Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung von Medientechnik-Fachkräften
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 336.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Max-Planck-Gesellschaft, Harnack-Haus
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.05.2025
- CPV-Codes
- Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 285490-2025
- Verfahrensnummer
- 830e1ef3-a5fa-465e-88bb-a7ad91b9a8b5
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Max-Planck-Gesellschaft benötigt für das Harnack-Haus in Berlin regelmäßig Zeitarbeitskräfte im Bereich Medientechnik. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitskräften geschlossen werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 336.000 Euro; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Das Harnack-Haus, Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft, hat einen regelmäßigen Bedarf an der Überlassung von Zeitarbeitskräften im Bereich Medientechnik. Das Vergabe-verfahren ist daher an Unternehmen gerichtet, die Zeitarbeitskräfte (im Folgenden auch: "Leiharbeitnehmer") als "Verleiher" (im Folgenden auch: "Auftragnehmer") dem Auftragge-ber (im Folgenden auch: "Entleiher") gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen ("Arbeitnehmer-überlassung", "ANÜ", oder "Leiharbeit"). Die gesetzlichen Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, auch "AÜG") sind einzu-halten. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von einer Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch "RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") mit einem Vertragspartner für die Überlassung von Zeitarbeitskräften gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Arbeitnehmerüberlassung Medientechnik336.000 EUR
Das Harnack-Haus, Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft, hat einen regelmäßigen Bedarf an der Überlassung von Zeitarbeitskräften im Bereich Medientechnik. Das Vergabeverfahren ist daher an Unternehmen gerichtet, die Zeitarbeitskräfte (im Folgenden auch: "Leiharbeitnehmer") als "Verleiher" (im Folgenden auch: "Auftragnehmer") dem Auftragge-ber (im Folgenden auch: "Entleiher") gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen ("Arbeitnehmer-überlassung", "ANÜ", oder "Leiharbeit"). Die gesetzlichen Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, auch "AÜG") sind einzu-halten. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von einer Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch "RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") mit einem Vertragspartner für die Überlassung von Zeitarbeitskräften gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit.
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LOT-0000 · Arbeitnehmerüberlassung Medientechnik
- Beantwortung von Konzeptfragen
- 50 %
- Angaben auf Preisblatt
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