Medizinisches Beratungstelefon, Videoberatung und Auslandsnotruf

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Call-Center (79512000)
  • Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
731492-2026
Verfahrensnummer
617bdc09-dce0-4df4-82a5-7a2e94a418fd

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Handelskrankenkasse (hkk) in Bremen beschafft ein medizinisches Beratungstelefon, Videoberatung und einen Auslandsnotruf. Der Auftrag betrifft die Region Bremen und ist auf 2.160 Tage angelegt; weitere Angaben zu Umfang oder Abnahmemengen sind nicht enthalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Auftragsgegenstand ist ein medizinisches Beratungstelefon/Videoberatung und ein Auslandsnotruf

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Medizinisches Beratungstelefon/Videoberatung und ein Auslandsnotruf

    Auftragsgegenstand ist ein Medizinisches Beratungstelefon sowie eine Videoberatung und ein Auslandsnotruf.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Medizinisches Beratungstelefon/Videoberatung und ein Auslandsnotruf

siehe 07_Bewertungsmatrix
40 %
Preis
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.