Ökostromlieferung für kommunale Abnahmestellen und Straßenbeleuchtung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.07.2025, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 4.291.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Kamp-Lintfort
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.06.2025
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 394621-2025
- Verfahrensnummer
- c2855805-356d-418b-8d83-c2ca044667e7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Kamp-Lintfort im Kreis Wesel beschafft Ökostrom in einem Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027, mit einer optionalen Verlängerung um zwei weitere Jahre. Die Lieferung umfasst insgesamt 4.252.079 kWh für 248 Abnahmestellen in zwei Losen: 2.105.248 kWh für 230 Stellen ohne Leistungsmessung einschließlich Straßenbeleuchtung sowie 2.146.831 kWh für 18 Stellen mit registrierender Leistungsmessung. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis; Angebote müssen bis zum 17. Juli 2025 um 7:30 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung ÖKO-Strom, Rahmenvertrag 01.01.2026-31.12.2027 mit optionaler Verlängerung um weitere zwei Jahre. Los 1 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung, der Gesamtstrombedarf beträgt 2.105.248 kWh und ist auf 230 Abnahmestellen verteilt. Los 2 Abnahmestellen mit registrierenden Leistungsmessung (RLM), der Gesamtstrombedarf beträgt 2.146.831 kWh bezieht sich auf 18 Abnahmestellen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung
Stromlieferung für Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung
Frist: 17.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Abnahmestellen mit registrierenden Leistungsmessung (RLM)
Stromlieferung für Abnahmestellen mit registrierenden Leistungsmessung (RLM)
Frist: 17.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 und §124 GWB. Eigenerklärungen und Nachweise dürfen in der Regel nicht älter als 3 Monate sein und müssen Gültigkeit haben.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) und Straßenbeleuchtung
- 100% Preis
LOT-0002 · Abnahmestellen mit registrierenden Leistungsmessung (RLM)
- 100% Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 und §124 GWB. Eigenerklärungen und Nachweise dürfen in der Regel nicht älter als 3 Monate sein und müssen Gültigkeit haben.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 509849-2025
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