Rahmenvertrag über Büromaterial, Ordner und Versandmaterial

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.07.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
332.000 EUR
Lose
3
Auftraggeber
Stadt Landshut
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.06.2025
CPV-Codes
Büromaterial (30192700)
Bekanntmachungsnummer
415137-2025
Verfahrensnummer
e4be96df-51ff-4b14-9c7a-2b9a7a03397a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Landshut beschafft über einen Rahmenvertrag Büromaterial in drei Bereichen: allgemeinen Bürobedarf, Ordner und Mappen sowie Versandtaschen und weiteres Versandmaterial. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 332.000 Euro; die geschätzten Werte der drei Lose liegen bei 27.000, 16.000 und 7.000 Euro. Die Lieferung erfolgt für die Stadt Landshut in Bayern, Angebote können bis zum 28. Juli 2025 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag für die Beschaffung und Lieferung von Büromaterial für die Stadt Landshut in 3 Losen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Allgemeiner Bürobedarf27.000 EUR

    Kernsortiment Bürobedarf - Allgemeiner Bürobedarf

    Frist: 28.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Ordner, Hängemappen, Hängehefter und Zubehör16.000 EUR

    Kernsortiment Bürobedarf - Ordner, Hängemappen, Hängehefter und Zubehör

    Frist: 28.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Versandtaschen und Versandmaterial7.000 EUR

    Kernsortiment Büromaterial - Versandtaschen und Versandmaterial

    Frist: 28.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Allgemeiner Bürobedarf

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen Leistungskriterien) aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/suitabilitycriteria
80 %
Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/awardcriteria
20 %

LOT-0002 · Ordner, Hängemappen, Hängehefter und Zubehör

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen Leistungskriterien) aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/suitabilitycriteria
80 %
Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/awardcriteria
20 %

LOT-0003 · Versandtaschen und Versandmaterial

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen Leistungskriterien) aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/suitabilitycriteria
80 %
Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/158e0bfc-4de5-4193-8978-78c7e44359f7/awardcriteria
20 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 555441-2025

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