Rahmenvereinbarung zur Pflege der Garten- und Außenanlagen des Bundeskanzleramtes
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.02.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1.545.820 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BundeskanzleramtProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.01.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 3569-2026
- Verfahrensnummer
- b7777316-f151-47a4-91fa-e5925dcf6776
- CPV-Codes
- 77300000 · Dienstleistungen im Gartenbau; 77310000 · Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
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Kurzbeschreibung
Das Bundeskanzleramt beauftragt die Pflege seiner Garten- und Außenanlagen am Standort Willy-Brandt-Straße 1 in Berlin. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Rasenmahd, Rasenkantenschnitt, Rasenregeneration, Düngung, Unkrautbeseitigung sowie den Schnitt von Fassadenbegrünung und Gehölzen auf einer Fläche von etwa 32.000 Quadratmetern. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,55 Millionen Euro; Angebote können bis zum 5. Februar 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Vertragsgegenstand ist die Pflege der Garten- und Außenanlagen der Liegenschaft des Bundeskanzleramtes, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin (Erfüllungsort), gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis. Die zu pflegende Fläche beträgt insgesamt ca. 32.000 Quadratmeter.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes Berlin1.545.820 EUR
Vertragsgegenstand ist die Pflege der Garten- und Außenanlagen der Liegenschaft des Bundeskanzleramtes, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin, gemäß Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. Die zu pflegende Fläche beträgt insgesamt ca. 32.000 Quadratmeter. Leistungsumfang: - Rasenmahd - Rasenkantenschnitt - Rasen-Regenerationsarbeiten - Düngen der Rasenflächen - Unkrautbeseitigung in den Freiflächen und Dächern - Schnitt der Fassadenbegrünung - Formschnitt an verschiedenen Gehölzen - Lieferung und Durchführung von Ersatzpflanzungen - Pflege und Wartung der Wegedecken - Bewässerungsgänge (Bäume, Hecken, u. s. w.) - Laubbeseitigung - Bedarfs- bzw. Zusatzleistungen für die Freiflächenpflege nach vorheriger Absprache u. a. auf Basis des Stundenverrechnungssatzes Die Anzahl der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeitsgänge bezieht sich auf jeweils ein Kalenderjahr. Sie beruhen auf Erfahrungswerten der letzten Jahre. Witterungs- und veranstaltungsbedingt können sich die benötigen Mengen ändern. Der Auftraggeber hat das Recht, den Umfang der Leistungen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Auch bei Mengenmehrung oder Mengenminderung gelten die Einheitspreise des Angebotes. Der Auftragnehmer hat ausdrücklich keinen Anspruch auf Erfüllung aller Positionen und Mengen, insbesondere wird keine Mindestabnahmemenge bzw. kein Mindestauftragsvolumen vereinbart.
Frist: 05.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt. Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576 Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes Berlin
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Der zu bewertende Angebotspreis besteht aus der Gesamtsumme aller Positionen (auch Bedarfspositionen) inkl. evtl. Aufschläge für die Optionen der Vertragsverlängerung inkl. USt. abzüglich ggf. angebotenen Skontos. Nur ein angebotenes Skonto von mindestens 14 Tagen geht in die Wertung ein.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt. Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576 Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
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| DBDeutscher Bundestag - Vergabereferat | Berlin | 7 | 19.06.2026 |
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nach voraussichtlichem Vertragsende- Rahmenvereinbarung zur Pflege der Garten- und Außenanlagen des BundeskanzleramtesWISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KGBundeskanzleramtBerlin, Deutschland1,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.03.2026noch 18 Monate31.03.2028
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49 % ähnlichGrünpflege und Grauflächenreinigung für fünf Bundesliegenschaften in Nordrhein-Westfalen
Bonn · Offen · Frist 30.09.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergibt Grünpflege- und teilweise Grauflächenreinigungsleistungen für fünf Bundesliegenschaften in Aachen, Bielefeld, Bonn, Bünde und Mönchengladbach. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Pflege von Pflanzflächen, Sträuchern, Hecken und Rasen sowie die Reinigung nicht öffentlicher Außen- und Wegeflächen. Die Vergabe ist in fünf Lose aufgeteilt; Angebote müssen bis zum 30. September 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
49 % ähnlichGrünpflegeleistungen für zwei Bundesliegenschaften in Trier
Westerstede · Offen · Frist 07.10.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft Grünflächenpflege für die Bundeskasse Trier und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Trier. Zu den Hauptleistungen gehören das Mähen von 2.200 m² Landschaftsrasen und 3.320 m² Rasengittersteinen bei der Bundeskasse sowie 1.230 m² Landschaftsrasen und 550 m² Rasengittersteinen beim Bundesamt. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
48 % ähnlichRahmenvereinbarung Baumpflege – Schnitt- und Fällmaßnahmen
Berlin · Offen · Frist 28.09.2026
Die Grün Berlin GmbH vergibt eine Rahmenvereinbarung für Baumpflegearbeiten im Britzer Garten in Berlin. Die Leistungen umfassen Schnitt- und Fällmaßnahmen zur Verkehrssicherung und Bestandsentwicklung mit einem geschätzten Wert von 1.080.000 Euro. Die Bewertung erfolgt nach Organisationskonzept, Personalqualifikation, Nachhaltigkeit und Preis; Bewerbungsfrist ist der 28. September 2026.
48 % ähnlichRahmenvereinbarung für die Unterhaltsreinigung von Geschäftsräumen in Berlin
Siegburg · Offen · Frist 09.10.2026
Die BwFuhrparkService GmbH beschafft regelmäßige, verrichtungsorientierte Unterhaltsreinigung für ihre gemieteten Geschäftsräume in Berlin. Der Reinigungsumfang betrifft insgesamt 1.055 m² auf zwei Etagen, darunter Büroräume und ein Lager; Leistungen, Häufigkeiten und Räume sind im Leistungsverzeichnis festgelegt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 932.000 Euro, die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr. Eine Ortsbesichtigung vor Fristablauf ist zwingend erforderlich; ohne Teilnahmebescheinigung werden Angebote ausgeschlossen.
47 % ähnlichPflanz-, Ansaat- und Pflegearbeiten auf 35.000 m² Vegetationsflächen
Würzburg · Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadt Würzburg vergibt Arbeiten zur höhengerechten Planierung von etwa 35.000 m² Vegetationsflächen, zur Pflanzung von 177 Hochstämmen und Solitärgehölzen sowie 6.250 Sträuchern und Forstpflanzen. Zusätzlich sollen insgesamt 30.000 m² Wiesen- und Rasenflächen einschließlich der Regenterrassen angesät werden. Der Auftrag wird in Würzburg ausgeführt, hat eine Laufzeit von 750 Tagen und einen geschätzten Wert von rund 1,07 Millionen Euro.
44 % ähnlichFäll- und Pflegearbeiten im Mauergrünzug Berlin-Pankow
Berlin · Offen · Frist 28.09.2026
Im Berliner Bezirk Pankow werden im Rahmen der Teilmaßnahme Mauergrünzug Garten- und Landschaftsbauarbeiten ausgeschrieben. Vorgesehen sind die Fällung von 426 Bäumen mit einem Stammumfang von 30 bis 150 cm, der bodengleiche Rückschnitt von 11.365 m² Gehölzaufwuchs sowie der Erhaltungsschnitt von 56 Zierkirschen. Die Vergabe erfolgt durch Grün Berlin im Namen der DB InfraGO Aktiengesellschaft; Angebote können bis zum 28. September 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
43 % ähnlichGarten- und Landschaftsbau mit Pflasterflächen, Begrünung und Fahrradbügeln
Berlin · Offen · Frist 06.10.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke (SODA) und die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, beschafft Garten- und Landschaftsbauarbeiten in Berlin. Vorgesehen sind unter anderem rund 3.377 m² Pflaster- und Wegeflächen, 1.366 m Wegeeinfassungen, 28 Beton-L-Steinelemente, 70 Fahrradbügel sowie Baumpflanzungen, Heckenpflanzungen und Rasenansaat einschließlich Fertigstellungspflege. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 06:30 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
42 % ähnlichBaumpflege- und Gärtnerleistungen für Liegenschaften des Landes Berlin
Berlin · Offen · Frist 31.12.2031
Das Land Berlin vergibt über ein Dynamisches Beschaffungssystem (DPS) Leistungen der Baumpflege und Gärtnerei für über 5.000 landeseigene Liegenschaften. Die Beschaffung umfasst zwei Kategorien: Rahmenvereinbarungen (Kategorie 1) mit längerer Laufzeit sowie Einzelaufträge (Kategorie 2) für einmalige Leistungen. Zu den betreuten Objekten zählen Schulen, Verwaltungsgebäude, Polizei-, Feuerwehr- und Kultureinrichtungen. Die Laufzeit erstreckt sich bis Ende 2031.
42 % ähnlichLandschaftsbau und Pflege von Außenanlagen für Wohngebäude in Freiham
München · Offen · Frist 29.09.2026
Die Münchner Wohnen GmbH beauftragt Landschaftsbauarbeiten für rund 2.400 m² Außenanlagen eines Wohngebäudes im Münchner Stadtteil Freiham. Vorgesehen sind unter anderem etwa 2.200 m² Drainebene auf einer Tiefgaragendecke, 1.500 m³ Auffüllungen, 785 m² Belagsflächen, 1.100 m² Saat- und Pflanzflächen, rund 24 Baumpflanzungen, Ausstattungselemente und anschließende Pflegeleistungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.340 Tage; Angebote können bis zum 29. September 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden.
42 % ähnlichBodenbelagsarbeiten für Bauunterhalt in Berliner Geschäfts-, Miet- und Verwaltungsgebäuden
Offen · Frist 24.09.2026
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beschafft in Vertretung für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die Bundesrepublik Deutschland kurzfristige kleinere Bodenbelagsarbeiten in Berliner Geschäfts-, Miet- und Verwaltungsgebäuden, überwiegend im bewohnten oder genutzten Zustand. Für 2027 wird ein Auftragsvolumen von etwa 65.000 Euro brutto für den Liegenschaftsbereich 2 und 50.000 Euro brutto für die Liegenschaftsbereiche 8 bis 11 erwartet; einzelne Aufträge dürfen höchstens 20.000 Euro netto umfassen. Die Arbeiten werden über vorgegebene Einheitspreise des Standardleistungsbuchs für Bauwesen-Zeitvertragsarbeiten mit prozentualem Auf- oder Abgebot vergeben, wobei maximal ein Los je Auftragnehmer bezuschlagt wird; als Fristende ist der 16. September 2026 angegeben.
41 % ähnlichPflege und Instandhaltung von Grünanlagen
Offen · Frist 22.09.2026
Das Leibniz-Institut für Analytische Wissenschaften – ISAS – e. V. sucht einen Dienstleister für die Pflege seiner Grünanlagen. Der genaue Leistungsumfang und Auftragswert sind nicht angegeben. Die Leistung ist der Region NUTS-Code DEA in Deutschland zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 09:00 Uhr.
40 % ähnlichPflege und Instandhaltung der Freianlagen an drei BR-Standorten
München · Offen · Frist 25.09.2026
Der Bayerische Rundfunk beauftragt Pflege-, Unterhaltungs-, Schutz- und Entsorgungsleistungen für die Freianlagen an seinen Standorten in München-Freimann, im Funkhaus München und in Unterföhring. Der Auftrag umfasst befestigte und teilbefestigte Flächen sowie Pflanz- und Grünflächen und ist in drei standortbezogene Lose aufgeteilt. Die Leistungen beginnen am 1. November 2026 und laufen zunächst 24 Monate bis zum 31. Oktober 2028; anschließend sind bis zu zwei Verlängerungen um jeweils zwölf Monate möglich.
40 % ähnlichUnterhaltspflege der Grünanlagen im Elbauenpark Magdeburg
Magdeburg · Offen · Frist 06.10.2026
Die Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH vergibt in drei Losen Pflegeleistungen für den Großen und Kleinen Cracauer Anger im Elbauenpark Magdeburg. Der Vertrag läuft zunächst ein Jahr und kann jährlich bis auf eine Gesamtlaufzeit von maximal vier Jahren verlängert werden; die Arbeiten umfassen unterschiedliche Pflegeleistungen und Flächen und sollen montags bis freitags vor Ort erbracht werden. Eine vorherige Begehung des Pflegeobjekts ist erforderlich, Subunternehmen sind grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen bei Baumpflege sowie der Inspektion und Wartung von Spiel- und Sportgeräten nach DIN EN 1176; Angebote sind bis zum 6. Oktober 2026 um 8:30 Uhr einzureichen.
40 % ähnlichBepflanzung und Pflege einer rund 1.900 m² großen Grünfläche in Hoyerswerda
02977 Hoyerswerda · Offen
Die Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen, beschafft Landschaftsbauarbeiten für eine rund 1.900 m² große Fläche neben der Oberschule an der Konrad-Zuse-Straße in Hoyerswerda. Vorgesehen sind unter anderem die Rodung und Wurzelentfernung auf jeweils rund 375 m², der Auftrag von etwa 255 m³ Oberboden, 10 Baumpflanzungen, Rasen- und Wiesenansaaten sowie die Anlage niedriger und hoher Pflanzflächen einschließlich Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Ausführung ist voraussichtlich vom 2. bis 27. November 2026 vorgesehen; der Teilnehmerkreis steht bereits fest, Bewerbungen sind nicht mehr möglich.
39 % ähnlichUnterhaltsreinigung und Regieleistungen für GIZ-Repräsentanz Berlin
Eschborn · Offen · Frist 22.09.2026
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH sucht einen Dienstleister für Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen, Tagesdienste und Regieleistungen an ihrer Repräsentanz in Berlin (Reichpietschufer 20). Das Objekt hat eine Grundfläche von etwa 5.750 Quadratmetern mit einer jährlichen Reinigungsfläche von rund 416.500 Quadratmetern sowie etwa 1.250 Arbeitsstunden Tagesdienste pro Jahr. Die Bewerbungsfrist endet am 22. September 2026.
38 % ähnlichReinigung und Grünpflege auf kommunalen Spiel-, Freizeit- und Grünflächen
Gera · Offen · Frist 21.10.2026
Die Stadtverwaltung Gera beauftragt die Reinigung und Verkehrssicherung von 31 kommunalen Spiel- und Freizeitflächen mit etwa 4,4 Hektar sowie die Grünpflege von 8 öffentlichen Grünflächen mit etwa 7,8 Hektar. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt und hat einen geschätzten Wert von rund 530.841 Euro. Die Vertragslaufzeit reicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2027, mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr; die Leistungen werden in Gera erbracht.
38 % ähnlichFliesen- und Plattenarbeiten für den Bauunterhalt in Berliner Liegenschaften
Offen · Frist 24.09.2026
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beschafft in Vertretung für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die Bundesrepublik Deutschland kurzfristige Fliesen- und Plattenarbeiten in Geschäfts-, Miet- und Verwaltungsgebäuden in Berlin, meist im bewohnten oder genutzten Zustand. Das für 2027 geschätzte Auftragsvolumen beträgt insgesamt 180.000 Euro brutto, davon 30.000 Euro für den Liegenschaftsbereich 1 und 150.000 Euro für die Liegenschaftsbereiche 8 bis 11; einzelne Aufträge dürfen höchstens 20.000 Euro netto umfassen. Die Arbeiten werden nach dem Standardleistungsbuch Bau für Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ) im Auf- und Abgebotsverfahren vergeben; als Fristende wird in der Beschreibung der 16. September 2026 genannt, während die Metadaten den 24. September 2026 ausweisen.
37 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
Zuschlagswert: 1.349.063 EUR · Vertragsschluss: 10.03.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
264 vergleichbare Verfahren, davon 154 mit erfasstem Zuschlag · 146 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 272.885,64 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 22 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG · Lüdenscheid
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Treevolution.de GmbH · Herrsching
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Cattau Garten- und Landschaftsbau GmbH · Wedemark
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Alphagrün GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG · Berlin
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Ziberi GmbH · Langenbach
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Maschinenring Ostbayern GmbH · Cham
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Thomas Disch Gebäudereinigungsservice GmbH · Ettlingen
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Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG · Laer
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Dr. Hoffmann Facility Services Group GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Berlin, nach Vertragsende sortiert.
- Pflege und Unterhaltung von Vegetations- und Belagsflächen im Botanischen Garten
Freie Universität Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 15.12.2026
Auftragnehmer: WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 10.03.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Baumschutzfachliche Baubegleitung im Rahmenvertrag
Land Berlin, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 02.02.2027
Auftragnehmer: Dipl. Ing. Andreas Wüstenhagen
Vertragsschluss: 02.02.2026
Zuschlagswert: 49.475 EUR
- Konzeption, Umsetzung und Durchführung der Blumenhalle für die Grüne Woche ab 2025
Messe Berlin GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2027
Auftragnehmer: Landgard Blumen & Pflanzen GmbH
Vertragsschluss: 01.06.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Unterhaltungspflege von Außenanlagen an 18 Standorten in Berlin
Berliner Wasserbetriebe · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.03.2029
Auftragnehmer: RUWE GmbH
Vertragsschluss: 24.03.2025
Geschätzter Wert: 1.630.936,9 EUR
- Pflege von Außenanlagen, Grünflächen, Bäumen und Winterdienst in Berlin und Potsdam
Rundfunk Berlin-Brandenburg · Potsdam
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2029
Auftragnehmer: Bebra Gebäudemanagement und Service GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 17.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Bundeskanzleramt
10557 · Berlin
113-Beschaffung@bk.bund.de+49 30-18 400 03 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenReferat 131 - Innerer Dienst
131-Beschaffung@bk.bund.de+48 30 18 400 0
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
992-80013-14
vk@bundeskartellamt.bund.de+49 228-9499-0
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:55 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 06.01.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:33 (Europe/Berlin)
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