Rahmenvertrag für Microsoft-Lizenzen und ergänzende Lizenz- und Supportleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.08.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
17.000.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.08.2024
Bekanntmachungsnummer
494944-2024
Verfahrensnummer
a38ff896-9a92-4560-a9c1-3090664ae37f
CPV-Codes
48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Die Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH beschafft einen beitrittsoffenen Rahmenvertrag mit einem Handelspartner für Microsoft-Lizenzen und damit verbundene Beratungs-, Verwaltungs-, Support- und Schulungsleistungen. Abrufberechtigt sind derzeit 119 Mitglieder der kommunalen Genossenschaft KITU sowie stimmberechtigte Mitglieder kommunaler Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt; die tatsächlichen Abnahmemengen können sich verändern. Der geschätzte Auftragswert beträgt 17 Millionen Euro, die Laufzeit 1.440 Tage; Angebote sind bis zum 19. August 2024, 10:00 Uhr, einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU sowie den stimmberechtigten Mitgliedern des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt (SGSA) und des Landkreistages Sachsen-Anhalt (LKT) (nachfolgend „Abrufberechtigte“ oder „Kunden“) Microsoft Lizenzen und die weiteren Leistungen dieser Ausschreibung nach der Maßgabe des zu schließendes Rahmenvertrages ermöglicht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Der Rahmenvertrag ist als beitrittsoffener Vertrag gestaltet, zu welchem die Abrufberechtigten (siehe Leistungsbeschreibung Pkt. 1.2 Akteure und Begriffsbestimmungen) beitreten und direkt Einzelabrufe tätigen können. Die KID erwartet aufgrund der Vielfalt der Microsoft Softwareprodukte eine im Lizenzpreis inkludierte, umfängliche Betreuung und Unterstützung durch den Auftragnehmer im Hinblick auf Lizenzberatung, Lösungs- und Produktberatung, Unterstützung im Vertragsmanagement, Beratung zu Microsoft Software Assurance, Auditunterstützung, Informationsdienste, Transaktionale Services, Technische Unterstützung und Microsoft-Portalunterstützung. Der Auftraggeber weist den Bieter ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche der oben genannten Leistungen in die Lizenzpreise einzukalkulieren sind. Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen. Weiterhin benötigt der Auftraggeber zusätzlich, abrufbare Leistungen im Zusammenhang mit der Microsoft Software, wie eine Helpdesk- und Supportunterstützung, eine erweiterte Lizenzverwaltung, ein Portfolio Management, Consulting- und Schulungsleistungen sowie eine Lizenzplausibilisierung und Software & Asset Management Strategie. Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 119 Mitglieder. Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Handelspartner für Microsoft Lizenzen17.000.000 EUR

    Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU sowie den stimmberechtigten Mitgliedern des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt (SGSA) und des Landkreistages Sachsen-Anhalt (LKT) (nachfolgend „Abrufberechtigte“ oder „Kunden“) Microsoft Lizenzen und die weiteren Leistungen dieser Ausschreibung nach der Maßgabe des zu schließendes Rahmenvertrages ermöglicht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Der Rahmenvertrag ist als beitrittsoffener Vertrag gestaltet, zu welchem die Abrufberechtigten (siehe Leistungsbeschreibung Pkt. 1.2 Akteure und Begriffsbestimmungen) beitreten und direkt Einzelabrufe tätigen können. Die KID erwartet aufgrund der Vielfalt der Microsoft Softwareprodukte eine im Lizenzpreis inkludierte, umfängliche Betreuung und Unterstützung durch den Auftragnehmer im Hinblick auf Lizenzberatung, Lösungs- und Produktberatung, Unterstützung im Vertragsmanagement, Beratung zu Microsoft Software Assurance, Auditunterstützung, Informationsdienste, Transaktionale Services, Technische Unterstützung und Microsoft-Portalunterstützung. Der Auftraggeber weist den Bieter ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche der oben genannten Leistungen in die Lizenzpreise einzukalkulieren sind. Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen. Weiterhin benötigt der Auftraggeber zusätzlich, abrufbare Leistungen im Zusammenhang mit der Microsoft Software, wie eine Helpdesk- und Supportunterstützung, eine erweiterte Lizenzverwaltung, ein Portfolio Management, Consulting- und Schulungsleistungen sowie eine Lizenzplausibilisierung und Software & Asset Management Strategie. Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 119 Mitglieder. Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.

    Frist: 19.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA). Erklärung zu § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Erklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr). Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Erklärung, dass das Unternehmen allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und nachkommt. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden. Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Erklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag Handelspartner für Microsoft Lizenzen

Preis Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/95ffb7a5-7511-4fcb-83a7-97cf3911ebb1/awardcriteria

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA). Erklärung zu § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Erklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr). Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Erklärung, dass das Unternehmen allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und nachkommt. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden. Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Erklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 504447-2024
Vergleichbare Verfahren286vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag133 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 53 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Rahmenvereinbarung für Microsoft-Produkte und zugehörige ServiceleistungenFreistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und InfrastrukturErfurt, Deutschland27.04.20261 €
Lieferung, Einführung und Wartung von Citrix-Lizenzen und IT-DienstleistungenKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland03.11.202517,5 Mio. €
Rahmenvertrag für Microsoft-Lizenzen im Cloud-Solution-Provider-Programmneu-itec GmbHNeubrandenburg, Deutschland02.07.2026 -
Rahmenvereinbarung über Microsoft BMI Select Plus-Lizenzen und zugehörige DienstleistungenKDN - Dachverband kommunaler IT DienstleisterKöln, Deutschland17.11.202513,6 Mio. €
Rahmenvertrag für Microsoft-Campus-Lizenzen und ergänzende IT-DienstleistungenSüdwestfalen-ITHemer, Deutschland23.03.20268 Mio. €
Rahmenvereinbarung für Microsoft-Softwarelizenzen und SupportleistungenHelmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.Dresden, Deutschland23.09.2025 -
Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen, Microsoft 365 und LizenzverwaltungsleistungenLfA Förderbank BayernMünchen, Deutschland15.06.2026 -
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Microsoft-SoftwarelizenzenInformationsverarbeitung Leverkusen GmbHLeverkusen, Deutschland22.09.2025 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
SDSoftwareONE Deutschland GmbHLeipzig32110.08.202634,6 Mio. €steigend
CDCrayon Deutschland GmbHUnterhaching17005.12.20255,9 Mio. €fallend
SDSoftwareOne Deutschland GmbHLeipzig12007.09.20268,4 Mio. €stabil
CGCANCOM GmbHJettingen-Scheppach7011.09.202687,1 Mio. €fallend
DGDell GmbHFrankfurt am Main6015.09.202520,8 Mio. €fallend
TWThinkRED West GmbHBochum5022.04.202585 Mio. €fallend
SSSVA System Vertrieb Alexander GmbHWiesbaden4004.11.202521,5 Mio. €steigend
RGREDNET GmbH - 4010.07.2024144,8 Mio. €stabil
CGCANCOM GmbHLeipzig3001.08.20266,8 Mio. €steigend
CTConverge Technology Solutions Germany GmbHMainz3015.06.202650,4 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (51) · Bayern (44) · Berlin (29) · Hessen (23) · Sachsen (22) · Sachsen-Anhalt (19)

Laufende Rahmenverträge

Sachsen-Anhalt
  • Rahmenverträge für VMware- und Veeam-Lizenzen sowie BeratungsleistungenPROFI Engineering Systems AG +1 weitereKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    21,5 Mio. €
    03.06.2025noch 32 Monate03.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • CheckMK-Lizenzen zur Überwachung von IT-Infrastrukturen mit Pflege und UnterstützungcomNET GmbHBWI GmbHBonn, Deutschland
    22.12.2025noch 39 Monate22.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bereitstellung, Einführung und Betrieb einer Qualitätsmanagement-Software für zehn KlinikstandorteInworks GmbHBG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbHBerlin, Deutschland
    19.08.2024noch 46 Monate31.07.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)

Aktiv seit 2023 · 12 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr4Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 12 seit 2023Spitze KW 46 · 2023 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SDSoftwareONE Deutschland GmbH206.11.202517,3 Mio. €
BGBechtle GmbH227.02.20245,4 Mio. €
CGCANCOM GmbH104.06.202512 Mio. €
PEPROFI Engineering Systems AG103.06.202521,5 Mio. €
KIKupper IT GmbH103.06.202521,5 Mio. €
IGIServ GmbH104.11.20246,2 Mio. €
CGCANCOM GmbH113.11.20234,5 Mio. €
BGBechtle GmbH113.11.20234,5 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag für Microsoft-Lizenzen und ergänzende Lizenz- und SupportleistungenSoftwareONE Deutschland GmbHKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    17 Mio. €
    20.08.2024noch 23 Monate20.08.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Schul-Kollaborationsplattform und AdministrationslösungIServ GmbHKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    6,2 Mio. €
    04.11.2024noch 26 Monate04.11.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenverträge für VMware- und Veeam-Lizenzen sowie BeratungsleistungenPROFI Engineering Systems AG +1 weitereKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    21,5 Mio. €
    03.06.2025noch 32 Monate03.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Palo-Alto-Firewalls, Endpoint-Sicherheit und IT-DienstleistungenCANCOM GmbHKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    12 Mio. €
    04.06.2025noch 33 Monate04.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung, Einführung und Wartung von Citrix-Lizenzen und IT-DienstleistungenSoftwareONE Deutschland GmbHKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland
    17,5 Mio. €
    06.11.2025noch 38 Monate06.11.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
31.08.2026Digitalisierung von Bestandsakten und Posteingang der Ausländerbehörde MagdeburgOffen - 900 Tsd. €
07.05.2026Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde und weiterer Verwaltungseinheiten der Landeshauptstadt MagdeburgVergeben - 2,1 Mio. €
24.04.2026Rahmenvertrag zur Digitalisierung von Verwaltungsakten der Landeshauptstadt MagdeburgOffen - 2,1 Mio. €
27.10.2025Lieferung, Einführung und Wartung von Citrix-Lizenzen und IT-DienstleistungenVergebenSDSoftwareONE Deutschland GmbH17,5 Mio. €
22.05.2025Rahmenvertrag für Palo-Alto-Firewalls, Endpoint-Sicherheit und IT-DienstleistungenVergebenCGCANCOM GmbH12 Mio. €
08.04.2025Rahmenverträge für VMware- und Veeam-Lizenzen sowie BeratungsleistungenVergebenPEPROFI Engineering Systems AG +1 weitere21,5 Mio. €
08.10.2024Rahmenvertrag für Schul-Kollaborationsplattform und AdministrationslösungVergebenIGIServ GmbH6,2 Mio. €
19.08.2024Rahmenvertrag für Microsoft-Lizenzen und ergänzende Lizenz- und SupportleistungenVergebenSDSoftwareONE Deutschland GmbH17 Mio. €
04.07.2024Rahmenvertrag für digitale Schließsysteme einschließlich Lieferung und MontageVergeben - 5 Mio. €
05.02.2024Rahmenvertrag für PCs, Notebooks, Monitore, Thin-Clients und IT-PeripherieVergebenBGBechtle GmbH7,3 Mio. €
15.11.2023Rahmenvertrag für Apple-Hardware, Zubehör, Dienstleistungen und SupportVergebenBGBechtle GmbH +1 weitere4,5 Mio. €
14.11.2023Rahmenvertrag für LANCOM-Netzwerk- und WLAN-Technik, Software, Zubehör und SupportVergebenBGBechtle GmbH3,6 Mio. €

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.