Rahmenvereinbarung für Microsoft-Produkte und zugehörige Serviceleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 207022-2026
- Verfahrensnummer
- 2ba6654f-52e1-4136-b8fa-5eb2793c1985
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, sucht einen Handelspartner für den Bezug von Microsoft-Produkten mit oder ohne Software Assurance (SA) sowie für damit verbundene Serviceleistungen zur Beschaffung und Verwaltung. Abrufberechtigt sind Behörden der Thüringer Landesverwaltung, Verwaltungsbereiche der Universitäten und Hochschulen sowie weitere Thüringer Behörden und Einrichtungen; Grundlage sind Konditionenverträge des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit Microsoft Ireland Operations Ltd. Die Rahmenvereinbarung gilt für drei Jahre und kann einmalig um ein Jahr verlängert werden.
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Leistungsbeschreibung
a) Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft Produkten mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weiteren Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Grundlage hierfür bilden die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd. abgeschlossenen Konditionenverträge sowie gegebenenfalls die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretenden Verträge. b) Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von drei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr haben. c) Berechtigt zur Erteilung von Beitrittsaufträgen und Abrufen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sind der Freistaat Thüringen und damit die Behörden der Landesverwaltung Thüringen, die Verwaltungsbereiche der Thüringer Universitäten und Hochschulen sowie weitere Thüringer Behörden und Einrichtungen. Die Bezugsberechtigten Einrichtungen werden in Anlage 3 der Rahmenvereinbarung, die Bestandteil der veröffentlichten Vergabeunterlagen ist, detailliert aufgeführt. Die Beitritte der Bezugsberechtigten Einrichtungen beziehen sich auf den BMI-Enterprise-Agreement-Konditionenvertrag und den BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner1 EUR
a) Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft Produkten mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weiteren Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Grundlage hierfür bilden die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd. abgeschlossenen Konditionenverträge sowie gegebenenfalls die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretenden Verträge. b) Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von drei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr haben. c) Berechtigt zur Erteilung von Beitrittsaufträgen und Abrufen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sind der Freistaat Thüringen und damit die Behörden der Landesverwaltung Thüringen, die Verwaltungsbereiche der Thüringer Universitäten und Hochschulen sowie weitere Thüringer Behörden und Einrichtungen. Die Bezugsberechtigten Einrichtungen werden in Anlage 3 der Rahmenvereinbarung, die Bestandteil der veröffentlichten Vergabeunterlagen ist, detailliert aufgeführt. Die Beitritte der Bezugsberechtigten Einrichtungen beziehen sich auf den BMI-Enterprise-Agreement-Konditionenvertrag und den BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag.
Frist: 27.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Eine Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
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(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Eine Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 383158-2026
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