Nachhaltigkeitskoordination und Zertifizierung für eine Feuerwehr- und Rettungsdienstschule
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 04.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 685680-2026
- Verfahrensnummer
- 95a57a50-32a6-4f10-9ac3-f99aa525795d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, sucht eine baufachliche Beratung zur Nachhaltigkeitskoordination und Zertifizierung des Neubaus einer Feuerwehr- und Rettungsdienstschule in München-Obersendling. Die Leistung umfasst die Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) beziehungsweise dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Geplant ist ein Neubau mit einer Geschossfläche von rund 32.000 Quadratmetern und Schulungs-, Übungs- und Trainingsbereichen.
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Leistungsbeschreibung
Nachhaltigkeitskoordination (Durchführung BNB/QNG-Zertifizierung) für den Neubau einer Feuerwehr- und Rettungsdienstschule, Aidenbachstraße 7, 81379 München. Am Standort der Feuerwache 2 soll die bestehende Feuerwehrschule durch einen Neubau ersetzt werden, der eine vollständige Ausbildung ermöglicht. Es werden Schulungsräume für theoretische Lehrinhalte, aber auch verschiedenste Übungs-, Simulations- und Trainingsanlagen für den praktischen Ausbildungsteil errichtet. Das Nutzerbedarfsprogramm umfasst eine umzusetzende GF von ca. 32.000 qm. Aufgrund organisatorischer Abhängigkeiten müssen ggf. einzelne Teile der Übungsanlagen im Rahmen einer Vorabmaßnahme umgesetzt werden. Der Aus- und Fortbildungsbetrieb der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr der Stadt München findet derzeit auf dem hier vorliegenden Projektgelände in Obersendling statt, auf dem auch die Feuerwache 2 ihren Standort hat. Aufgrund räumlicher und technischer Unzulänglichkeiten wurden im Laufe der Zeit zunehmend verschiedene Schulungsmodule, die an sich integraler Bestandteil der Ausbildung sind, ausgelagert auf andere Standorte in München und teils auch über Bayern hinweg verstreut. So beispielsweise die rettungsmedizinische Ausbildung, die EDV-Schulungen, die Höhenretterausbildung und die Gruppenführerfortbildung. Die auf dem Gelände vorhandenen Schulungsgebäude sind technisch veraltet und befinden sich teils am Ende ihres Lebenszyklusses. Sie haben funktionale Einschränkungen oder bieten schlicht zu wenig Raum. Dieser auf mehreren Ebenen defizitären Situation soll mit der neuen Feuerwehrschule Abhilfe geschaffen werden. Ein Konzept zur technischen Ausrüstung einschließlich der dafür notwendigen Grundlagen ist im Zusammenwirken mit den verschiedenen Fachplanern und gemäß der inhaltlichen Vorgaben des Nutzerbedarfsprogramms zu erarbeiten. Die technischen Funktionsflächen sind entsprechend der sich daraus ergebenden Erfordernisse auszubilden und ökonomisch zu dimensionieren. Sie müssen in Übereinstimmung mit dem Gesamtentwurf gebracht und entsprechend der Nutzungsbereiche aufgeteilt und zugeordnet werden. Ziel ist es, ein integriertes Projekt für Architektur, Bauphysik, Nachhaltigkeit und Haustechnik zu entwickeln. Für den sommerlichen Wärmeschutz, für Lüftungen, Klimatisierung sowie die Vorkehrungen hinsichtlich von Starkregenereignissen und Wasserhaltung sind entsprechend architektonische wie auch technische Lösungen zu einem gemeinsamen, ganzheitlichen Konzept zusammenzuführen. Grundsätzlich sind dabei technisch einfache und passive Konzepte anlagentechnischen Lösungen vorzuziehen. Eine enge Absprache mit einem gesondert beauftragten Klimadesigner wird erwartet.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Baufachliche Beratung im Bereich Nachhaltigkeitskoordination
Baufachliche Beratung im Bereich Nachhaltigkeitskoordination für den Neubau einer Feuerwehr- und Rettungsdienstschule, Aidenbachstraße 7, 81379 München Am Standort der Feuerwache 2 soll die bestehende Feuerwehrschule durch einen Neubau ersetzt werden, der eine vollständige Ausbildung ermöglicht. Es werden Schulungsräume für theoretische Lehrinhalte, aber auch verschiedenste Übungs-, Simulations- und Trainingsanlagen für den praktischen Ausbildungsteil errichtet. Das Nutzerbedarfsprogramm umfasst eine umzusetzende GF von ca. 32.000qm Aufgrund organisatorischer Abhängigkeiten, müssen ggf. einzelne Teile der Übungsanlagen im Rahmen einer Vorabmaßnahme umgesetzt werden. Der Aus- und Fortbildungsbetrieb der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr der Stadt München findet derzeit auf dem hier vorliegenden Projektgelände in Obersendling statt, auf dem auch die Feuerwache 2 ihren Standort hat. Aufgrund räumlicher und technischer Unzulänglichkeiten wurden im Laufe der Zeit zunehmend verschiedene Schulungsmodule, die an sich integraler Bestandteil der Ausbildung sind, ausgelagert auf andere Standorte in München und teils auch über Bayern hinweg verstreut. So beispielsweise die rettungsmedizinische Ausbildung, die EDV-Schulungen, die Höhenretterausbildung und die Gruppenführerfortbildung. Die auf dem Gelände vorhandenen Schulungsgebäude sind technisch veraltet und befinden sich teils am Ende ihres Lebenszykluses. Sie haben funktionale Einschränkungen oder bieten schlicht zu wenig Raum. Dieser auf mehreren Ebenen defizitären Situation soll mit der neuen Feuerwehrschule Abhilfe geschaffen werden. Ein Konzept zur technischen Ausrüstung einschließlich der dafür notwendigen Grundlagen sind im Zusammenwirken mit den verschiedenen Fachplanern und gemäß der inhaltlichen Vorgaben des Nutzerbedarfsprogramms zu erarbeiten. Die technischen Funktionsflächen sind entsprechend der sich daraus ergebenen Erfordernisse auszubilden und ökonomisch zu dimensionieren. Sie müssen in Übereinstimmung mit dem Gesamtentwurf gebracht und entsprechend der Nutzungsbereiche aufgeteilt und zugeordnet werden. Ziel ist ein integriertes Projekt für Architektur, Bauphysik, Nachhaltigkeit und Haustechnik zu entwickeln. Für den sommerlichen Wärmeschutz, für Lüftungen, Klimatisierung sowie die Vorkehrungen hinsichtlich von Starkregenereignissen und Wasserhaltung sind entsprechend architektonische wie auch technische Lösungen zu einem gemeinsamen, ganzheitlichen Konzept zusammenzuführen. Grundsätzlich sind dabei technisch einfache und passive Konzepte anlagentechnischen Lösungen vorzuziehen. Dazu sollen im Zusammenspiel mit den anderen Fachbeteiligten entsprechende Vorschläge erarbeitet werden. Alle technischen Anlagen müssen unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Richtlinien und sonstiger Anforderungen z.B. zur Energieeinsparung, Schall- und Arbeitsschutz etc. geplant werden. Es sind zukunftsfähige Konzepte zu entwickeln, die mit den Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt München im Einklang stehen. Eine enge Absprache mit einem gesondert beauftragten Klimadesigner wird erwartet.
Frist: 04.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
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