Anschlussvertrag für Microsoft-Softwarelizenzen und Software-Assurance

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
550.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
20.07.2026
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
vmp-rheinland.de
Bekanntmachungsnummer
499447-2026
Verfahrensnummer
3a89f3cb-2ebd-405f-9743-4aea9b7b24ef

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kreisstadt Bergheim, vertreten durch den Bürgermeister, beschafft einen Anschlussvertrag für Microsoft-Softwarelizenzen und die Fortführung der Software-Assurance-Rechte. Der Vertrag umfasst außerdem Lizenzberatung, Angebots- und Bestellabwicklung sowie die bedarfsgerechte Aufnahme zusätzlicher Nutzer, Geräte, Lizenzen, Produkte und Online-Dienste. Die Laufzeit beträgt 1.095 Tage ab dem 1. November 2026, der geschätzte Auftragswert liegt bei 550.000 Euro; Angebote müssen bis zum 25. August 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Der bestehende Microsoft Enterprise Agreement-Vertrag läuft zum 31.10.2026 aus. Um eine unterbrechungsfreie Fortführung sicherzustellen, muss der Vertrag mit Wirkung zum 01.11.2026 nahtlos verlängert werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag

    Zum wesentlichen Leistungsumfang des Auftrags gehören: - die nahtlose Überführung der Bestandslizenzen sowie die Fortführung der Software-Assurance-Rechte, - die Beratung zur Microsoft-Lizenzierung, - die Erstellung von Angeboten sowie die Abwicklung von Bestellungen, - die bedarfsgerechte Aufnahme zusätzlicher Nutzer, Geräte, Lizenzen, Produkte und Online Services während der Vertragslaufzeit, - die vertragskonforme Erfassung, Meldung und Abrechnung der daraus resultierenden Mehrbedarfe im Rahmen der jeweiligen Bestell- und jährlichen True-up-Prozesse sowie - die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der True-up-Meldungen.

    Frist: 25.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Maßgabe des § 56 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern oder vervollständigen zu lassen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten, nach dem Kalender bestimmten Frist einzureichen. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, können grundsätzlich nicht nachgefordert werden. Dies gilt insbesondere für die wertungsrelevanten Preisangaben und Eintragungen im verbindlichen Preisblatt. Die gesetzlichen Ausnahmen des § 56 Absatz 3 Satz 2 VgV bleiben unberührt.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste wertbare Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %. Den Zuschlag erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten zuschlagsrelevanten Gesamtangebotssumme. Die Zusammensetzung der zuschlagsrelevanten Gesamtangebotssumme ergibt sich aus dem Preisblatt.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Maßgabe des § 56 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern oder vervollständigen zu lassen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten, nach dem Kalender bestimmten Frist einzureichen. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, können grundsätzlich nicht nachgefordert werden. Dies gilt insbesondere für die wertungsrelevanten Preisangaben und Eintragungen im verbindlichen Preisblatt. Die gesetzlichen Ausnahmen des § 56 Absatz 3 Satz 2 VgV bleiben unberührt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 636726-2026

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