Baumkontrolle und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in Sachsen und Thüringen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.05.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
6
Erfüllungsregion
Sachsen, Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.03.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000)
  • Baumpflege (77211500)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
212215-2026
Verfahrensnummer
f54e8f82-1a8e-4fb0-a36b-88a47a55e768

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergibt Leistungen zur Verkehrssicherung von Bäumen auf bundeseigenen Liegenschaften in Sachsen und Thüringen. Die sechs Lose umfassen Baumkontrollen, darunter Regel- und Sonderkontrollen, sowie Baumpflege wie Kronenpflege, Totholzentfernung, Fällungen und Stubbenfräsen; betroffen sind je nach Los mehrere hundert bis mehrere tausend Bäume und Kontrollbestände. Für die Baumkontrolle wird ein Werkvertrag, für die Baumpflege ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von jeweils maximal vier Jahren geschlossen, ohne garantierte Mindestmenge und mit Abrechnung nach tatsächlicher Leistung. Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit.

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Leistungsbeschreibung

Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Sachsen und Thüringen ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 6 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 3 umfassen Baumkontrollen und die Lose 4 bis 6 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 3: 1. Die Direktion Erfurt, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Sachsen und Thüringen und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich (Kontrollintervall A: 1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt – Kontrollintervall B: 2x jährlich belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Bereits vorhandene Baumkataster für einzelne Liegenschaften werden zur Übersicht über den vorhandenen Baumbestand und zur Kalkulation für den Bieter mit veröffentlicht. 6. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: - Baumkatasterneuerstellung/Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) - Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) - Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt) - Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich) - Flächige Regelkontrolle - Baumplaketten / Neunummerierung - Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung - Anfahrtspauschale Abnahme der Baumpflegarbeiten - Abnahme der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum - Abnahme der Baumpflegearbeiten aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle - Bedarfsposition: Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungs- terminen --- Los 4 bis 6: 1. Die Direktion Erfurt, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Sachsen und Thüringen und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 4. Bereits vorhandene Baumkataster für einzelne Liegenschaften werden zur Übersicht über den vorhandenen Baumbestand und zur Kalkulation für den Bieter mit veröffentlicht. 5. Folgende Maßnahmen werden erwartet: - 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- bzw. Aufbauschnitt) - 2. Kronenpflege - 3. Totholzentfernung - 4. Fällung - 5. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) - 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung - 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben - 8. Lichtraumprofilschnitt - 9. Stubbenfräsen - 10. Formschnitt - 11. Fremdbewuchsentfernung - 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen) - 13. Baustelleneinrichtung - 14. Kontrolle Kronensicherung

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Leistungen nach Losen (6)

  • LOT-0001 · Los 1: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen

    "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt)": 2.310,00 Bäume "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich)": 31,00 Bäume Flächige Regelkontrolle 3.339,00 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

    Frist: 21.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen

    "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt)": 825,00 Bäume "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich)": 38,00 Bäume Flächige Regelkontrolle 456,00 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

    Frist: 21.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Thüringen

    "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt)": 825,00 Bäume "Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich)": 20,00 Bäume Flächige Regelkontrolle 340,00 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

    Frist: 21.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen

    Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 2.341 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 3.339 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

    Frist: 21.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Los 5: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen

    Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 863 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 456 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

    Frist: 21.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Los 6: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Thüringen

    Summe Einzelbäume aus der WE-Liste: 845 Bäume Summe flächige Kontrollbestände aus der WE-Liste: 340 Bäume --- Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

    Frist: 21.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0002 · Los 2: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0003 · Los 3: Durchführung von Baumkontrollmaßnahmen auf Liegenschaften in Thüringen

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0004 · Los 4: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der gewichteten Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen laut Preisblatt festgelegt. -- Es ist die folgende Erläuterung zur Wichtung und Wertung zu berücksichtigen: Es wird eine Gewichtung vorgenommen. Es gibt insgesamt 14 Leistungspositionen je Los (Los 4 bis 6). Die Wertung erfolgt je Angebotspreis für jede einzelne Leistungsposition je Los folgendermaßen: Der Angebotspreis je Leistungsposition wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit den Punkten der Leistungsposition multipliziert. Formel: Günstigster Angebotspreis je Leistungsposition (gA) / Angebotspreis je Leistungsposition (iA) x individuelle Punktzahl der Leistungsposition, d.h. (gA/iA) x Gewichtung (in Punkten) je Leistungsposition. Die ermittelte Punktzahl der insgesamt 14 Leistungspositionen wird addiert. Somit ergibt sich die individuelle Gesamtpunktzahl. Die individuelle Gesamtpunktzahl wird für die Angebotsauswertung herangezogen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 1000 Punkte. Die ersten drei Bieter mit der höchsten individullen Gesamtpunktzahl werden gemäß ihrer Punktzahl auf Rang 1 bis 3 festgelegt und bezuschlagt. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird. Die individuelle Gewichtung bzw. Punktzahlen über die insgesamt 14 Leistungspositionen wird, wie folgt, aufgestellt. Pos. 1 (Jungbaumpflege): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 2 (Kronenpflege): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 3 (Totholzentfernung): 25 % bzw. 250 Punkte Pos. 4 (Fällung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 5 (Einkürzung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 6 (Nachbehandlung geschädigter Bäume): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 7 (Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 8 (Lichtraumprofilschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 9 (Stubbenfräsen): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 10 (Formschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 11 (Fremdbewuchsentfernung): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 12 (Zusatzleistungen): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 13 (Baustelleneinrichtung): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 14 (Kontrolle Kronensicherung): 1 % bzw. 10 Punkte Bei gleicher individueller Gesamtpunktzahl über alle 14 Leistungspositionen mehrerer Angebote für den dritten Rang behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
100 %

LOT-0005 · Los 5: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Sachsen

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der gewichteten Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen laut Preisblatt festgelegt. -- Es ist die folgende Erläuterung zur Wichtung und Wertung zu berücksichtigen: Es wird eine Gewichtung vorgenommen. Es gibt insgesamt 14 Leistungspositionen je Los (Los 4 bis 6). Die Wertung erfolgt je Angebotspreis für jede einzelne Leistungsposition je Los folgendermaßen: Der Angebotspreis je Leistungsposition wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit den Punkten der Leistungsposition multipliziert. Formel: Günstigster Angebotspreis je Leistungsposition (gA) / Angebotspreis je Leistungsposition (iA) x individuelle Punktzahl der Leistungsposition, d.h. (gA/iA) x Gewichtung (in Punkten) je Leistungsposition. Die ermittelte Punktzahl der insgesamt 14 Leistungspositionen wird addiert. Somit ergibt sich die individuelle Gesamtpunktzahl. Die individuelle Gesamtpunktzahl wird für die Angebotsauswertung herangezogen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 1000 Punkte. Die ersten drei Bieter mit der höchsten individullen Gesamtpunktzahl werden gemäß ihrer Punktzahl auf Rang 1 bis 3 festgelegt und bezuschlagt. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird. Die individuelle Gewichtung bzw. Punktzahlen über die insgesamt 14 Leistungspositionen wird, wie folgt, aufgestellt. Pos. 1 (Jungbaumpflege): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 2 (Kronenpflege): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 3 (Totholzentfernung): 25 % bzw. 250 Punkte Pos. 4 (Fällung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 5 (Einkürzung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 6 (Nachbehandlung geschädigter Bäume): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 7 (Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 8 (Lichtraumprofilschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 9 (Stubbenfräsen): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 10 (Formschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 11 (Fremdbewuchsentfernung): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 12 (Zusatzleistungen): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 13 (Baustelleneinrichtung): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 14 (Kontrolle Kronensicherung): 1 % bzw. 10 Punkte Bei gleicher individueller Gesamtpunktzahl über alle 14 Leistungspositionen mehrerer Angebote für den dritten Rang behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
100 %

LOT-0006 · Los 6: Durchführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften in Thüringen

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der gewichteten Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen laut Preisblatt festgelegt. -- Es ist die folgende Erläuterung zur Wichtung und Wertung zu berücksichtigen: Es wird eine Gewichtung vorgenommen. Es gibt insgesamt 14 Leistungspositionen je Los (Los 4 bis 6). Die Wertung erfolgt je Angebotspreis für jede einzelne Leistungsposition je Los folgendermaßen: Der Angebotspreis je Leistungsposition wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit den Punkten der Leistungsposition multipliziert. Formel: Günstigster Angebotspreis je Leistungsposition (gA) / Angebotspreis je Leistungsposition (iA) x individuelle Punktzahl der Leistungsposition, d.h. (gA/iA) x Gewichtung (in Punkten) je Leistungsposition. Die ermittelte Punktzahl der insgesamt 14 Leistungspositionen wird addiert. Somit ergibt sich die individuelle Gesamtpunktzahl. Die individuelle Gesamtpunktzahl wird für die Angebotsauswertung herangezogen. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 1000 Punkte. Die ersten drei Bieter mit der höchsten individullen Gesamtpunktzahl werden gemäß ihrer Punktzahl auf Rang 1 bis 3 festgelegt und bezuschlagt. Die Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird. Die individuelle Gewichtung bzw. Punktzahlen über die insgesamt 14 Leistungspositionen wird, wie folgt, aufgestellt. Pos. 1 (Jungbaumpflege): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 2 (Kronenpflege): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 3 (Totholzentfernung): 25 % bzw. 250 Punkte Pos. 4 (Fällung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 5 (Einkürzung): 15 % bzw. 150 Punkte Pos. 6 (Nachbehandlung geschädigter Bäume): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 7 (Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 8 (Lichtraumprofilschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 9 (Stubbenfräsen): 10 % bzw. 100 Punkte Pos. 10 (Formschnitt): 5 % bzw. 50 Punkte Pos. 11 (Fremdbewuchsentfernung): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 12 (Zusatzleistungen): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 13 (Baustelleneinrichtung): 1 % bzw. 10 Punkte Pos. 14 (Kontrolle Kronensicherung): 1 % bzw. 10 Punkte Bei gleicher individueller Gesamtpunktzahl über alle 14 Leistungspositionen mehrerer Angebote für den dritten Rang behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 520654-2026

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