Objektplanung Freianlagen für die naturnahe Wiederherstellung des Schlossparks Ahlsdorf
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 254.519,71 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt SchönwaldeProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 236844-2026
- Verfahrensnummer
- 8e8dec9c-21d3-4acf-bbae-b9da9dacd962
- CPV-Codes
71222000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen; 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71400000 · Stadtplanung und Landschaftsgestaltung; 71420000 · LandschaftsgestaltungMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Schönewalde schreibt die Objektplanung für die Freianlagen des Schlossparks Ahlsdorf aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß HOAI für die ökologische Aufwertung und Wiederherstellung des Parks als Naturerlebnisraum. Das Projekt wird durch das Bundesumweltministerium gefördert und läuft bis Ende 2029.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Schönewalde, als Zuwendungsempfängerin (gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz - Natur stärken - Klima schützen!) in der Zeit zwischen 01.01.2025 bis 31.12.2029 unter dem ANK-Handlungsfeld "Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen", den Schlosspark Ahlsdorf wieder zu einem ökologisch wertvollem Naturerlebnisraum - für mehr CO2 - Bindung, Artenvielfalt und mit einem stärkeren Bewusstsein für den Klimaschutz entwickeln. Im Rahmen des Projektes werden im Zuge des hier vorliegenden Vergabeverfahrens auf Basis der Bereits erfolgten Grundlagenermittlung in Form einer gartendenkmalpflegerischen Zielsetzung unter Berücksichtigung der Bedingungen des Fördermittelgebers die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Planung, Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation (LPH 3-8) ausgeschrieben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Stadt Schönewalde / Schlosspark Ahlsdorf - Naturnahe Wiederherstellung und Bildung für Klimaschutz, Objektplanung Freianlagen
Die Kernfläche des Schlossparks umfasst 15,67 ha wovon ca. 7,6 ha aus bewaldeter Parklandschaft und 6,2 ha aus Wiesenflächen bestehen. Der Park dient als Naherholungsort mit historischer Bedeutung und auch überörtlichem Interesse, ist aber seit 2024 aus Verkehrssicherungsgründen für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich. Ziel ist die Erhaltung und Pflege von Bäumen und der Krautschicht zur Unterstützung der Humusbildung. Ersatzpflanzungen von Bäumen sowie Sträuchern, die besser mit Hitze und Trockenheit zurechtkommen, sollen vorgenommen werden. Diese werden aus dem bewährten Spektrum der Klimabäume gewählt. Sogenannte "Partnerbäume" werden in der Nähe markanter Bäume gepflanzt, welche in der Bestandsaufnahme als besonders gefährdet gelten und aus Sicht der naturräumlichen und denkmalpflegerischen Sicht besonders bedeutend sind und sollen diese irgendwann nach deren Ableben ersetzen. Sie sind quasi der Blick in die Zukunft. Dies ist ein gut vermittelbarer Aspekt im Sinne der begreifbaren Erläuterung von Klimaresilienz. Die 200 Jahre alten Bäume werden durch die zunehmende Menge anfallenden Totholzes in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Herabfallende Äste stellen eine Gefahr für die Besucher dar. Die Bäume leiden an der zunehmenden Trockenheit infolge der steigenden Temperaturen der vergangenen Jahre, Jahrzehnte. Der Baumbestand aus verschiedenen Eichenarten, Buchen, Hainbuchen und Ahornarten ist dem Stress periodischer Austrocknung auch des tieferen Untergrundes ausgesetzt, was u.a. zum Absterben alter Baumexemplare führt. Die großräumig inselartige Lage innerhalb größerer landwirtschaftlich genutzter Flächen im direkten Umland bietet keinen Schutz vor warmen Winden. Der Stress der periodischen Trockenheit wird dadurch verstärkt, dass der Boden überwiegend sandig ist. Ein Bestandteil für die Zukunft ist es eine barrierefreie Erschließung zu gewährleisten und somit zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeiten beizutragen. Die Sanierung des denkmalgeschützten Parks verfolgt das Ziel, die Raumstruktur zu optimieren und gleichzeitig den historischen Charakter zu bewahren. Der Ersatz von abgängigen und gefällten Altbäumen durch Jungbäume und die Ergänzung durch Strauch- und Staudenpflanzung erhöhen die Fähigkeit des Parks, Treibhausgase zu binden. Durch die gezielten Maßnahmen wird ein großer Teil für den Klimaschutz geleistet. Hierbei soll den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden. Die Kombination aus der Neuanpflanzung von Gehölzen und der Sanierung sorgt für eine zukunftsfähige Nutzung der denkmalgeschützten Parkanlage in Ahlsdorf. Zusätzlich wird ein Fokus auf die Biodiversität im Schlosspark gelegt, durch z.B. umfangreiche Erhaltungs- und Pflanzmaßnahmen, wie: - der Ansaat insektenfreundlicher und trockenresistenter Wiesen - der Pflanzung von Bienennährgehölzen - das Anlegen von Brutstätten für Vögel, Insekten und Kleinsäuger - dem anlegen von Benjeshecken aus Totholz zur ökologischen Verbesserung und Entwicklung von Kleinlebewesen und Humusanreicherung - die Erhöhung des Sauerstoffgehalts der Gewässer für Wassertiere und Amphibien soll die biologische Vielfalt effizienter gestaltet werden. Ein drittes Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Lebensqualität. Grundsätzlich muss die Verkehrssicherung durch Entnahme von Totholz wieder den Zugang für die Bevölkerung möglich machen. Die Pflege der Pflanzungen, Wiesen und Wegen erhöht den Erholungswert und erhält die gartenhistorische Aussagekraft. Folgende Einzelmaßnahmen sind vorgesehen: - Revitalisierung: Die Revitalisierung des Baumbestandes durch gezielte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen - Nachhaltige Bauweise: Austausch von Beleuchtungsmitteln (Insektenfreundlich) - Architektonisches Highlight: Renaturierung des Teiches - Pflanzung: umfangreiche Pflanzung von klimaresilienten Baumarten und Gehölzen als - Ersatz für geschädigte Bäume und die Anlage von Benjeshecken aus Totholz - Barrierefreiheit: Vollständige barrierefreie Erschließung erhalten und erneuern. - Beteiligungsarbeit: Förderung von Mitmachaktionen und Workshops zur langfristigen Pflege. - Erhaltung: Erstellung eines Parkpflegewerks zur Erhaltung und Entwicklung des Parks. Diese umfassenden Maßnahmen stellen sicher, dass der Schlosspark Ahlsdorf den heutigen Anforderungen an Funktionalität, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz entspricht, während der historische Charakter der denkmalgeschützten Anlage erhalten bleibt. Gegenstand der Leistung sind die Grundleistungen der LPH 3-8 gemäß § 39 HOAI, Anlage 11 für die Objektplanung Freianlagen, sowie die in der Leistungsbeschreibung genannten Besonderen Leistungen.
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (darunter fallen auch Verstöße gegen die ILO- Kernarbeitsnormen" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Die Nachforderungen erfolgen nach Ermessen sowie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen.
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LOT-0001 · Stadt Schönewalde / Schlosspark Ahlsdorf - Naturnahe Wiederherstellung und Bildung für Klimaschutz, Objektplanung Freianlagen
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (darunter fallen auch Verstöße gegen die ILO- Kernarbeitsnormen" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Die Nachforderungen erfolgen nach Ermessen sowie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 546721-2026
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| SWStadtwerke Waldkirchen | Waldkirchen | 4 | 13.07.2026 |
| ASAmt Stargarder Land | Burg Stargard | 4 | 29.06.2026 |
| SSStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement | Dresden | 3 | 17.08.2026 |
| SFStadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Fachbereich Bauverwaltung | Forst (Lausitz) | 3 | 10.07.2026 |
| LPLandeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement | Potsdam | 3 | 26.06.2026 |
| ZJZweckverband Jugendhaus Waldmünchen | Waldmünchen | 3 | 26.02.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Brandenburg- Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Objektplanungsleistungen bei BauvorhabenProjektbüro Dörner & Partner GmbH +4 weitereLandesbetrieb Forst Brandenburg - VergabemanagementEberswalde, Deutschland2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet31.01.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Ingenieurtechnische Fachbegleitung für die Braunkohlesanierung – MechanikIngenieurbüro PROKON GmbHLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenberg, Deutschland531 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.12.2025noch 6 Monate31.03.2027
- Ingenieurleistungen zur Inbetriebnahme und Begleitung des Betriebs der Wasserbehandlungsanlage PlessaBUSSE GmbHLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenberg, Deutschland288 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.05.2026noch 7 Monate30.04.2027
- Fachplanungsleistungen Elektrotechnik für Sanierungs- und UmbauvorhabenGenius Ingenieurbüro IT GmbHFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.10.2025noch 14 Monate14.11.2027
- Verfahrenstechnische Ingenieurleistungen zur Begleitung des Anlagenbetriebs in PlessaBASF InfraService & Solutions Lausitz GmbHLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenberg, Deutschland1,9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.08.2026noch 15 Monate31.12.2027
- Wasserbauplanung zur Sicherung gefährdeter Böschungen an TagebaurestseenIPP Hydro Consult GmbHLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenberg, Deutschland434 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.09.2025noch 15 Monate31.12.2027
- Rahmenvertrag für Ingenieurvermessung und Grundwassermonitoring in Lausitz und MitteldeutschlandMILAN Geoservice GmbH +5 weitereLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzig, Deutschland10,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.08.2025noch 15 Monate31.12.2027
- Ingenieurtechnische Fachbegleitung für bergbaubedingte GenehmigungsverfahreniKD Ingenieur-Consult GmbHLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenberg, Deutschland868 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.08.2025noch 15 Monate31.12.2027
Stadt Schönwalde
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| NGNeumann Gusenburger | 1 | 08.07.2026 | 255 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 08.04.2026 | Objektplanung Freianlagen für die naturnahe Wiederherstellung des Schlossparks Ahlsdorf | Vergeben | NGNeumann Gusenburger | 255 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenFreianlagenplanung für den Landschaftspark Kuhlache Ost zur Landesgartenschau 2028
Lutherstadt Wittenberg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Lutherstadt Wittenberg vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen im Teilbereich Kuhlache Ost im Rahmen der Landesgartenschau 2028. Der vorhandene Vorentwurf soll für eine rund 25.500 m² große Revitalisierungsfläche in den Leistungsphasen 3 bis 9 weiterentwickelt werden, damit ein dauerhaft nutzbarer Landschaftspark mit gärtnerischen Präsentationen und Besucherangeboten entsteht. Die Leistung wird in Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt erbracht; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
57 % ähnlichFreianlagenplanung für die klimagerechte Sanierung des denkmalgeschützten Mittelparks
Dresden · Offen · Frist 06.10.2026
Das Städtische Klinikum Dresden plant die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung des denkmalgeschützten Mittelparks am Standort Friedrichstadt in Dresden. Beschafft wird die Freianlagenplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Kostengruppen 400 und 500, also technische Anlagen sowie Außenanlagen, in den Leistungsphasen 1 bis 8 mit stufenweiser Beauftragung. Bewerbungen müssen bis zum 6. Oktober 2026, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
50 % ähnlichFreianlagenplanung zur Umgestaltung der Außenanlage in Lirich
Offen · Frist 21.09.2026
Beschafft werden Planungsleistungen für die Umgestaltung einer Außenanlage in Lirich. Auftraggeber ist der Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen der Stadt Oberhausen. Die Beauftragung umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 und anschließend stufenweise die Leistungsphasen 4 bis 9. Die Leistung ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; die Frist endet am 21. September 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit.
48 % ähnlichArchitektenleistungen für Umbau und Sanierung von Verwaltergebäude, Holzlege und Palmenhaus
Lindberg / Buchenau · Offen · Frist 01.10.2026
Der Förderkreis Schloss Buchenau e. V. beauftragt Planungsleistungen für den Umbau und die Instandsetzung des Verwaltergebäudes, der Holzlege und des Palmenhauses in Buchenau. Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind bereits abgeschlossen; ausgeschrieben sind die Leistungsphasen 5 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Bauausführung in den Jahren 2026 bis 2028. Der geschätzte Auftragswert beträgt 203.000 Euro, die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
48 % ähnlichPlanungsleistungen für die Freianlagen des Sankt-Georgen-Parks
Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Bernau bei Berlin schreibt Planungsleistungen für die Freianlagen des Sankt-Georgen-Parks aus. Weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor; die Frist endet am 28. September 2026 um 11:00 Uhr.
47 % ähnlichGarten- und Landschaftsbauarbeiten in zwei Losen (Ost und West)
Bad Liebenstein · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Bad Liebenstein schreibt umfangreiche Garten- und Landschaftsbauarbeiten in zwei separaten Losen aus, die einzeln oder zusammen vergeben werden können. Die Arbeiten umfassen Pflasterungen, Wegedecken, Wasserbecken, Bepflanzungen und Rasenansaaten mit Gesamtflächen von etwa 9.500 m² und werden von November 2026 bis September 2028 durchgeführt. Das Projekt wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Programms EFRE Thüringen 2021-2027 kofinanziert.
45 % ähnlichLandschaftsbauarbeiten zur Ergänzungspflanzung im Schlosspark Gröba
Offen
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal, beschafft Landschaftsbauarbeiten im Schlosspark Gröba in Riesa. Vorgesehen sind unter anderem die Mahd und Beräumung von etwa 845 m², der Rückbau und die Wiederherstellung von rund 22 m Wildschutzzaun, Rodungs- und Bodenaustauscharbeiten sowie die Herstellung von 38 Pflanzgruben und die Pflanzung von fünf Hochstämmen und 33 Sträuchern einschließlich Pflege. Die Ausführung ist voraussichtlich vom 23. November bis 4. Dezember 2026 vorgesehen; der Teilnehmerkreis steht bereits fest, Bewerbungen sind nicht mehr möglich.
45 % ähnlichObjektplanung Freianlagen für die Sanierung und Erweiterung der Schule Oberroning
Regensburg · Offen · Frist 02.10.2026
Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, vergibt Leistungen der Objektplanung für Freianlagen an der Real- und Mittelschule Oberroning. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie besondere Leistungen, darunter die Prüfung und mögliche Überarbeitung der Planung, Kostenberechnungen, die Dokumentation denkmalbedingten Mehraufwands und die Erstellung von Bestands-, Wartungs- und Pflegeunterlagen. Das Schulgelände mit denkmalgeschützten Gebäuden wird neu geordnet; ein Anbau aus den 1970er-Jahren wird durch einen Neubau ersetzt und die historischen Gebäude werden teilweise saniert und umgebaut. Teilnahmeanträge müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
44 % ähnlichPlanungsleistungen für Freianlagen am Dorfgemeinschaftshaus Greiffenklauer Hof
Schwabenheim · Offen · Frist 21.10.2026
Die Ortsgemeinde Schwabenheim vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen des neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshauses „Greiffenklauer Hof“. Beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Bauüberwachung und anschließender Objektbetreuung; vorgesehen sind unter anderem Veranstaltungs-, Aufenthalts-, Wege- und Erschließungsflächen mit barrierefreien Zugängen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 415.000 Euro netto, die Leistung wird in Schwabenheim erbracht und die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
44 % ähnlichLandschafts- und Freianlagenplanung für die Erweiterung des Gymnasiums Adolfinum
Stadthagen · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Schaumburg beauftragt die Planung von Landschafts- und Freianlagen im Zusammenhang mit dem Anbau des Gymnasiums Adolfinum. Die Leistungen umfassen die Grundleistungen der HOAI‑Phasen 1‑9 für Geländegestaltung und Spiel‑/Sportanlagen auf Schulhöfen. Die Vergabe erfolgt in einem Los und die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
44 % ähnlichAusgleichsmaßnahme für die Erweiterung des Gewerbeparks Olfetal
59227 Ahlen · Offen
Die Stadt Ahlen, vertreten durch den Bürgermeister, beschafft Arbeiten zur Umsetzung einer Ausgleichsmaßnahme für die Erweiterung des Gewerbeparks Olfetal. Dazu gehören Landschaftsbau sowie die Anlage und Pflege von Grün- und Bepflanzungsflächen in Ahlen; Angaben zu Umfang, Frist und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
44 % ähnlichTragwerksplanung für Umbau und Sanierung von Verwaltergebäude, Holzlege und Palmenhaus
Lindberg / Buchenau · Offen · Frist 01.10.2026
Der Förderkreis Schloss Buchenau e. V. beauftragt die Tragwerksplanung für den Umbau und die Sanierung des Verwaltergebäudes, der Holzlege und des Palmenhauses am Schloss Buchenau in Lindberg/Buchenau. Die bereits abgeschlossenen Leistungsphasen 1 bis 3 werden durch die Leistungsphasen 4 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 ergänzt. Die Bauausführung ist in einem Bauabschnitt für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen; der geschätzte Auftragswert beträgt 77.250 Euro, die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
43 % ähnlichFreianlagenplanung für den Sankt-Georgen-Park
Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Bernau bei Berlin sucht Planungsleistungen für die Freianlagen des Sankt-Georgen-Parks. Der Auftrag betrifft die Region Brandenburg und umfasst ein Los; eine geschätzte Auftragssumme ist nicht angegeben. Die Einreichungsfrist endet am 28. September 2026 um 11:00 Uhr (UTC).
43 % ähnlichObjektplanung für die Sanierung des Bestandsgebäudes 227 im Lausitz Science Park Cottbus
Cottbus · Offen · Frist 19.10.2026
Die EGC Entwicklungsgesellschaft Cottbus mbH vergibt die Objektplanung für die Sanierung des Bestandsgebäudes 227 im Lausitz Science Park Cottbus. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); der geschätzte Auftragswert beträgt 680.000 Euro. Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt 1.020 Tage, die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026.
43 % ähnlichPlanungsleistungen für Freianlagen des Schulzentrums Spalterhals
Barsinghausen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Barsinghausen beauftragt die Planung von Freianlagen für das Schulzentrum Spalterhals. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI und werden in einem Los vergeben. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 340.000 EUR. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
42 % ähnlichFreianlagenplanung für Ersatzneubau und Umstrukturierung einer Grund- und Mittelschule
Bad Wörishofen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Bad Wörishofen vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen der Pfarrer-Kneipp-Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen. Beauftragt werden die Leistungsphasen 3 bis 9 für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung in zwei Bauabschnitten; dabei soll insbesondere die alte Turnhalle abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.080 Tage, Angebote sind bis zum 22. September 2026, 08:00 Uhr, einzureichen.
41 % ähnlichLandschaftsarchitektenleistungen für Gebäudesanierung Haus der Abgeordneten Stuttgart
Stuttgart · Offen · Frist 21.09.2026
Der Auftraggeber Vermögen und Bau Baden-Württemberg sucht einen Landschaftsarchitekten für die Objektplanung beim Umbau und der Aufstockung des Hauses der Abgeordneten in Stuttgart (Konrad-Adenauer-Straße 12). Die Leistungen umfassen die Planung von Freiflächen, Innenhofbegrünung, Fassadenbegrünung und Dachbegrünung nach HOAI Teil 3 Abschnitt 2 für die Leistungsphasen 2 bis 9. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von 150.000 Euro und soll bis September 2026 vergeben werden.
41 % ähnlichPlanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung des Wildfreigeheges Wildenburg
Börfink · Offen · Frist 14.10.2026
Das Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald beauftragt Planungsleistungen für die Sanierung eines etwa 40 Hektar großen Wildfreigeheges in Kempfeld (Rheinland-Pfalz) und die Einrichtung eines Nationalparktors. Vorgesehen sind die Sanierung und Erweiterung von zwei Betriebsgebäuden sowie der Neubau einer Futterküche und einer Maschinenhalle. Die Ausschreibung umfasst drei Lose für Hochbau- und Freianlagenplanung einschließlich Projektsteuerung, Tragwerksplanung sowie Planung der technischen Gebäudeausrüstung; Angebote können bis zum 14. Oktober 2026 eingereicht werden.
40 % ähnlichObjektplanung für die Freianlagen der Dreifachsporthalle Gunzenhausen
Weißenburg · Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beauftragt Architektenleistungen für die Objektplanung der Freianlagen im Rahmen der Generalsanierung der Dreifachsporthalle in Gunzenhausen. Der Auftrag umfasst stufenweise die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zunächst die Grundlagenermittlung und Vorplanung; die geschätzten Gesamtkosten der Sanierung betragen rund 18,029 Millionen Euro brutto. Die Vertragslaufzeit beträgt 990 Tage, die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
40 % ähnlichLandschaftsbauarbeiten zur Sanierung eines Spielplatzes und seines Umfelds in Werdau
Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadtverwaltung Werdau vergibt Bauleistungen zur Sanierung des Spielplatzes und seines Umfelds in Werdau. Der Auftrag umfasst unter anderem Abbrucharbeiten, Geländemodellierung, neue Pflasterflächen, Sand- und Kiesbereiche, Zäune, Spiel- und Sportelemente sowie Rasen-, Strauch-, Baum- und Rosenpflanzungen. Die Ausführung ist vom 2. November 2026 bis zum 16. April 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
40 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Neumann Gusenburger
Zuschlagswert: 254.519,71 EUR · Vertragsschluss: 08.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
272 vergleichbare Verfahren, davon 138 mit erfasstem Zuschlag · 97 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 114.986,45 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 15 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Neumann Gusenburger · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
LATZ+PARTNER LandschaftsArchitektur Stadtplanung · Kranzberg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Möller · Grevesmühlen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Mahl-Gebhard-Konzepte · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
seecon Ingenieure GmbH · Leipzig
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und Freiraumgestaltung mbH · Potsdam
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Weber-Ingenieure GmbH · Darmstadt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
faktorgruen Landschaftsarchitekten · Freiburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
adam + adam GbR · Hannover
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Brandenburg, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Objektplanungsleistungen bei Bauvorhaben
Landesbetrieb Forst Brandenburg - Vergabemanagement · Eberswalde
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Projektbüro Dörner & Partner GmbH +4 weitere
Vertragsschluss: 31.01.2025
Zuschlagswert: 2.000.000 EUR
- Ingenieurtechnische Fachbegleitung für die Braunkohlesanierung – Mechanik
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Ingenieurbüro PROKON GmbH
Vertragsschluss: 02.12.2025
Zuschlagswert: 530.779 EUR
- Ingenieurleistungen zur Inbetriebnahme und Begleitung des Betriebs der Wasserbehandlungsanlage Plessa
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2027
Auftragnehmer: BUSSE GmbH
Vertragsschluss: 12.05.2026
Zuschlagswert: 288.000 EUR
- Fachplanungsleistungen Elektrotechnik für Sanierungs- und Umbauvorhaben
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.11.2027
Auftragnehmer: Genius Ingenieurbüro IT GmbH
Vertragsschluss: 29.10.2025
Zuschlagswert: 1.000.000 EUR
- Verfahrenstechnische Ingenieurleistungen zur Begleitung des Anlagenbetriebs in Plessa
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: BASF InfraService & Solutions Lausitz GmbH
Vertragsschluss: 11.08.2026
Zuschlagswert: 1.923.840 EUR
- Wasserbauplanung zur Sicherung gefährdeter Böschungen an Tagebaurestseen
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: IPP Hydro Consult GmbH
Vertragsschluss: 23.09.2025
Zuschlagswert: 433.944 EUR
- Rahmenvertrag für Ingenieurvermessung und Grundwassermonitoring in Lausitz und Mitteldeutschland
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Leipzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: MILAN Geoservice GmbH +5 weitere
Vertragsschluss: 27.08.2025
Zuschlagswert: 10.645.214,5 EUR
- Ingenieurtechnische Fachbegleitung für bergbaubedingte Genehmigungsverfahren
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: iKD Ingenieur-Consult GmbH
Vertragsschluss: 12.08.2025
Zuschlagswert: 867.751,5 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Schönwalde
04916 · Schönwalde
vergabeverfahren@abante.de+49 341 238 203 001 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabekammer - Die Vorsitzende
Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de+49 3318661719
Geschäftsstelle Vergabekammer Brandenburg
Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de0049 331 8661719
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 341 238 203 00
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:48 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 08.04.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:27 (Europe/Berlin)
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