Objektplanung für Einsatzmittellager, Dienstwohnungen und Interimsnutzung einer Feuerwehrschule
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 663303-2026
- Verfahrensnummer
- 58197233-9e85-4b7b-b819-12dce7aca222
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, schreibt Objektplanungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für ein neues Einsatzmittellager der Feuerwache Aubing und darüberliegende Dienstwohnungen aus. Am Standort München-Aubing sollen außerdem Teile des Gebäudes und Außenflächen zunächst vorübergehend von der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule für Unterricht, Fahrzeugabstellung und Übungen genutzt werden, bevor sie ihrer endgültigen Lager- und Werkstattnutzung dienen. Der Auftrag umfasst die Planung des Gesamtkonzepts einschließlich der Freiflächen; ein konkreter Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9, für den Neubau des Einsatzmittellagers einer Feuerwache sowie Dienstwohnungen. Planung einer vorrübergehenden Nutzung der Flächen als Interimsquartier für den Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr- & Rettungsdienstschule Der Standort ist ein freies stadteigenes Grundstück in München Aubing, im Bereich der Gewerbeflächen Langenburg-, Kronwinkler- und Kastelburgstraße. Geplant ist das Einsatzmittellager der Feuerwache Aubing mit einer Abstellhalle für Abrollcontainer, einem Lagerbereich für Hochregallager, Werkstätten und die dazugehörige Verwaltung. In den darüberliegenden Geschossen über der zweigeschossigen Abstellhalle sollen Dienstwohnungen untergebracht werden. Die Wohnungen sollen von 2-, bis 4-Zimmer-Wohnungen angeboten werden und eine eigene Adresse erhalten. Das Wachgebäude der FW Aubing mit Fahrzeughalle, Wachbetrieb und Ruheräumen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant und umgesetzt werden und ist nicht Teil der Planung. Die Planung hat das Wachgebäude jedoch mit zu berücksichtigen, vor allem in Bezug auf die Erschließung. In dem Gebäuderiegel entlang der Kastelburgstraße soll vorab eine Interimsnutzung für Teile der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule (FRSM) aus der Aidenbachstraße aufgenommen werden. Die in dem Bauteil im Erdgeschoss vorgesehenen zukünftigen Abstellhallen für Abrollcontainer, Werkstätten und Sozialbereiche sollen für die FRSM als Fahrzeugabstellgassen und Schulungssäle genutzt werden. Die Halle des Paletten-Regallagers für Einsatzmittel kann vorab als Übungshalle der FRSM dienen. Außenflächen werden vorab als Übungsflächen befestigt. Der Aufwand für die Änderungen und Umbauten für die finale Nutzung als Einsatzmittellager ist planerisch schon frühzeitig abzustimmen und zu minimieren. Das genehmigte, vorläufige Nutzerbedarfsprogramm liegt den Anlagen bei. Ebenfalls sind die Anforderungen an Standard und Ausstattung und an Freiflächen dem vorläufigen Nutzerbedarfsprogramm zu entnehmen. Die vorläufigen Flächenbedarfe sowohl für das Einsatzmittellager als auch die Interimsflächen sind in der Anlage Raumprogramm dargestellt. Die Machbarkeitsstudie und Flächenüberlegungen der Branddirektion für die Interimsnutzung liegen als Anlage zum Verfahren bei. Die betriebliche, wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der Interims- sowie der finalen Nutzung sind wesentliche Anforderungen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, baurechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. BauGB in Verbindung mit § 34 Abs.1 BauGB. Vorbescheid 2023 wurde positiv beschieden. Anforderungen an Freiflächen Für den Außenbereich sind besonders die PKW Stellplätze sowie der Übungshof von besonderer Bedeutung. Eine Tiefgarage sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die im Raumprogramm genannte Anzahl Stellplätze stellt jeweils die Maximalzahl dar. In der Vorplanung ist anhand der umsetzbaren Flächen eine Ermittlung der Stellplätze in Vorabklärung mit der LBK und den baurechtlichen Vorgaben durchzuführen. Der Übungshof dient zur Durchführung von Übungen. Es ist dabei eine versiegelte Manipulationsfläche vorzusehen, um bei Übungen das Eindringen von Ölen und Flüssigkeiten in das Erdreich zu verhindern, die bei Übungen mit Schrott-Pkw austreten können. Dienstwohnungsgebäude müssen einschließlich Freifläche und Spielplatz den Wohnungsbauvorschriften entsprechen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Objektplanung gem. Par.34 HOAI, LPH 1-9
Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9, für den Neubau des Einsatzmittellagers einer Feuerwache sowie Dienstwohnungen. Planung einer vorübergehenden Nutzung der Flächen als Interimsquartier für den Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr- & Rettungsdienstschule Der Standort ist ein freies stadteigenes Grundstück in München Aubing, im Bereich der Gewerbeflächen Langenburg-, Kronwinkler- und Kastelburgstraße. Geplant ist das Einsatzmittellager der Feuerwache Aubing mit einer Abstellhalle für Abrollcontainer, einem Lagerbereich für Hochregallager, Werkstätten und die dazugehörige Verwaltung. In den darüberliegenden Geschossen über der zweigeschossigen Abstellhalle sollen Dienstwohnungen untergebracht werden. Die Wohnungen sollen von 2-, bis 4-Zimmer-Wohnungen angeboten werden und eine eigene Adresse erhalten. Das Wachgebäude der FW Aubing mit Fahrzeughalle, Wachbetrieb und Ruheräumen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant und umgesetzt werden und ist nicht Teil der Planung. Die Planung hat das Wachgebäude jedoch mit zu berücksichtigen, vor allem in Bezug auf die Erschließung. In dem Gebäuderiegel entlang der Kastelburgstraße soll vorab eine Interimsnutzung für Teile der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule (FRSM) aus der Aidenbachstraße aufgenommen werden. Die in dem Bauteil im Erdgeschoss vorgesehenen zukünftigen Abstellhallen für Abrollcontainer, Werkstätten und Sozialbereiche sollen für die FRSM als Fahrzeugabstellgassen und Schulungssäle genutzt werden. Die Halle des Paletten-Regallagers für Einsatzmittel kann vorab als Übungshalle der FRSM dienen. Außenflächen werden vorab als Übungsflächen befestigt. Der Aufwand für die Änderungen und Umbauten für die finale Nutzung als Einsatzmittellager ist planerisch schon frühzeitig abzustimmen und zu minimieren. Das genehmigte, vorläufige Nutzerbedarfsprogramm liegt den Anlagen bei. Ebenfalls sind die Anforderungen an Standard und Ausstattung und an Freiflächen dem vorläufigen Nutzerbedarfsprogramm zu entnehmen. Die vorläufigen Flächenbedarfe sowohl für das Einsatzmittellager als auch die Interimsflächen sind in der Anlage Raumprogramm dargestellt. Die Machbarkeitsstudie und Flächenüberlegungen der Branddirektion für die Interimsnutzung liegen als Anlage zum Verfahren bei. Die betriebliche, wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der Interims- sowie der finalen Nutzung sind wesentliche Anforderungen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, baurechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. BauGB in Verbindung mit § 34 Abs.1 BauGB. Vorbescheid 2023 wurde positiv beschieden. Anforderungen an Freiflächen Für den Außenbereich sind besonders die PKW Stellplätze sowie der Übungshof von besonderer Bedeutung. Eine Tiefgarage sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die im Raumprogramm genannte Anzahl Stellplätze stellt jeweils die Maximalzahl dar. In der Vorplanung ist anhand der umsetzbaren Flächen eine Ermittlung der Stellplätze in Vorabklärung mit der LBK und den baurechtlichen Vorgaben durchzuführen. Der Übungshof dient zur Durchführung von Übungen. Es ist dabei eine versiegelte Manipulationsfläche vorzusehen, um bei Übungen das Eindringen von Ölen und Flüssigkeiten in das Erdreich zu verhindern, die bei Übungen mit Schrott-Pkw austreten können. Dienstwohnungsgebäude müssen einschließlich Freifläche und Spielplatz den Wohnungsbauvorschriften entsprechen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bewerber hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
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- Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
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- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 25 %
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bewerber hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
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