie Einführung durch bspw. Schulungen an Administratoren und Nutzern sowie kundenspezifische Anpassung einer Gesamtlösung mit ihren Modulen bzw. Funktionen zur Unterrichtsdurchführung mit der Vor- und Nachbereitung und der Einbindung des Systems in die Infrastruktur und Systemlandschaft sowie den Erwerb und die Lieferung von Lizenzen zu decken. Die Softwarelösung muss die Bereiche Kommunikation, Organisation, Netzwerk-, Geräte- und Nutzerverwaltung unterstützen und somit die zeitgemäßen Anforderungen aus der pädagogischen Praxis an eine Schul-IT Plattform im Rahmen der Vermittlung digitaler Kompetenzen erfüllt werden. (nachfolgend „Ziellösung“ oder „Gesamtlösung“). Es sind nach Bedarf Hardwarekomponenten für die Ziellösung durch den Auftragnehmer anzubieten. Nutzer der Ziellösung sind Lehrende und Lernende sowie deren Erziehungsberechtigte und Administratoren der Schulträger bzw. der KID. Die Module der Gesamtlösung müssen so konzipiert sein, dass bei etwaigen Updates, Releasewechsel oder Upgrades nur ein kostenfreier Integrationsaufwand bei eingesetzten Ziellösungen des Auftragnehmers beim Auftraggeber oder seinen Kunden auftritt. Hintergrund DigitalPakt Schule Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Hintergrund IKT-RL Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt. Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Kollaborationsplattform und Administrationslösung für Schulen zur Unterstützung des Digitalen Lernens6.200.000 EUR

    Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU), um die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen. Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bie-ter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung zur Deckung des Bedarfs der KITU-Mitglieder über die Lieferung von Lizenzen zur dauerhaften Nutzung einer Standardsoftware, Installation und Ersteinrichtung sowie Einführung durch bspw. Schulungen an Administratoren und Nutzern sowie kundenspezifische Anpassung einer Gesamtlösung mit ihren Modulen bzw. Funktionen zur Unterrichtsdurchführung mit der Vor- und Nachbereitung und der Einbindung des Systems in die Infrastruktur und Systemlandschaft sowie den Erwerb und die Lieferung von Lizenzen zu decken. Die Softwarelösung muss die Bereiche Kommunikation, Organisation, Netzwerk-, Geräte- und Nutzerverwaltung unterstützen und somit die zeitgemäßen Anforderungen aus der pädagogischen Praxis an eine Schul-IT Plattform im Rahmen der Vermittlung digitaler Kompetenzen erfüllt werden. (nachfolgend „Ziellösung“ oder „Gesamtlösung“). Es sind nach Bedarf Hardwarekomponenten für die Ziellösung durch den Auftragnehmer anzubieten. Nutzer der Ziellösung sind Lehrende und Lernende sowie deren Erziehungsberechtigte und Administratoren der Schulträger bzw. der KID. Die Module der Gesamtlösung müssen so konzipiert sein, dass bei etwaigen Updates, Releasewechsel oder Upgrades nur ein kostenfreier Integrationsaufwand bei eingesetzten Ziellösungen des Auftragnehmers beim Auftraggeber oder seinen Kunden auftritt. Hintergrund DigitalPakt Schule Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Hintergrund IKT-RL Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt. Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt.

    Frist: 14.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA). Erklärung zu § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Erklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr). Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Erklärung, dass das Unternehmen allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und nachkommt. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden. Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Erklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag Kollaborationsplattform und Administrationslösung für Schulen zur Unterstützung des Digitalen Lernens

Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/6ef692b4-49a2-4ad8-9833-96137865f026/awardcriteria

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA). Erklärung zu § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Erklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr). Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Erklärung, dass das Unternehmen allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und nachkommt. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden. Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Erklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 671779-2024
Vergleichbare Verfahren291vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag177 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 39 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Einführung einer pädagogischen Schulmanagementlösung für die Hansestadt HerfordOstwestfalen-Lippe-ITLemgo, Deutschland23.07.2026 -
Cloudbasierte Software für Kindertagesstätten mit Einführung und SupportZweckverband Digitale Kommunen BrandenburgCottbus, Deutschland28.07.2026 -
Rahmenvertrag für Schulmanagementsoftware inklusive Implementierung und SupportBG Kliniken IT-Services GmbHBerlin, Deutschland04.09.2026 -
Cloud-basierte Schulverwaltungssoftware mit Betrieb, Support und SchulungenLand Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Referat 9315Mainz, Deutschland09.03.2026 -
Rahmenvertrag für Microsoft-Campus-Lizenzen und ergänzende IT-DienstleistungenSüdwestfalen-ITHemer, Deutschland23.03.20268 Mio. €
IT-Betrieb und Migration einer Schulplattform für 65 SchulenStadt Freiburg i. Br. - VergabemanagementFreiburg im Breisgau, Deutschland21.05.2026 -
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Apple-Hardware und Zubehör für SchulenIKT-Ost AöRNeubrandenburg, Deutschland29.05.20265,1 Mio. €
Lieferung, Einführung und Wartung von Citrix-Lizenzen und IT-DienstleistungenKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland03.11.202517,5 Mio. €

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
SDSoftwareONE Deutschland GmbHLeipzig8206.11.202518,2 Mio. €fallend
CGCANCOM GmbHJettingen-Scheppach6013.07.20265,1 Mio. €steigend
CDCrayon Deutschland GmbHUnterhaching6016.06.202510,9 Mio. €fallend
RGREDNET GmbHMainz5007.04.20251,6 Mio. €fallend
BGBechtle GmbHLeipzig3217.12.20246 Mio. €fallend
CIchristmann informationstechnik + medien GmbH & Co. KGIlsede3026.01.2026167 Tsd. €steigend
DGDell GmbHFrankfurt am Main3015.09.202520,8 Mio. €fallend
CACHG-MERIDIAN AGWeingarten3020.11.20241,1 Mio. €fallend
TWThinkRED West GmbHBochum3011.11.2024 - fallend
PGProwise GmbHKöln2001.09.20261,9 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (39) · Baden-Württemberg (38) · Bayern (31) · Schleswig-Holstein (24) · Hessen (24) · Niedersachsen (23)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Pflege und Weiterentwicklung der rola-Produkte eFBS und PIAVrola Security Solutions GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    75,6 Mio. €
    13.12.2024noch 3 Monate13.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen im Enterprise AgreementBechtle GmbHLandratsamt Ansbach - Zentrale VergabestelleAnsbach, Deutschland
    327 Tsd. €
    15.03.2024noch 6 Monate31.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Softwarelizenzen sowie Pflege- und Supportleistungen für SPARX Enterprise ArchitectSVA System Vertrieb Alexander GmbHBWI GmbHBonn, Deutschland
    13.08.2024noch 11 Monate13.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Softwarelizenzen, Pflege und Support für die Team Trainer Performance Suitetts GmbHBWI GmbHBonn, Deutschland
    638 Tsd. €
    22.08.2025noch 11 Monate22.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für MobileIron-Secure-Lizenzen zur Verwaltung mobiler EndgeräteCANCOM GmbHAMEOS Klinikum Alfeld GmbHAlfeld/Leine, Deutschland
    26.09.2024noch 12 Monate24.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für ein digitales Bewerbungsmanagementtoolmilch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AGLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgart, Deutschland
    1 €
    29.09.2025noch 12 Monate29.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)

Aktiv seit 2023 · 12 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr4Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 12 seit 2023Spitze KW 46 · 2023 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SDSoftwareONE Deutschland GmbH206.11.202517,3 Mio. €
BGBechtle GmbH227.02.20245,4 Mio. €
CGCANCOM GmbH104.06.202512 Mio. €
PEPROFI Engineering Systems AG103.06.202521,5 Mio. €
KIKupper IT GmbH103.06.202521,5 Mio. €
IGIServ GmbH104.11.20246,2 Mio. €
CGCANCOM GmbH113.11.20234,5 Mio. €
BGBechtle GmbH113.11.20234,5 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag für Microsoft-Lizenzen und ergänzende Lizenz- und SupportleistungenSoftwareONE Deutschland GmbHKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    17 Mio. €
    20.08.2024noch 23 Monate20.08.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Schul-Kollaborationsplattform und AdministrationslösungIServ GmbHKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    6,2 Mio. €
    04.11.2024noch 26 Monate04.11.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenverträge für VMware- und Veeam-Lizenzen sowie BeratungsleistungenPROFI Engineering Systems AG +1 weitereKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    21,5 Mio. €
    03.06.2025noch 32 Monate03.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Palo-Alto-Firewalls, Endpoint-Sicherheit und IT-DienstleistungenCANCOM GmbHKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    12 Mio. €
    04.06.2025noch 33 Monate04.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung, Einführung und Wartung von Citrix-Lizenzen und IT-DienstleistungenSoftwareONE Deutschland GmbHKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    17,5 Mio. €
    06.11.2025noch 38 Monate06.11.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
31.08.2026Digitalisierung von Bestandsakten und Posteingang der Ausländerbehörde MagdeburgOffen - 900 Tsd. €
07.05.2026Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde und weiterer Verwaltungseinheiten der Landeshauptstadt MagdeburgVergeben - 2,1 Mio. €
24.04.2026Rahmenvertrag zur Digitalisierung von Verwaltungsakten der Landeshauptstadt MagdeburgOffen - 2,1 Mio. €
27.10.2025Lieferung, Einführung und Wartung von Citrix-Lizenzen und IT-DienstleistungenVergebenSDSoftwareONE Deutschland GmbH17,5 Mio. €
22.05.2025Rahmenvertrag für Palo-Alto-Firewalls, Endpoint-Sicherheit und IT-DienstleistungenVergebenCGCANCOM GmbH12 Mio. €
08.04.2025Rahmenverträge für VMware- und Veeam-Lizenzen sowie BeratungsleistungenVergebenPEPROFI Engineering Systems AG +1 weitere21,5 Mio. €
08.10.2024Rahmenvertrag für Schul-Kollaborationsplattform und AdministrationslösungVergebenIGIServ GmbH6,2 Mio. €
19.08.2024Rahmenvertrag für Microsoft-Lizenzen und ergänzende Lizenz- und SupportleistungenVergebenSDSoftwareONE Deutschland GmbH17 Mio. €
04.07.2024Rahmenvertrag für digitale Schließsysteme einschließlich Lieferung und MontageVergeben - 5 Mio. €
05.02.2024Rahmenvertrag für PCs, Notebooks, Monitore, Thin-Clients und IT-PeripherieVergebenBGBechtle GmbH7,3 Mio. €
15.11.2023Rahmenvertrag für Apple-Hardware, Zubehör, Dienstleistungen und SupportVergebenBGBechtle GmbH +1 weitere4,5 Mio. €
14.11.2023Rahmenvertrag für LANCOM-Netzwerk- und WLAN-Technik, Software, Zubehör und SupportVergebenBGBechtle GmbH3,6 Mio. €

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