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FBG
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Pflichtenheft
Betriebliche Altersversorgung
FISCHEREIHAFEN-BETRIEBSGESELLSCHAFT MBH
- UNTERNEHMEN
II. KONZEPT
III. BETRIEBSRAT
IV. VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT - BEDINGUNGEN
- UNTERNEHMEN
Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH bewirtschaftet und entwickelt für das Land Bremen das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Mehr als 400 Unternehmen nutzen die vielfältigen Vorteile im größten Gewerbegebiet Bremerhavens. Ob Weltkonzern, Mittelständler oder Start-up - die FBG ist der starke Partner an der Seite der Unternehmen.
Der Fischereihafen ist eine der bedeutendsten Standorte für die Fisch- und Lebensmittelindustrie Europas. Das Leistungsspektrum der FBG umfasst die Schwerpunkte Immobilien und Infrastruktur, Energie- und Wasserversorgung sowie Schmutzwasserentsorgung, Dienstleistungen sowie Tourismus und Veranstaltungs management.
Im Bereich der Dienstleistungen sind wir als modernes, öffentliches Unternehmen für Bauplanung und Baubetreuung, Umbau-und Sanierungsmaßnahmen, Gebäudeunterhaltung, Neubauten, lnfrastrukturanlagen, Ver- und Entsorgungsleistungen, sowie kommunale Aufgaben im Fischerei- und Handelshafen Bremerhaven zuständig.
Als De- Minimis- Unternehmen sind wir sowohl Netzbetreiber als auch Energieversorger.
Insgesamt beschäftigt die FBG zurzeit 157 Mitarbeiter:innen.
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II. KONZEPT
Einführungsinformationen
Die FBG beabsichtigt, die derzeitig bestehende betriebliche Altersversorgung durch eine neue betriebliche Altersversorgung abzulösen, um eine bessere Versorgungssituation der Beschäftigten im Alter zu erreichen.
Die aktuell gültige betriebliche Altersversorgung erfolgt in Form einer (Gruppen )Unterstützungskasse, die in einem entsprechenden Versorgungswerk geregelt ist. Es ist geplant, die zukünftige betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung den Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss zur zukünftigen bAV
Betriebszugehörigkeit Der Arbeitgeberzuschuss wird gewährt, sobald die Mitarbeitenden eine Betriebszugehörigkeit von einem Jahr erreicht haben.
Beschäftigungsverhältnis Der Arbeitgeberzuschuss steht Mitarbeitenden in einem ungekündigten unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zu, soweit sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis, ein Ausbildungsverhältnis (Berufsausbildung / duales Studium) oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vor, kann die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses nicht in Anspruch genommen werden. Auch Leiharbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss.
Höchstalter Beschäftigte, die das Lebensjahr vollendet haben, das 10 Jahre vor dem Erreichen der jeweils gültigen Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (im Sinne von § 235 SGB IV) liegt, und erst im Anschluss daran eine Entgeltumwandlungsvereinbarung abschließen, erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss mehr. Der gesetzliche Anspruch nach § 1 a BetrAVG bleibt unberührt.
bAV berechtigte Mitarbeitende
Alle bei der FBG sozialversicherungspflichten Beschäftigten haben bis zum Erreichen des vorgenannten Höchstalters die Möglichkeit, eine Direktversicherung im Rahmen der zukünftigen betrieblichen Altersversorgung abzuschließen. Sie profitieren dabei von den durch die FBG im Rahmen des Kollektivvertrags ausgehandelten Sonderkonditionen.
Die Gewährung des Arbeitgeber-Zuschusses ist jedoch an die zuvor genannten Voraussetzungen verknüpft und wird nur eigenen Mitarbeitenden gewährt, die diese Bedingungen erfüllen.
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Der gesetzlich verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG wird selbstverständlich für alle Fälle der Entgeltumwandlung geleistet, sofern durch diese Sozialversicherungsbeiträge beim Arbeitgeber eingespart werden.
Arbeitnehmer- & Arbeitgeberfinanzierung
Die Finanzierung der bAV soll im neuen Konzept sowohl durch die Beschäftigten als auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Der finanzielle Beitrag der Beschäftigten ist freiwillig, jedoch grundsätzlich erforderlich für die Inanspruchnahme der geplanten bAV.
Sofern im Folgenden ein Arbeitgeberzuschuss vorgesehen ist, wird dieser auf die jeweils gültige gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 1a Abs. 1a BetrAVG angerechnet. Diese Anrechnung wird auch mögliche zukünftige Erhöhungen des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG einschließen, sofern diese durch eine Anpassung der Bezugsgrößen der maßgeblichen sozialversicherungsrechtlichen Versicherungen - insbesondere durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - bedingt sind.
Den Mitarbeitenden steht im neuen Konzept der s.g. ,,Basic"-Tarif und der „lndividual"-Tarif zur Auswahl, welche aufeinander aufbauen und den Mitarbeitenden eine hohe Flexibilität ermöglichen sollen.
Basic-Tarif Im Basic-Tarif wandeln Mitarbeitenden mtl. 50 EUR ihres Entgeltes um und zahlen dies in die Direktversicherung (bAV) ein. Für die Mitarbeitenden verbleibt es im Basic-Tarif bei diesem Mindestbetrag.
Die Höhe des Zuschusses des Arbeitgebers richtet sich nach der individuellen Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitenden und sieht 5-Stufen vor. Die nachfolgende Tabelle zeigt den steigenden Arbeitgeberzuschuss nach Betriebszugehörigkeit, sowie den gleichbleibenden Mindestbeitrag der Mitarbeitenden.
Arbeitnehmende mtl. Mindestbeitrag 50 EUR
-
50 EUR
| Arbeitgeber mtl. Mindestbeitrag | |
|---|---|
| Ab 1 Jahr Ab 5 Jahre | 50 EUR --- 75 EUR |
Ab 10 Jahre 100 EUR 50 EUR
Ab 15 Jahre 125 EUR 50 EUR
Ab 20 Jahre 150 EUR 50 EUR
Individual-Tarif Der Individual-Tarif bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, noch weiter für die Rente vorzusorgen und zusätzliche Zuschüsse vom Arbeitgeber zu generieren, in dem sie -
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zusätzlich zum Basic-Tarif-Entgelt umwandeln. Auf den erhöhten Arbeitnehmerbeitrag zahlt der Arbeitgeber einen prozentualen Zuschuss von 30% des in der Entgeltumwandlungsvereinbarung zu vereinbarenden Umwandlungsbetrages der Entgeltumwandlung.
Deckelung des ArbG-Zuschusses Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses ist zweifach in der Höhe begrenzt.
- Höchstens 4% der mtl. Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
Die Begrenzung des mtl. Arbeitgeber-Zuschusses ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Stand 2026: 8.450,00 EUR/Mt.). Es können insgesamt maximal 4 % der mtl. Beitragsbemessungsgrenze in die bAV eingezahlt werden. Daraus ergibt sich eine maximale monatliche Einzahlung von 338,00 (Stand 2026) EUR, die gemeinsam von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden eingezahlt werden darf.
- Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird in den kommenden Jahren und Jahrzenten voraussichtlich steigen, weshalb der Arbeitgeberzuschuss bis zur Erreichung einer gemeinsamen mtl. Einzahlungshöhe (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammen) von 400,00 EUR begrenzt wird.
Durchführungsweg
Der Durchführungsweg der neuen bAV ist - wie bereits zuvor erwähnt - die Direktversicherung. Die FBG beabsichtigt, einen entsprechenden Kollektivvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen, um bessere Konditionen für die Mitarbeitenden zu verhandeln, als es bei einer privat abgeschlossenen Direktversicherung der Fall wäre.
III. BETRIEBSRAT
Das Betriebsratsgremium wurde umfassend über die Planung zur möglichen Einführung einer neuen bAV informiert.
Das derzeit bestehende Versorgungswerk muss für zukünftige Mitarbeitende geschlossen und gleichzeitig ein neues Versorgungswerk für die geplant bAV erarbeitet und abgeschlossen werden.
IV. VORAUSSETZUNGEN/ BEDINGUNGEN AN DIE VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT
Die nachfolgenden Voraussetzungen und Bedingungen müssen im neuen Konzept für die bAV durch die zukünftige Versicherungsgesellschaft erfüllt werden:
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Berufsunfähigkeitsrente
Der Versicherungsschutz muss eine optional Berufsunfähigkeitsversicherung vorsehen .. Keine bzw. eine geringe Gesundheitsprüfung wird vorausgesetzt.
Sicherheitsorientierte Kapitalanlagen
Im Einklang mit den Unternehmenswerten dürfen im Rahmen der bAV ausschließlich Konzepte angeboten werden, die für den Arbeitgeber keine Haftungsrisiken nach sich ziehen. Daher muss die Rentenversicherung eine Garantieleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge vorsehen.
Richtlinie für die Kapitalanlage
Die Einzahlungssumme, die im Rahmen der bAV verwaltet werden, dürfen nicht in Finanzinstrumente oder Fonds investiert werden, die gegen grundlegende ethische und menschenrechtliche Prinzipien verstoßen. Dies schließt insbesondere Investitionen in Unternehmen oder Projekte ein, die in menschenrechtsverletzende Praktiken involviert sind, in Konfliktgebiete oder Kriegsführungen finanzielle Unterstützung leisten oder die Umwelt nachhaltig schädigen.
Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Kapitalanlagen der bAV in Übereinstimmung mit den Werten des Unternehmens und den gesellschaftlichen Normen stehen.
Ansprechpartner in der Nähe/ Sprechstunde im Unternehmen
Das Versicherungsunternehmen bzw. seine Ansprechpartner soll sich in der näheren Umgebung zur FBG befinden. Alternativ wird auch eine örtlich gut erreichbare Zweigstelle akzeptiert. Darüber hinaus soll das Versicherungsunternehmen bei Bedarf eine Sprechstunde im Unternehmen anbieten, um den Mitarbeitenden und dem Arbeitgeber eine direkte und unkomplizierte Anlaufstelle für Fragen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu bieten. Diese Präsenz vor Ort erleichtert den Austausch und sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden bei Bedarf persönliche Beratung und Unterstützung erhalten.
Nachvollziehbare Kostenstruktur/ Geringe Verwaltungskosten
Die Kostenstruktur der bAV muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Mitarbeitenden und der Arbeitgeber sollen genau verstehen können, welche Kosten für die Verwaltung und Umsetzung der bAV anfallen. Zudem sind die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten, um den maximalen Nutzen der Altersvorsorge für die Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Flexibilität Anpassungs- und lndividualisierungsmöglichkeit für die Mitarbeitenden
Die Direktversicherung muss schnell und flexibel an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst werden können. Jede Lebenssituation ist einzigartig, weshalb es
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unerlässlich ist, dass die Direktversicherung unkompliziert und zügig angepasst werden kann, um den Mitarbeitenden in jeder Lebenslage die bestmögliche Absicherung zu bieten.
Vertragslaufzeit:
Die Dauer der Verträge ist klar zu definieren und muss so gestaltet sein, dass sie für die Beschäftigten nachvollziehbar und transparent ist.
Abwicklung der Entgeltumwandlung
Die Abwicklung der Entgeltumwandlung erfolgt direkt über die Entgeltabrechnung.
Geringer Verwaltungsaufwand für die FBG
Der Verwaltungsaufwand für die FBG sollte möglichst geringgehalten werden. Gefragt sind schlanke Prozesse, eine digitale Abwicklung sowie eine klare und unkomplizierte Kommunikation mit dem Versicherungsunternehmen.