Landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen für bezirkseigene Außenanlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bezirksamt Spandau von Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 09.03.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (77000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 161385-2026
- Verfahrensnummer
- e4d000b5-b9ab-4358-875d-e392d6624e22
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Spandau von Berlin schreibt landschaftsgärtnerische Pflegeleistungen für bezirkseigene Einrichtungen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf FM-Objekte und WeiKu-Objekte beziehen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen.
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Leistungsbeschreibung
Unterhaltungspflege von FM & WeiKu Objekten im Bezirk Spandau
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · FM-Objekte
1-4 x Rasen mähen im Jahr: 28.499,00 m² 1-2 x jährlich Laub sammeln: 73.405,00 m² 2 x jährlich Rückschnitt von Strauchflächen: 9.275,00 m² 1-2 x Formhecke: 724,50 m² 1 x Unkrautbeseitigung der Wege: 13.544,00 m²
Frist: 10.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · WeiKu-Objekte
2 x Rasen mähen im Jahr: 22.767,00 m² 1 x jährlich Laub sammeln: 7.000,00 m² 1 x jährlich Wildkraut auf Weg Flächen entfernen: 760,00 m²
Frist: 10.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de /vergabeplattform / bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124EU oder V124 HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Der AG behält sich vor, ggf. weitere Eignungsnachweise eines Bieters abzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · FM-Objekte
- Preis
LOT-0002 · WeiKu-Objekte
- Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de /vergabeplattform / bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124EU oder V124 HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Der AG behält sich vor, ggf. weitere Eignungsnachweise eines Bieters abzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 455831-2026
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