Planungs- und Projektsteuerungsleistungen für die Sanierung einer Rehabilitationsklinik

Status
Offen
Angebotsfrist
19.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
4
Auftraggeber
Niedersächsische Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
17.09.2026
Bekanntmachungsnummer
641418-2026
Verfahrensnummer
cba66a80-c5ab-42d9-9296-ee7abe1f6b8b
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71250000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste; 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71541000 · Projektmanagement im BauwesenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Niedersächsische Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH sucht Planungs- und Projektsteuerungsleistungen für die umfassende Sanierung und Modernisierung der Fürstenhof-Klinik in Bad Pyrmont. Das rund 9.950 m² große Klinikgebäude soll energetisch, technisch und brandschutztechnisch erneuert sowie funktional angepasst werden; vorgesehen sind unter anderem die Objektplanung, die Planung der technischen Gebäudeausrüstung für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik sowie die Projektsteuerung. Die Gesamtmaßnahme wird auf etwa 27,5 Millionen Euro netto geschätzt und soll abschnittsweise im laufenden Klinikbetrieb umgesetzt werden; die Frist endet am 19. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Nds. Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH beabsichtigt die Durchführung umfangreicher Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der FÜRSTENHOF KLINIK Bad Pyrmont. Das bestehende Klinikgebäude wurde 1989/1990 in Massivbauweise aus Stahlbeton und Mauerwerk errichtet und verfügt über eine Gesamtfläche von ca. 9.950 m². Das Gebäude ist der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen und aufgrund seiner Nutzung als Rehabilitationsklinik als Sonderbau einzustufen. Grundlage der weiteren Planung bilden die vorhandenen Bestandsunterlagen und brandschutztechnischen Planungsgrundlagen unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen, technischen und baurechtlichen Anforderungen. Die bestehenden Unterlagen sind im Rahmen der Planung auf Vollständigkeit sowie auf aktuelle Rechts- und Gesetzlage hin zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. ggf. neu zu erstellen. Die Klinik verfügt derzeit über 143 Patientenzimmer sowie weitere 12 Zimmer im angegliederten PARKPALAIS. Im Zuge der Maßnahme soll die Zahl der Patientenzimmer auf insgesamt ca. 160 bis 165 Zimmer einschließlich PARKPALAIS erhöht werden. Hierfür sind die vorhandenen Flächen und Raumstrukturen zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Das Gebäude weist erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie Brandschutzmängel auf. Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen insbesondere die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Sanierung der Patientenzimmer einschließlich der Bäder, die Neugestaltung von Foyer, Fluren und Speisesaal, die Anpassung der Therapie- und Bewegungsbereiche sowie die Erneuerung und Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung und brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes. Die FÜRSTENHOF KLINIK befindet sich in zentraler Lage in Bad Pyrmont. Westlich grenzt unmittelbar der Kurpark an das Grundstück an, östlich befindet sich der Brunnenplatz mit der Wandelhalle. Gemeinsam mit dem Hotel Fürstenhof und dem Grand Hotel Bad Pyrmont bildet die Klinik ein zusammengehöriges Gebäudeensemble mit einem geschützten Innenhof. Die innerstädtische Lage und die vorhandenen Erschließungsverhältnisse stellen besondere Anforderungen an die Baustellenlogistik und die Durchführung der Baumaßnahmen. Das Klinikgebäude liegt zudem innerhalb der qualitativen Schutzzone II des Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont. Die daraus resultieren-den Anforderungen sowie erforderlichen behördlichen Abstimmungen und Genehmigungen sind bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Die Baumaßnahmen sollen abschnittsweise und im laufenden Klinikbetrieb durchgeführt werden. Hierfür ist eine abgestimmte Bauabschnitts- und Interimsplanung erforderlich. Die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Klinikbetriebs sowie die erforderlichen Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Beeinträchtigungen für Patienten, Beschäftigte und Besucher sind möglichst gering zu halten. Mit der geplanten Baumaßnahme soll die FÜRSTENHOF KLINIK energetisch optimiert, technisch modernisiert, brandschutztechnisch ertüchtigt und funktional weiterentwickelt werden. Die Umsetzung und Priorisierung der Maßnahmen erfolgt auf Grundlage der Bestandsaufnahme sowie der Brandschutz-, Bauabschnitts- und Interimsplanung. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Klinik langfristig zu sichern und eine zukunftsfähige, flexible Nutzung zu ermöglichen. Nach derzeitiger Grobkostenschätzung belaufen sich die Kosten der Gesamtmaßnahme auf ca. 27,5 Mio. EUR netto bzw. 32,725 Mio. EUR brutto zuzüglich etwaiger Betriebsausfälle. Weitere Details sind der anliegenden Projektbeschreibung mit Stand vom 24.08.2026 zu entnehmen. Bestands- und Gebäudedaten: Merkmal/ Angabe Objekt: Fürstenhof-Klinik Bad Pyrmont Standort: Am Hylligen Born 7, 31812 Bad Pyrmont Baujahr: 1989/1990 Bauart: Massivbauweise in Stahlbeton und Mauerwerk Baurechtliche Einordnung: Gebäudeklasse 5; Sonderbau - Beherbergungsstätte Flächenangabe gesamt: ca. 9.950 m² Patientenzimmer: ca. 3.100 m² Verwaltung/Ärzte: ca. 1.250 m² Therapiefläche: ca. 1.800 m² Technikfläche: ca. 1.500 m² .

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Objektplanung Gebäude und Innenräume

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der: - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - HLS (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - ELT (Los 3), - Projektsteuerungsleistungen (Los 4), Es erfolgt eine Aufteilung in vier Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung - HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung - ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) Los 4 Projektsteuerungsleistungen nach Maßgabe des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß AHO-Heft Nr. 9, Projektstufen 1 - 5 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI sowie Schriftenreihe AHO-Heft Nr. 9 die Projektstufen 1 bis 2 und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Ziel der ersten Beauftragungsstufe ist die Erarbeitung einer belastbaren Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die weitere Umsetzung der Maßnahme. Hierzu gehören insbesondere die Bestandsaufnahme und Bewertung des Gebäudes und der vorhandenen Brandschutzmängel, die Entwicklung einer übergeordneten Sanierungs- und Modernisierungsstrategie, die Untersuchung und Bewertung von Varianten sowie die Erarbeitung einer Bauabschnitts- und Interimsplanung unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs. Auf Grundlage der Ergebnisse wird über die weitere Umsetzung, Priorisierung und Finanzierung der Maßnahmen entschieden

  • LOT-0002 · Technische Ausrüstung - HLS (§§ 53 ff. HOAI)

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der: - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - HLS (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - ELT (Los 3), - Projektsteuerungsleistungen (Los 4), Es erfolgt eine Aufteilung in vier Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung - HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung - ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) Los 4 Projektsteuerungsleistungen nach Maßgabe des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß AHO-Heft Nr. 9, Projektstufen 1 - 5 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI sowie Schriftenreihe AHO-Heft Nr. 9 die Projektstufen 1 bis 2 und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Ziel der ersten Beauftragungsstufe ist die Erarbeitung einer belastbaren Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die weitere Umsetzung der Maßnahme. Hierzu gehören insbesondere die Bestandsaufnahme und Bewertung des Gebäudes und der vorhandenen Brandschutzmängel, die Entwicklung einer übergeordneten Sanierungs- und Modernisierungsstrategie, die Untersuchung und Bewertung von Varianten sowie die Erarbeitung einer Bauabschnitts- und Interimsplanung unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs. Auf Grundlage der Ergebnisse wird über die weitere Umsetzung, Priorisierung und Finanzierung der Maßnahmen entschieden

  • LOT-0003 · Technische Ausrüstung - ELT (§§ 53 ff. HOAI),

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der: - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - HLS (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - ELT (Los 3), - Projektsteuerungsleistungen (Los 4), Es erfolgt eine Aufteilung in vier Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung - HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung - ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) Los 4 Projektsteuerungsleistungen nach Maßgabe des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß AHO-Heft Nr. 9, Projektstufen 1 - 5 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI sowie Schriftenreihe AHO-Heft Nr. 9 die Projektstufen 1 bis 2 und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Ziel der ersten Beauftragungsstufe ist die Erarbeitung einer belastbaren Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die weitere Umsetzung der Maßnahme. Hierzu gehören insbesondere die Bestandsaufnahme und Bewertung des Gebäudes und der vorhandenen Brandschutzmängel, die Entwicklung einer übergeordneten Sanierungs- und Modernisierungsstrategie, die Untersuchung und Bewertung von Varianten sowie die Erarbeitung einer Bauabschnitts- und Interimsplanung unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs. Auf Grundlage der Ergebnisse wird über die weitere Umsetzung, Priorisierung und Finanzierung der Maßnahmen entschieden

  • LOT-0004 · Projektsteuerungsleistungen AHO-Heft Nr. 9, Projektstufen 1 - 5

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der: - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - HLS (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - ELT (Los 3), - Projektsteuerungsleistungen (Los 4), Es erfolgt eine Aufteilung in vier Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung - HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung - ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) Los 4 Projektsteuerungsleistungen nach Maßgabe des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß AHO-Heft Nr. 9, Projektstufen 1 - 5 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI sowie Schriftenreihe AHO-Heft Nr. 9 die Projektstufen 1 bis 2 und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Ziel der ersten Beauftragungsstufe ist die Erarbeitung einer belastbaren Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die weitere Umsetzung der Maßnahme. Hierzu gehören insbesondere die Bestandsaufnahme und Bewertung des Gebäudes und der vorhandenen Brandschutzmängel, die Entwicklung einer übergeordneten Sanierungs- und Modernisierungsstrategie, die Untersuchung und Bewertung von Varianten sowie die Erarbeitung einer Bauabschnitts- und Interimsplanung unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs. Auf Grundlage der Ergebnisse wird über die weitere Umsetzung, Priorisierung und Finanzierung der Maßnahmen entschieden

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Objektplanung Gebäude und Innenräume

Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
70 %
Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
30 %

LOT-0002 · Technische Ausrüstung - HLS (§§ 53 ff. HOAI)

Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
70 %
Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
30 %

LOT-0003 · Technische Ausrüstung - ELT (§§ 53 ff. HOAI),

Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
70 %
Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
30 %

LOT-0004 · Projektsteuerungsleistungen AHO-Heft Nr. 9, Projektstufen 1 - 5

Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
70 %
Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
30 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren261vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag118 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 25 Vergaben

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Planungsleistungen für Krankenhausneubau und Umbauarbeiten in BrilonStadtverwaltung Brilon im Auftrag des städt. Krankenhauses Maria Hilf gGmbH BrilonBrilon, Deutschland12.03.2026 -
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Sana Klinikums CoburgSana Kliniken Oberfranken Coburg GmbHCoburg, Deutschland22.07.2026 -
Projektsteuerungsleistungen für die Gesamtsanierung des BG Klinikums DuisburgBG Klinikum Duisburg gGmbHDuisburg, Deutschland28.07.2026 -
Objektplanungsleistungen für den Umbau der Jod-Sole-Therme Bad BevensenKurgesellschaft Bevensen GmbHBad Bevensen, Deutschland04.02.2026 -
Planungsleistungen für den 3. Bauabschnitt des Klinikums BayreuthKlinikum Bayreuth GmbH (Auftraggeber und Vergabestelle)Bayreuth, Deutschland29.07.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
IHINM Haustechnik und Medizinplanung GmbHMÜNCHEN3008.10.2024 - fallend
R&Rücken & Partner Ingenieure GmbHSchleswig2010.09.2026172 Tsd. €steigend
TATHIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbHDorsten2014.08.20261,9 Mio. €steigend
PGPotthoff GmbHErkrath2013.07.2026463 Tsd. €stabil
HIHelfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbHOerlenbach2018.06.20261,7 Mio. €steigend
HPHWP Planungsgesellschaft mbHStuttgart2010.09.202419,6 Mio. €stabil
SAsander.hofrichter architekten GmbHLudwigshafen1014.09.202617,4 Mio. €steigend
KGKaulquappe GmbHBerlin1014.09.2026146 Tsd. €steigend
SUStein und Partner Projektmanagement GmbHMünchen1007.09.2026214 Tsd. €steigend
TPTHOST Projektmanagement GmbHPforzheim1031.08.20264,7 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (53) · Baden-Württemberg (42) · Bayern (39) · Niedersachsen (30) · Thüringen (14) · Rheinland-Pfalz (14)
MZMedizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHBad Lippspringe1317.08.2026
RKRKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbHLudwigsburg916.09.2026
KNKlinikum Nordfriesland gGmbHHusum508.06.2026
BMBezirkskliniken MittelfrankenAnsbach527.04.2026
KLKlinikum Lippe GmbHDetmold411.08.2026
HKHufeland Klinikum GmbHBad Langensalza410.07.2026
KBKurgesellschaft Bevensen GmbHBad Bevensen407.01.2026
MKMünchen Klinik gGmbHMünchen315.09.2026

Laufende Rahmenverträge

Niedersachsen
  • Rahmenvertrag für Fachplanungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär und KälteAuftragnehmer nicht veröffentlichtFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland
    04.06.2025noch 11 Monate31.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von SchulenUlpts Architekten GmbH +1 weitereStadt PapenburgPapenburg, Deutschland
    1,3 Mio. €
    28.01.2025noch 16 Monate28.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für normgerechte Produktsicherheitsprüfungen und technische Bewertungencetecom advanced GmbH +1 weitereBundesnetzagenturMainz, Deutschland
    359 Tsd. €
    10.12.2024noch 16 Monate31.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Projektsteuerung für die Modernisierung von AutobahnbrückenDrees & Sommer SE +2 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordwestHannover, Deutschland
    14.07.2026noch 22 Monate14.07.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Ingenieur- und Laborleistungen für Boden- und BaugrunduntersuchungenWESSLING Consulting Engineering GmbH & Co. KG +2 weitereenercity AGHannover, Deutschland
    08.08.2024noch 23 Monate08.08.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Fachplanung für Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima in Region 06IGH - Ing.-Büro GieslerFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland
    475 Tsd. €
    24.08.2026noch 24 Monate14.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Niedersächsische Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 38 · 2026 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
17.09.2026Planungs- und Projektsteuerungsleistungen für die Sanierung einer RehabilitationsklinikOffen - -

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