Planungsleistungen für Geothermie und technische Gebäudeausrüstung im Stadtpark Eisleben

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.11.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Lutherstadt EislebenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.10.2025
Bekanntmachungsnummer
712036-2025
Verfahrensnummer
ed75f61f-abe6-476d-ae3e-9107baa43c0e
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71321000 · Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen; 71322000 · Technische Planungsleistungen im Tief- und HochbauMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Lutherstadt Eisleben schreibt Planungsleistungen für einen neuen Bürger- und Energiepark aus. Der Auftrag umfasst die Fachplanung für oberflächennahe Geothermie sowie die technische Gebäudeausrüstung (TGA) in den Leistungsphasen 1 bis 4. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Planungsleistungen im Bereich der Oberflächennahen Geothermie nach AHO Schriftenheft Nr. 26 und TGA-Planung nach § 53 ff. HOAI 2021

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Der Stadtpark Eisleben: Konzeptionelle Erarbeitung eines Bürger- und Energieparks

    Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungsleistungen im Bereich der Oberflächennahen Geothermie in den Leistungsphasen 1 bis 4 nach AHO Schriftenheft Nr. 26 und der TGA-Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 53 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.5.1. 1.5.1 Planungsleistungen im Bereich der Oberflächennahen Geothermie in den Leis-tungsphasen 1 bis 4 nach AHO Schriftenheft Nr. 26 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß 1.2 des AHO Schriftenheftes Nr. 26 sein. Auf Grundlage des AHO Schriftenheft Nr. 26 wird diese Maßnahme der Honorarzone II zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 - Stufe 2: Leistungsphasen 4 1.5.2 Leistungen der TGA-Planung in den Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 53 ff. HOAI Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein.Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 53 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 4 nach § 53 HOAI 1.5.3 Besondere Leistungen Für die Planung sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: Für Stufe 1: - Ermittlung und Auswertung von Parametern (durch Probebohrungen mit pro-benahmen mit Untersuchungen Boden- und Grundwasserproben, Geophysik) - Erstellung eines Konzeptes eines Messprogramms zur Betriebsoptimie-rung/Einregulierung der Geothermieanlage - Mitwirkung bei der Erstellung einer ZBau-Unterlage gemäß den Regularien und Vorgaben der baufachliche Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvor-schriften zu § 44 LHO des Landes Sachsen-Anhalt Für Stufe 2 - Zuarbeiten zur Baugenehmigungsplanung - Einreichen des wasserrechtlichen und bergbaurechtlichen Antrags (Vollmacht muss vorliegen) - Mitwirkung bei der Anpassung der ZBau-Unterlage gemäß den Regularien und Vorgaben der baufachliche Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvor-schriften zu § 44 LHO des Landes Sachsen-Anhalt - Mitwirkung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen - Pilotbohrung einschl. Response - Test einschl. erforderlicher Geräte - Zusätzliche Ausfertigung Ausführungsplanung 1-fach in Papier

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorberei-tung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Der Stadtpark Eisleben: Konzeptionelle Erarbeitung eines Bürger- und Energieparks

Darstellung der Organisation, Struktur und Qualitäten im Hinblick auf die zu vergebende Leistung anhand von sieben Bewertungskriterien gemäß der Vergabeunterlagen. Diese sind: - Vorstellung der Unternehmensstruktur und des Projektteams - Darstellung der Organisation und Struktur zur Einhaltung der Terminvorgaben - Darstellung der Organisation und Struktur zur Einhaltung der Kostenvorgaben - Darstellung der Organisation und Struktur zur Einhaltung der Qualitätsvorgaben - Erläuterung der Arbeitsweise zum Erlangen einer vollständigen Projektdokumentation einschließlich den Erfahrungen bei der Erstellung einer ZBau-Unterlage und der notwendigen Verwendungsnachweise. - Darstellung der Herangehensweise zum Erreichen einer möglichst hohen Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Lärmschutzes - Darstellung der örtlichen Präsenz des Büros während der Planungsphase und der Beteiligungsformate
52 %
Gesamthonorar inkl. be-sonderer Leistungen und Nebenkosten
30 %
Qualität der Präsentation anhand der nachfolgenden Bewertungskriterien: - Klarheit und Strukturiertheit der Unterlagen, (Aufbereitung der Folien des Vortrags), Verständlichkeit, Lesbarkeit - Strukturiertheit der Gesamtdarstellung und Vermittlung der Präsentation im mündlichen Vortrag
18 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorberei-tung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 525352-2026
Vergleichbare Verfahren277vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag125 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 23 Vergaben

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IBIngenieurbüro Brundobler GmbHKelheim2006.07.202624 Tsd. €steigend
IKIngenieurbüro KunhartWasserleben2029.06.202653 Tsd. €steigend
EWElektroplanung Will GmbHHilders-Eckweisbach2015.06.2026 - steigend
BIbmb Ingenieurgesellschaft Scheel mbHBerlin2019.01.2026208 Tsd. €steigend
DLDärr LandschaftsarchitektenHalle (Saale)1125.07.2026 - steigend
GVGeorg v. Gayl - LandschaftsarchitektenBerlin1031.08.2026 - steigend
ECEnpros Consulting GmbHNürnberg1028.08.2026 - steigend
MSMohr Solutions Ingenieure GmbHGöppingen1026.08.2026150 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (76) · Baden-Württemberg (43) · Rheinland-Pfalz (22) · Niedersachsen (21) · Sachsen (19) · Sachsen-Anhalt (18)

Laufende Rahmenverträge

Sachsen-Anhalt
  • Unterlagenerstellung und Beratung zu vertikalen Abdichtungen im Endlager MorslebenZPP Ingenieure AGBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine, Deutschland
    350 Tsd. €
    05.06.2024noch 10 Monate05.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Generalplanungsleistungen für den Anbau einer Aula an eine Schule in MagdeburgLiebnerstadtfeld Architekten +1 weitereEvangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. JohannesErfurt, Deutschland
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    117 Tsd. €
    01.12.2025noch 15 Monate31.12.2027
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  • Ingenieurleistungen für Kontrollprüfungen von FahrbahnmarkierungenLISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland
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    30.09.2025noch 15 Monate31.12.2027
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  • Rahmenvertrag für Ingenieurvermessung und Grundwassermonitoring in Lausitz und MitteldeutschlandMILAN Geoservice GmbH +5 weitereLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzig, Deutschland
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    27.08.2025noch 15 Monate31.12.2027
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    23.02.2024noch 17 Monate29.02.2028
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Lutherstadt Eisleben

Aktiv seit 2025 · 2 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2025Spitze KW 44 · 2025 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
DLDärr Landschaftsarchitekten125.07.2026 -
EEEnergieWerkStadt eG130.06.2026266 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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25.11.2025Planungsleistungen für den Bürger- und Energiepark EislebenVergebenDLDärr Landschaftsarchitekten0 €
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