Planungsleistungen für den Bürger- und Energiepark Eisleben
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 0 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Lutherstadt EislebenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 780825-2025
- Verfahrensnummer
- 974d74d4-bf27-4723-baf8-f5d37ad8fc8b
- CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71420000 · Landschaftsgestaltung; 71421000 · Landschaftsgärtnerische GestaltungMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Lutherstadt Eisleben schreibt Planungsleistungen für die Neugestaltung eines 10,4 Hektar großen Stadtparks aus. Das Projekt umfasst die konzeptionelle Entwicklung eines Bürger- und Energieparks inklusive innovativer Energiegewinnung aus Grund- und Grubenwasser. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß HOAI, beginnend mit den Leistungsphasen 1 bis 4.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Mit der geplanten Maßnahme, der Entwicklung eines Bürger- und Energieparks stellt sich die Lutherstadt Eisleben der gesellschaftlichen Aufgabe, den Anforderungen des Klimawandels, der sozialen Teilhabe und den Bedürfnissen einer lebenswerten Stadtgestaltung gerecht zu werden. Ziel ist es, ein zukunftsorientiertes Areal zu schaffen, das nicht nur als Erholungs- und Begegnungsraum für Bürgerinnen und Bürger dient, sondern zugleich innovative Energiegewinnung mit Hilfe von Grund- und Grubenwasser integriert. Damit verfolgt die Lutherstadt Eisleben einen doppelten Ansatz: die Schaffung eines attraktiven, modernen Stadtparks sowie die Etablierung eines Pilotprojekts im Bereich nachhaltiger Energienutzung. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die aktive Einbeziehung der Bevölkerung gelegt. Durch Bürgerworkshops und Beteiligungsformate soll gewährleistet werden, dass die künftige Gestaltung den Bedürfnissen und Wünschen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht und ein Ort entsteht, der von der Gemeinschaft getragen und mitgestaltet wird. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10,4 Hektar und befindet sich südlich der Altstadt von Eisleben, zwischen dem Bahnhof und dem Stadtpark-Viertel. Die Lage zeichnet sich durch ihre zentrale Erreichbarkeit und ihre Einbindung in ein denkmalgeschütztes städtebauliches Umfeld aus. Im Rahmen der geplanten Parkentwicklung werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität, Nutzbarkeit und Aufenthaltsqualität des Bürgerparks umgesetzt: 1. Denkmalpflege und historische Strukturen - Erhalt und fachgerechte Sanierung des historischen Eingangstors und des alten Kiosks am Haupteingang, Integration in die Parkgestaltung. - Schutz und Pflege weiterer Denkmale. 2. Pflege, Baumschutz und Aufwertung der Grünflächen - Pflege und Erhalt des Bestandsbaumbestandes unter Berücksichtigung von Sichtbeziehungen und ökologischer Funktion. - Stabilisierung und Schutz gefährdeter Bäume, deren Wurzeln durch Erosion freigelegt sind. - Aufwertung der Parkeingänge durch gestalterische Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. - Entsiegelung von Nebenwegen und Herausarbeitung naturnaher, attraktiver Bereiche. 3. Infrastruktur und Wege - Sanierung und Modernisierung der Parkwege einschließlich der Treppenanlagen zur sicheren Verbindung der oberen und unteren Parkbereiche. - Sanierung der Brücke über den "Hünscher Born" und Entwicklung des Wasserlaufs mit teilweise entsiegelten Flussbettabschnitten. - Gestaltung von Zugängen zu naturattraktiven Bereichen und Erschließung ungenutzter Freiflächen für zukünftige Freizeitnutzung. 4. Freizeit- und Sportangebote - Erneuerung des Spielplatzes am westlichen Parkrand unter Berücksichtigung moderner Sicherheits- und Inklusionsstandards. - Einrichtung einer Bühne mit Sitzplätzen im Eingangsbereich nahe der Oberen Parkstraße für kulturelle Veranstaltungen. - Verbesserung der Freiflächen für Sport- und Bewegungsangebote. 5. Städtebauliche Achsen und Übergänge - Aufwertung der Übergänge in Richtung Altstadt sowie entlang der Achse Carl-Eitz-Weg zur besseren Verbindung des Parks mit dem städtischen Umfeld.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Der Stadtpark Eisleben: Konzeptionelle Erarbeitung eines Bürger- und Energieparks
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 11 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone IV zugeordnet. Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 39 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 4 nach § 39 HOAI Für die Planung sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Mitwirkung bei der Erstellung einer ZBau-Unterlage gemäß den Regularien und Vorgaben der baufachliche Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO des Landes Sachsen-Anhalt - Mitwirkung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen - Mitwirkung durch das Büro im Rahmen von Bürgerbeteiligungen in enger Kooperation mit der Lutherstadt Eisleben und dem Verbundpartner Hochschule Anhalt - Bestandserfassung der vorhandenen Vegetation im Planungsgebiet inkl. Kartierung - Erarbeitung einer Vermessung des Planungsgebiets inkl. Höhenplan.
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Der Stadtpark Eisleben: Konzeptionelle Erarbeitung eines Bürger- und Energieparks
- -Inhaltliche Bewertung der Präsentation anhand vorgestellter Inhalte des Lösungsvorschlags (49 %) -Qualität der Präsentation (11 %)
- 60 %
- Für die Wertung des Honorarangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird.
- 30 %
- -Vorstellung des Projektteams -Darstellung der Organisation und Struktur zur Einhaltung der Termin-, Kosten- und Qualitätsvorgaben im Planungsprozess -Erläuterung der Arbeitsweise zum Erlangen einer vollständigen Projektdokumentation einschließlich den Erfahrungen bei der Erstellung einer ZBau-Unterlage und der notwendigen Verwendungsnachweise
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 520772-2026
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| SWStadtwerke Waldkirchen | Waldkirchen | 5 | 13.07.2026 |
| SFStadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Fachbereich Bauverwaltung | Forst (Lausitz) | 5 | 10.07.2026 |
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| SZStadt Zeitz | Zeitz | 3 | 01.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Sachsen-Anhalt- Unterlagenerstellung und Beratung zu vertikalen Abdichtungen im Endlager MorslebenZPP Ingenieure AGBundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine, Deutschland350 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.06.2024noch 10 Monate05.07.2027
- Generalplanungsleistungen für den Anbau einer Aula an eine Schule in MagdeburgLiebnerstadtfeld Architekten +1 weitereEvangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. JohannesErfurt, Deutschland275 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.08.2024noch 11 Monate24.08.2027
- Ingenieurleistungen für Kontrollprüfungen von FahrbahnmarkierungenLISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland462 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.09.2025noch 15 Monate31.12.2027
- Faunistische Kartierungen und Sonderuntersuchungen an BundesautobahnenIngenieurbüro Oeser +6 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.02.2024noch 17 Monate29.02.2028
- Rahmenvertrag für landschaftspflegerische Begleitplanung an BundesautobahnenIngenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH +5 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland4,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.06.2024noch 21 Monate30.06.2028
- Gefährdungspotenzialanalysen von Gebäuden durch StarkregenDrees & Sommer SE +1 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland12,4 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.08.2026noch 23 Monate31.08.2028
- Rahmenvertrag für Umweltverträglichkeitsstudien und umweltfachliche BewertungenSchüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH +3 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.09.2024noch 24 Monate30.09.2028
- Planungsleistungen für die denkmalgerechte Innenraumsanierung des Doms St. NikolausEIT GbREvangelische Stadtgemeinde StendalStendal, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.10.2024noch 25 Monate18.10.2028
Lutherstadt Eisleben
Aktiv seit 2025 · 2 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| DLDärr Landschaftsarchitekten | 1 | 25.07.2026 | - |
| EEEnergieWerkStadt eG | 1 | 30.06.2026 | 266 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 25.11.2025 | Planungsleistungen für den Bürger- und Energiepark Eisleben | Vergeben | DLDärr Landschaftsarchitekten | 0 € |
| 28.10.2025 | Planungsleistungen für Geothermie und technische Gebäudeausrüstung im Stadtpark Eisleben | Vergeben | EEEnergieWerkStadt eG | 266 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenFreianlagenplanung für den Landschaftspark Kuhlache Ost zur Landesgartenschau 2028
Lutherstadt Wittenberg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Lutherstadt Wittenberg vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen im Teilbereich Kuhlache Ost im Rahmen der Landesgartenschau 2028. Der vorhandene Vorentwurf soll für eine rund 25.500 m² große Revitalisierungsfläche in den Leistungsphasen 3 bis 9 weiterentwickelt werden, damit ein dauerhaft nutzbarer Landschaftspark mit gärtnerischen Präsentationen und Besucherangeboten entsteht. Die Leistung wird in Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt erbracht; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
70 % ähnlichPlanungsleistungen für die energetische Sanierung der Lausitzhalle in Hoyerswerda
Hoyerswerda · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadtwerke Hoyerswerda GmbH beauftragt Planungsleistungen für die energetische Sanierung der Lausitzhalle in Hoyerswerda. Der Leistungsumfang umfasst die Objektplanung des Gebäudes nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 6 teilweise sowie 7 bis 9 und die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 teilweise. Die Entwurfsplanung liegt bereits vollständig vor, muss jedoch überarbeitet werden; Teilnahmeanträge sind bis zum 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) einzureichen.
53 % ähnlichFreianlagenplanung für die klimagerechte Sanierung des denkmalgeschützten Mittelparks
Dresden · Offen · Frist 06.10.2026
Das Städtische Klinikum Dresden plant die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung des denkmalgeschützten Mittelparks am Standort Friedrichstadt in Dresden. Beschafft wird die Freianlagenplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Kostengruppen 400 und 500, also technische Anlagen sowie Außenanlagen, in den Leistungsphasen 1 bis 8 mit stufenweiser Beauftragung. Bewerbungen müssen bis zum 6. Oktober 2026, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
51 % ähnlichFreianlagenplanung zur Umgestaltung der Außenanlage in Lirich
Offen · Frist 21.09.2026
Beschafft werden Planungsleistungen für die Umgestaltung einer Außenanlage in Lirich. Auftraggeber ist der Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen der Stadt Oberhausen. Die Beauftragung umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 und anschließend stufenweise die Leistungsphasen 4 bis 9. Die Leistung ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; die Frist endet am 21. September 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit.
47 % ähnlichPlanungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär in den Leistungsphasen 1 bis 8
Borna · Offen · Frist 28.09.2026
Das Landratsamt Landkreis Leipzig beschafft technische Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 8 von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung und Dokumentation. Die Leistung ist der Region Landkreis Leipzig (NUTS-Code DED52) zugeordnet; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr.
46 % ähnlichPlanungsleistungen für Wärme-, Kühl- und Kälteinfrastruktur im Klärwerk Gut Marienhof
München · Offen · Frist 12.11.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, vergibt umfassende Planungsleistungen für die Wärme-, Kühl- und Kälteversorgung im Klärwerk Gut Marienhof. Beauftragt werden stufenweise die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 einschließlich Ingenieurbau, Tragwerksplanung, technischer Ausrüstung, Verkehrsanlagen sowie der Koordination aller Planungen; die Umsetzung ist in zwei Bauabschnitten für Wärmenetz und Kühlwassersystem vorgesehen. Der Standort liegt in München, die Angebotsfrist endet am 12. November 2026 um 10:00 Uhr; die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt eines Förderbescheids des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
45 % ähnlichPlanungsleistungen LPH 1‑4 für die Straße der Völkerfreundschaft 129
Offen
Die Stadt Lutherstadt Wittenberg schreibt die Planung der Straße der Völkerfreundschaft 129 für die Leistungsphasen 1 bis 4 aus. Dabei sollen Vorentwurfs‑ und Entwurfsplanungen inklusive Genehmigungsunterlagen erstellt werden. Der Auftrag umfasst die Erstellung von Planungsunterlagen bis zur Ausführungsplanung. Ein konkreter Zeitrahmen und Auftragswert wurden nicht angegeben.
44 % ähnlichFachplanung technische Ausrüstung für die energetische Sanierung einer Mehrzweckhalle
Mitterteich · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Mitterteich vergibt Planungsleistungen für die energetische Sanierung ihrer 1983 errichteten Mehrzweckhalle. Beauftragt werden Grundleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 für die technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 3, einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 9; die Leistungsphase 4 gilt nur für Anlagengruppe 1. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Dämmung und Abdichtung der Hallenflächen sowie die Prüfung des bestehenden Heizungskonzepts und soll innerhalb von 730 Tagen in Mitterteich, Bayern, erbracht werden. Die Frist für die Teilnahme beziehungsweise Angebotsabgabe endet am 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
43 % ähnlichPlanungsleistungen für eine 13-MW-Wärmepumpe an der Kläranlage Wolfsburg
Wolfsburg · Offen · Frist 02.10.2026
Die LSW Netz GmbH & Co. KG beauftragt Planungsleistungen für die Errichtung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpe an der Kläranlage Wolfsburg. Die Wärmepumpe soll dem gereinigten Klärwasser Wärme entziehen und in das Wärmenetz einspeisen; vorgesehen sind außerdem die Objekt- und Tragwerksplanung für das Betriebsgebäude sowie die Leistungsphasen 5 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Mitwirkung bei der Vergabe und Bauüberwachung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,1 Millionen Euro, die Laufzeit 720 Tage; Angebote beziehungsweise Teilnahmeanträge sind bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
43 % ähnlichPlanungsleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung des neuen Kindergartens in Großenkneten
Großenkneten · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Großenkneten schreibt Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 nach HOAI 2021 aus, die den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung eines neuen Kindergartens umfassen. Die Leistungen beinhalten u.a. die Ausarbeitung von PV‑Anlagengröße, Heizungs‑ und Lüftungskonzept, Schallschutznachweis und Erstellung eines Gebäudeenergieberichts. Der geschätzte Auftragswert beträgt 4.000 EUR, die Angebotsfrist endet am 22.09.2026. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne EU‑Fördermittel.
41 % ähnlichPlanungsleistungen für Umbau und Sanierung eines Gastronomiegebäudes im LGS-Kinzigpark
Offenburg · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Offenburg beauftragt die Planung des Umbaus und der Sanierung eines Gastronomiegebäudes im Kinzigpark, das im Rahmen der Landesgartenschau 2032 genutzt werden soll. Die Leistungen umfassen die technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) nach den HOAI‑Phasen 1‑9, zunächst die Phasen 1‑3. Das Verfahren ist offen und besteht aus einem Los. Angebotsfrist ist der 23. September 2026.
41 % ähnlichPlanungsleistungen für die Neugestaltung der Strandpromenade in Ostseebad Laboe
Laboe · Offen · Frist 05.10.2026
Der Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen der neu zu gestaltenden Strandpromenade zwischen der Schwimmhalle und dem Marine-Ehrenmal. Vorgesehen sind unter anderem eine barrierefreie Gestaltung, zusätzliche Sitzgelegenheiten mit Meerblick und ein neues Beleuchtungskonzept; beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der geschätzte Auftragswert beträgt 176.133,64 Euro, die geschätzten Baukosten liegen bei rund 1,8 Millionen Euro netto; Teilnahmeanträge müssen bis zum 5. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
41 % ähnlichPlanungsleistungen für Freianlagen am Dorfgemeinschaftshaus Greiffenklauer Hof
Schwabenheim · Offen · Frist 21.10.2026
Die Ortsgemeinde Schwabenheim vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen des neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshauses „Greiffenklauer Hof“. Beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Bauüberwachung und anschließender Objektbetreuung; vorgesehen sind unter anderem Veranstaltungs-, Aufenthalts-, Wege- und Erschließungsflächen mit barrierefreien Zugängen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 415.000 Euro netto, die Leistung wird in Schwabenheim erbracht und die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
40 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für eine kombinierte Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmepumpenanlage
Pforzheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Pforzheim beauftragt Generalplanungsleistungen für den Neubau einer kombinierten Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmepumpenanlage im Westen von Pforzheim. Geplant sind eine Gesamtleistung von etwa 14 MW elektrisch und 17,5 MW thermisch, ein Wärmespeicher mit 2.000 m³ sowie ein Heizhaus und Nebenanlagen. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zunächst mit einer Grundbeauftragung der Phasen 1 bis 4; die Frist endet am 23. September 2026 um 10:00 Uhr.
40 % ähnlichPlanungsleistungen für die Freianlagen des Sankt-Georgen-Parks
Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Bernau bei Berlin schreibt Planungsleistungen für die Freianlagen des Sankt-Georgen-Parks aus. Weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor; die Frist endet am 28. September 2026 um 11:00 Uhr.
40 % ähnlichObjektplanung für den Neubau der Wärmeversorgung in Suhl
Erfurt · Offen · Frist 14.10.2026
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) vergibt Architektenleistungen für die Objektplanung von Gebäuden im Zusammenhang mit dem Neubau der Wärmeversorgung in Suhl. Beauftragt werden die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), entsprechend den Leistungsstufen 1 bis 4; der geschätzte Auftragswert beträgt 107.000 Euro. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb umfasst zunächst Bewerbungen und anschließend Angebote mit Verhandlungen sowie eine persönliche Vorstellung vor einer Jury. Die Leistung soll innerhalb von 660 Tagen erbracht werden; die Frist endet am 14. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
40 % ähnlichFachplanung Elektrotechnik für Sanierung und Erweiterung des Lätare-Areals in München
München · Offen · Frist 09.10.2026
Das Evang.-Luth. Kirchengemeindeamt München vergibt Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung mit Schwerpunkt Elektrotechnik für die Sanierung und Umnutzung von Kirche, Pfarrhaus und Gemeindehaus sowie die Erweiterung des Christophorus-Zentrums in München-Neuperlach. Der Leistungsumfang umfasst die Planungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 für den Bestand und den Neubau; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 541.000 Euro, die voraussichtlichen Gesamterstellungskosten liegen bei etwa 21,79 Millionen Euro netto. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, die Teilnahmefrist endet am 9. Oktober 2026.
39 % ähnlichPlanungsleistungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik einer siebengruppigen Kita
Bad Kreuznach · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach vergibt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung mit Heizung, Lüftung und Sanitär eines Neubaus für eine siebengruppige Kindertagesstätte. Der Neubau entsteht auf einem rund 3.086 m² großen Grundstück im südlichen Stadtgebiet von Bad Kreuznach, östlich der Alzeyer Straße. Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 stufenweise und auf Abruf. Die Frist für die Einreichung endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
39 % ähnlichFreianlagenplanung für den 3. Bauabschnitt der Bliesterrassen am Lübbener Platz in Neunkirchen
Neunkirchen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Kreisstadt Neunkirchen vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen des 3. Bauabschnitts der Bliesterrassen am Lübbener Platz. Vorgesehen sind unter anderem eine etwa 200 m² große Bliesterrasse mit Sitzstufenanlage sowie die barrierefreie Neugestaltung des Fuß- und Radwegs entlang der Blies zur Verbindung mit den bereits umgesetzten Bauabschnitten. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die Frist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
39 % ähnlichPlanung und Bauüberwachung für den Umbau eines Biomasse-Heizwerks in Niesky
Niesky · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtwerke Niesky GmbH beschaffen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Umbau des Biomasse-Heizwerks am Ziegelweg in Niesky. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 3 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, also unter anderem Entwurfsplanung und Objektüberwachung, sowie im Wesentlichen den Abbruch technischer Anlagenbestandteile. Die bisherige Versorgung erfolgte teilweise über Abwärme eines Biomasse-Heizkraftwerks; dessen Betrieb wurde am 31. März 2026 eingestellt. Angebote können bis zum 29. September 2026 um 11:00 Uhr UTC eingereicht werden.
39 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Därr Landschaftsarchitekten
Zuschlagswert: 0 EUR · Vertragsschluss: 25.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
283 vergleichbare Verfahren, davon 156 mit erfasstem Zuschlag · 103 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 168.955,23 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 19 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Elektroplanung Will GmbH · Hilders-Eckweisbach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
LATZ+PARTNER LandschaftsArchitektur Stadtplanung · Kranzberg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FC-Planung GmbH · Karlsruhe
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Möller · Grevesmühlen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Neher Butz Plus GmbH · Senden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Neumann Gusenburger · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
VTG Straub Ingenieurges. mbH · Donzdorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EnergieWerkStadt eG · Jena
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Georg v. Gayl - Landschaftsarchitekten · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
NEWTEN Gebäudetechnik GmbH · Rostock
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Sachsen-Anhalt, nach Vertragsende sortiert.
- Unterlagenerstellung und Beratung zu vertikalen Abdichtungen im Endlager Morsleben
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.07.2027
Auftragnehmer: ZPP Ingenieure AG
Vertragsschluss: 05.06.2024
Zuschlagswert: 350.000 EUR
- Generalplanungsleistungen für den Anbau einer Aula an eine Schule in Magdeburg
Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland St. Johannes · Erfurt
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.08.2027
Auftragnehmer: Liebnerstadtfeld Architekten +1 weitere
Vertragsschluss: 24.08.2024
Zuschlagswert: 275.000 EUR
- Ingenieurleistungen für Kontrollprüfungen von Fahrbahnmarkierungen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Vertragsschluss: 30.09.2025
Zuschlagswert: 461.505,55 EUR
- Faunistische Kartierungen und Sonderuntersuchungen an Bundesautobahnen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.02.2028
Auftragnehmer: Ingenieurbüro Oeser +6 weitere
Vertragsschluss: 23.02.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für landschaftspflegerische Begleitplanung an Bundesautobahnen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH +5 weitere
Vertragsschluss: 10.06.2024
Zuschlagswert: 4.205.754 EUR
- Gefährdungspotenzialanalysen von Gebäuden durch Starkregen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2028
Auftragnehmer: Drees & Sommer SE +1 weitere
Vertragsschluss: 24.08.2026
Zuschlagswert: 12.364.084,32 EUR
- Rahmenvertrag für Umweltverträglichkeitsstudien und umweltfachliche Bewertungen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2028
Auftragnehmer: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH +3 weitere
Vertragsschluss: 17.09.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Planungsleistungen für die denkmalgerechte Innenraumsanierung des Doms St. Nikolaus
Evangelische Stadtgemeinde Stendal · Stendal
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 18.10.2028
Auftragnehmer: EIT GbR
Vertragsschluss: 18.10.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Lutherstadt Eisleben
06295 · Lutherstadt Eisleben
Ingo.Truempler@lutherstadt-eisleben.de+49 3475-6557672 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de03455141529
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 341238203-00
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:52 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 25.11.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 13:35 (Europe/Berlin)
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