Rahmenvereinbarung für Fahrrad-Leasing für Beschäftigte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.07.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Günzburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.06.2024
- CPV-Codes
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- Motorräder, Fahrräder und Beiwagen (34400000)
- Teile und Zubehör für Fahrräder (34432000)
- Finanzierungs-Leasing (66114000)
- Bekanntmachung
- deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 352975-2024
- Verfahrensnummer
- 4e410278-b7a3-4160-9ef6-617eba468eea
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Günzburg beschafft eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fahrrädern im Leasingmodell für seine Beschäftigten sowie für die Beschäftigten der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach. Die Finanzierung erfolgt über Entgeltumwandlung, also durch die teilweise Umwandlung des Arbeitsentgelts in einen Leasinganspruch; als Vertragspartner sind ein fachkundiger Dienstleister und ein Leasinggeber vorgesehen. Die Vereinbarung gilt im Landkreis Günzburg (Region DE278) für 2.160 Tage, die Frist zur Einreichung endet am 15. Juli 2024 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Landkreises Günzburg und der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing0 EUR
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber als Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung und sind für die Leistungserbringung mit den jeweiligen Leistungsanteilen gemeinschaftlich verantwortlich. Die Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 72 Monaten regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die nachrangig geltenden Einzel-/Rahmenleasingverträge einerseits sowie Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge zur Nutzung durch die Beschäftigten andererseits. Die Einzel-/Rahmenleasingverträge sowie die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge werden gesondert abgeschlossen. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.: • Einführung des Angebots zum Dienstradleasing durch Vorhalten eines Informations- und Kommunikationsangebots für Beschäftigte des Auftraggebers sowie Schulungen der Personal- und Abrechnungsverantwortlichen des Auftraggebers, • Umsetzung eines deutschsprachigen Bestell- und Abwicklungsprozesses für das Dienstradleasing durch Bereitstellung und Betrieb einer Onlineplattform unter Berücksichtigung der Abläufe zur Personalverwaltung des Auftraggebers, • Bereitstellung von Fahrrädern gem. § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur dienstlichen und privaten Nutzung sowie leasingfähigem Zubehör wie z.B. Fahrradschloss, Licht, Pedale usw. nach Wahl der Beschäftigten bei einem Händler – online oder vor Ort – aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers, • Bereitstellung von Absicherungsleistungen zur Schadensfreistellung sowie Abwicklung des Störfallmanagements für die vertragliche bestimmten Fallgruppen, • Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs-, Inspektions- sowie Reparaturleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers sowie • Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensprozesse.
Anforderungen an deinen Betrieb
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Insolvenz Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Bildung krimineller Vereinigungen Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrug oder Subventionsbetrug Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Zahlungsunfähigkeit Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Rein nationale Ausschlussgründe Interessenkonflikt Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Schwere Verfehlung Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Einstellung der beruflichen Tätigkeit Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Bildung terroristischer Vereinigungen Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von dem Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bewerber/Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 703346-2024
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