Rahmenvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung per Direktversicherung

Status
Offen
Angebotsfrist
25.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.100.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.10.2026
CPV-Codes
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  • Versicherungen und Altersvorsorge (66500000)
  • Versicherungen (66510000)
  • Altersvorsorge (66520000)
Bekanntmachung
deutsche-evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
744529-2026
Verfahrensnummer
a94d4df1-59d4-4452-968d-95514157e6dc

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH in Bremerhaven sucht eine Versicherungsgesellschaft für die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten, also eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Die Versorgung soll über eine Direktversicherung erfolgen; einzelne Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung werden bei Bedarf für teilnehmende Beschäftigte abgerufen. Die Rahmenvereinbarung ist auf 2.880 Tage angelegt und hat einen geschätzten Wert von 2,1 Millionen Euro.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV (Gruppenversicherungsvertrag) mit einer Versicherungsgesellschaft über die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Durchführungsweg der Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 BetrAVG für die Beschäftigten der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) (Einpartnervereinbarung).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Betriebliche Altersversorgung bei der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV (Gruppenversicherungsvertrag) mit einer Versicherungsgesellschaft über die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Durchführungsweg der Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 BetrAVG für die Beschäftigten der FBG (Einpartnervereinbarung). Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung werden die individuellen Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit den teilnehmenden Beschäftigten als Einzelabrufe abgeschlossen. Die betriebliche Altersversorgung soll im steuerlich geförderten Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG im Wege der Entgeltumwandlung erfolgen. Die Finanzierung erfolgt sowohl durch die Beschäftigten (Entgeltumwandlung) als auch durch die FBG (Arbeitgeberzuschuss). Die Teilnahme der Beschäftigten ist freiwillig. Die FBG beabsichtigt, die derzeit bestehende betriebliche Altersversorgung über die Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e.V. durch eine neue betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung abzulösen. Die bisherige Versorgung über die VGU wird mit Einführung der neuen Direktversicherung für neueintretende Beschäftigte geschlossen. Für Beschäftigte, die zum Neuordnungszeitpunkt bereits Versorgungsanwartschaften bei der VGU erworben haben, bleiben diese aufrechterhalten und können fortgeführt werden. Es besteht für diese Beschäftigten die Möglichkeit, unter Geltung der allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen (z. B. betreffend das Höchstalter, siehe Pflichtenheft, Anlage 2) freiwillig in die Direktversicherung einzutreten und die VGU-Versorgung unter „Einfrieren“ der erworbenen Anwartschaften ruhend zu stellen. Eine gleichzeitige aktive Mitgliedschaft in beiden Versorgungswerken ist ausgeschlossen. Die Einführung der neuen bAV steht unter dem Vorbehalt des vorherigen Abschlusses einer Betriebsvereinbarung zwischen der FBG und dem Betriebsrat. Die wesentlichen Eckpunkte der künftigen Betriebsvereinbarung sind bereits in einer Regelungsabrede zwischen der FBG und dem Betriebsrat konsentiert; sie entsprechen den Vergabeunterlagen. Den anspruchsberechtigten Beschäftigten sind zwei aufeinander aufbauende Tarifmodelle anzubieten: Im Basic-Tarif wandeln Beschäftigte monatlich EUR 50,00 ihres Entgelts um. Die FBG gewährt einen Arbeitgeberzuschuss, dessen Höhe sich nach der individuellen Betriebszugehörigkeit richtet und fünf Stufen vorsieht (EUR 50,00 ab 1 Jahr, EUR 75,00 ab 5 Jahren, EUR 100,00 ab 10 Jahren, EUR 125,00 ab 15 Jahren, EUR 150,00 ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit). Im Individual-Tarif können Beschäftigte zusätzlich zum Basic-Tarif weiteres Entgelt umwandeln. Die FBG gewährt auf den erhöhten Arbeitnehmerbeitrag einen prozentualen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 30 % des vereinbarten Umwandlungsbetrags. Der Arbeitgeberzuschuss ist zweifach begrenzt: (1) Entgeltumwandlungsbetrag und Arbeitgeberzuschuss dürfen zusammen 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. (2) Der Arbeitgeberzuschuss wird bis zur Erreichung einer gemeinsamen monatlichen Einzahlungshöhe (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammen) von EUR 400,00 begrenzt. Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte der FBG in einem ungekündigten unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, soweit sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und eine Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen. Befristet Beschäftigte, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Leiharbeitnehmer haben keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG bleibt unberührt. Die prognostizierte Anzahl der bAV-berechtigten Beschäftigten beträgt im Betrachtungszeitraum 2027–2034 zwischen 91 und 126 Personen. Gefordert ist eine aufgeschobene Rentenversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung. Die Rentenversicherung muss mindestens eine Garantieleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge vorsehen. Näheres zu den Mindestanforderungen an das angebotene Versicherungsprodukt (insbesondere Garantieleistung und Haftungsfreiheit) ergibt sich aus den Mindestanforderungen an das Angebot im Abschnitt "Zusätzliche Angaben". Zusätzlich ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anzubieten, die die Mitarbeitenden optional, mit keiner oder einer vereinfachten Gesundheitsprüfung, abschließen können. Mindestanforderung ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV), die ohne Gesundheitsprüfung oder mit einer auf höchstens fünf Gesundheitsfragen für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren beschränkten vereinfachten Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann und die ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % eine Berufsunfähigkeitsrente unter Verzicht auf die abstrakte Verweisung sowie die beitragsfreie Fortführung des BUZV-Bausteins ohne Minderung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente gewährleistet (Einzelheiten unter "Zusätzliche Angaben"). Der Auftragnehmer hat die persönliche Erreichbarkeit einer Ansprechperson für die FBG und ihre Beschäftigten sicherzustellen. Die Beratung hat persönlich (nicht ausschließlich per Videokonferenz) zu erfolgen. Insbesondere bei Einführung der bAV ist eine hinreichende Beratungskapazität bereitzustellen, damit alle teilnahmeberechtigten Beschäftigten persönlich beraten werden können. Für den laufenden Betrieb (Bestandsbetreuung sowie Beratung neu eintretender Beschäftigter) ist eine angemessene persönliche Erreichbarkeit dauerhaft zu gewährleisten. Zu den Mindestbedingungen bzgl. der persönlichen Erreichbarkeit siehe Abschnitt "Zusätzliche Angaben". Zur Laufzeit, zum Leistungsbeginn und Weiterem siehe "Zusätzliche Angaben"

    Frist: 25.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen des Auftraggebers.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Betriebliche Altersversorgung bei der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH

BUZV (20 %): Die Wertung erfolgt anhand des BUZV-Datenblatts (Vordruck 3) und umfasst die Unterkriterien Gesundheitsprüfung (10 %) und Beitragshöhe (10 %). Gesundheitsprüfung (10 %): 10 Punkte: keine Gesundheitsprüfung. 7 Punkte: max. 3 Gesundheitsfragen, Abfragezeitraum max. 3 Jahre. 4 Punkte: entweder max. 3 Gesundheitsfragen bei längerem Abfragezeitraum oder mehr als 3 Gesundheitsfragen bei Abfragezeitraum max. 3 Jahre. 0 Punkte: mehr als 3 Gesundheitsfragen und Abfragezeitraum über 3 Jahre. Beitragshöhe (10 %): Bewertet wird der monatliche Beitrag zur Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente von 500 EUR anhand von vier Musterfällen. Der niedrigste Beitrag erhält 10 Punkte. Im Übrigen gilt: Punkte = 10 × (niedrigster Beitrag ÷ Beitrag des Angebots). Die Ergebnisse der vier Musterfälle werden arithmetisch gemittelt.
20 %
Service / Persönliche Erreichbarkeit (30 %), vom Bieter einzureichendes Betreuungskonzept. Beratung bei Ersteinführung (10 %): 10 Punkte: Beratung aller teilnahmeberechtigten Beschäftigten innerhalb von 4 Wochen; 7 Punkte: innerhalb von 8 Wochen; 4 Punkte: innerhalb von 3 Monaten; 0 Punkte: länger als 3 Monate oder keine verbindliche Zusage. Persönliche Erreichbarkeit im laufenden Betrieb (10 %): 10 Punkte: persönlicher Beratungstermin innerhalb von 5 Werktagen; 7 Punkte: innerhalb von 10 Werktagen; 4 Punkte: innerhalb von 15 Werktagen; 0 Punkte: länger als 15 Werktage oder keine garantierte Frist. Beratung neu eintretender Beschäftigter (10 %): 10 Punkte: innerhalb von 2 Wochen nach Meldung durch die FBG; 7 Punkte: innerhalb von 4 Wochen; 4 Punkte: innerhalb von 6 Wochen; 0 Punkte: länger als 6 Wochen oder keine verbindliche Zusage. Zwischenwerte werden der jeweils niedrigeren Stufe zugeordnet.
30 %
Leistungskennzahlen bAV (50 %): Die Wertung erfolgt anhand des Preisblatts (Vordruck 2) anhand von vier Musterfällen. Bewertet werden: garantierte monatliche Altersrente (10 %), prognostizierte monatliche Altersrente (10 %), garantiertes Kapital bei Rentenbeginn (10 %), prognostiziertes Kapital bei Rentenbeginn (5 %), garantierter Rentenfaktor je 10.000 EUR Policenkapital (5 %), garantiertes Hinterbliebenenkapital bei Tod nach Vollendung des 45. Lebensjahres (5 %), garantierter Rückkaufswert zum Ablauf des 5. Versicherungsjahres (5 %). Für jede Kennzahl wird je Musterfall eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten angewandt. Der Bestwert erhält 10 Punkte. Die übrigen Angebote werden nach der Formel bewertet: Punkte = 10 × (Wert des Angebots ÷ Bestwert) Die Punktzahlen werden über die vier Musterfälle gemittelt. Der Mittelwert wird durch 10 geteilt und mit der jew. Untergewichtung multipliziert. Die Summe ergibt die Gesamtpunktzahl. Nur Endpunktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
50 %

Vergabeunterlagen

16 Dateien · geladen 27.10.2026
Allgemeine Vergabeunterlage.pdfSonstiges261 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 1 - Allgemeine Bedingungen.pdfSonstiges172 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 2 Pflichtenheft.pdfSonstiges1,3 MBKlicken zum Anzeigen
Anlage 3 Information Datenschutz.pdfSonstiges866 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 1 Angebotsvordruck.docxFormular56 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 2 Preisblatt.xlsxFormular19 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 3 BUZV Datenblatt.docxFormular27 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Bestätigung der Ausführungs.DOCXFormular57 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 5 Eigenerklärung RUS-Sanktionen.docxFormular33 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 6 Eigenerklärung Tariftreue_Mindestlohn.docxVertragsbedingungen27 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 7 Unternehmensreferenzen.docxFormular30 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 8 Verzeichnis Unterauftragnehmer.docxFormular23 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 9 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.docxFormular30 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 10 Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe).docxFormular22 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 11 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.docxFormular24 KBKlicken zum Anzeigen
Vordruck 12 Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular26 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen des Auftraggebers.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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