Beschaffung von 4.960 vSphere-Foundation-Cores mit Support und Wartung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 759830-2026
- Verfahrensnummer
- 25d5591d-2588-4b5d-8795-42b74bf11a77
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena, beschafft 4.960 Cores der Software VMware Broadcom vSphere Foundation in Version 8 oder höher. Enthalten sind eine einjährige Subscription sowie Production-Support der Stufe Severity 4 und Wartung und Pflege. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 360 Tagen und betrifft Jena in Thüringen.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV die Beschaffung von 4.960 Cores „VMware Broadcom vSphere Foundation“, 1 Core, 1 Jahr Subscription (VCF-VSP-FND-1Y) in der aktuellen Version (Version 8 oder höher) inkl. Production-Support Severity 4 und Wartung und Pflege.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beschaffung von „VMware Broadcom vSphere Foundation“ inkl. Support und Wartung und Pflege
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV die Beschaffung von 4.960 Cores „VMware Broadcom vSphere Foundation“, 1 Core, 1 Jahr Subscription (VCF-VSP-FND-1Y) in der aktuellen Version (Version 8 oder höher) inkl. Production-Support Severity 4 und Wartung und Pflege.
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, für die letzten drei Jahre über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Beschaffung von „VMware Broadcom vSphere Foundation“ inkl. Support und Wartung und Pflege
- 100
- 100 %
Vergabeunterlagen
11 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 220 KB | |
| Sonstiges | 274 KB | |
| Sonstiges | 208 KB | |
| Formular | 158 KB | |
| Vertragsbedingungen | 42 KB | |
| Sonstiges | 28 KB | |
| Formular | 38 KB | |
| Sonstiges | 36 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Formular | 222 KB |
Anforderungen
Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, für die letzten drei Jahre über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
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