Rahmenvertrag über Büromaterial, Ordner und Versandmaterial
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.07.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 332.000 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Stadt Landshut
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.06.2025
- CPV-Codes
- Büromaterial (30192700)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 415137-2025
- Verfahrensnummer
- e4be96df-51ff-4b14-9c7a-2b9a7a03397a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Landshut beschafft über einen Rahmenvertrag Büromaterial in drei Bereichen: allgemeinen Bürobedarf, Ordner und Mappen sowie Versandtaschen und weiteres Versandmaterial. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 332.000 Euro; die geschätzten Werte der drei Lose liegen bei 27.000, 16.000 und 7.000 Euro. Die Lieferung erfolgt für die Stadt Landshut in Bayern, Angebote können bis zum 28. Juli 2025 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für die Beschaffung und Lieferung von Büromaterial für die Stadt Landshut in 3 Losen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Allgemeiner Bürobedarf27.000 EUR
Kernsortiment Bürobedarf - Allgemeiner Bürobedarf
Frist: 28.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Ordner, Hängemappen, Hängehefter und Zubehör16.000 EUR
Kernsortiment Bürobedarf - Ordner, Hängemappen, Hängehefter und Zubehör
Frist: 28.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Versandtaschen und Versandmaterial7.000 EUR
Kernsortiment Büromaterial - Versandtaschen und Versandmaterial
Frist: 28.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Allgemeiner Bürobedarf
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen Leistungskriterien) aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/suitabilitycriteria
- 80 %
- Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/awardcriteria
- 20 %
LOT-0002 · Ordner, Hängemappen, Hängehefter und Zubehör
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen Leistungskriterien) aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/suitabilitycriteria
- 80 %
- Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/awardcriteria
- 20 %
LOT-0003 · Versandtaschen und Versandmaterial
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen Leistungskriterien) aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/suitabilitycriteria
- 80 %
- Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/awardcriteria
- 20 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 555441-2025
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