Rahmen- und Wartungsvertrag für das VHS-Verwaltungs- und Buchungssystem „Information Manager“
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Frankfurt am Main, Volkshochschule
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- CPV-Codes
- Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 756099-2025
- Verfahrensnummer
- b49662b5-1139-47ff-a205-818f64982d9b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Volkshochschule der Stadt Frankfurt am Main beschafft Programmierarbeiten für das bestehende Verwaltungs- und Buchungssystem „Information Manager“. Der Auftrag umfasst einen Rahmen- und Wartungsvertrag für die Volkshochschule in Frankfurt am Main; ein Zeitraum oder Auftragsvolumen ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Programmierarbeiten am bestenhenden VHS-Verwaltungsprogramm "Information Manager"
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmen- u. Wartungsvertrag für Verwaltungs- u. Buchungssystem (Information Manager)
Programmierarbeiten am bestenhenden VHS-Verwaltungsprogramm "Information Manager"
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmen- u. Wartungsvertrag für Verwaltungs- u. Buchungssystem (Information Manager)
- Preis in Euro
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.