Planungsleistungen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes in Torgelow

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
550.122 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Torgelow
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
15.04.2026
CPV-Codes
Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
258038-2026
Verfahrensnummer
53ce35ab-cff0-43b9-b66a-d66dc1accc50

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Torgelow schreibt Planungsleistungen für die Erweiterung ihres Fernwärmenetzes aus. Der Auftrag umfasst die Bestandsaufnahme, die Planung neuer Fernwärmeleitungen, Pufferspeicher und Hausanschlussstationen sowie die zugehörige Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Leistungen beinhalten zudem die Koordination mit Fachplanern und den Stadtwerken.

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Leistungsbeschreibung

Planungsleistungen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes der Stadt Torgelow o Bestandsaufnahme, vorhandenes Wärmeverteilnetz, Straßen, Wege und Nebenanlagen im Bereich der Leitungstrassen, Hausanschlussräume o Erweiterung Fernwärmenetz, Fernwärmeleitungen, mit Um- und Einbindungen sowie Leckageortung, Wiederherstellung von Straßen, Wegen und Nebenanlagen o Neuerrichtung von Pufferspeichern, Pufferspeicher, Verrohrung, Verkabelung incl. Einbindung ins System o Neuerrichtung von Hausanschlussstationen, Herrichtung HA-Räume (im Wesentlichen Malerarbeiten), Wärmeübergabestationen, Einbindung in Bestandsheizung und Warmwasserversorgung, Verrohrungen und Verkabelungen o Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, hydraulischer Abgleich des Gesamtsystems, Fühler und Verkabelungen, incl. Verbindung zur zentralen Steuerung o Abstimmungen, mit den anderen Fachplanern, der Stadtwerke Torgelow GmbH und den Gebäudeeigentümern, Abstimmung Trassenführung und Einholung ggf. erforderlicher Genehmigungen, abschließende Einmessung der Trassenführung und Dokumentation (Ausführung über Baufirma)

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Planungsleistungen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes der Stadt Torgelow o Bestandsaufnahme o Erweiterung Fernwärmenetz, Fernwärmeleitungen o Neuerrichtung von Pufferspeicher o Neuerrichtung von Hausanschlussstationen o Mess-, Steuer- und Regelungstechnik o Abstimmungen550.122 EUR

    Planungsleistungen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes der Stadt Torgelow

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) und § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Es können Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Vom Bieter ist eine Eigenerklärung einzureichen. Es werden Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn das Unternehmen 1. in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 2. das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 3. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 4. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Nachforderung von Angaben, die den Preis betreffen, ist ausgeschlossen.

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LOT-0001 · Planungsleistungen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes der Stadt Torgelow o Bestandsaufnahme o Erweiterung Fernwärmenetz, Fernwärmeleitungen o Neuerrichtung von Pufferspeicher o Neuerrichtung von Hausanschlussstationen o Mess-, Steuer- und Regelungstechnik o Abstimmungen

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Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) und § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Es können Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Vom Bieter ist eine Eigenerklärung einzureichen. Es werden Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn das Unternehmen 1. in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 2. das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 3. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 4. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Nachforderung von Angaben, die den Preis betreffen, ist ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 455356-2026

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