Dienstleistungen zur betrieblichen Suchtprävention und Qualifizierung von Suchtbeauftragten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- DAK-Gesundheit
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens (85000000)
- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 677607-2026
- Verfahrensnummer
- b82ab37a-d446-4824-92ac-f40e54899108
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die DAK-Gesundheit beauftragt Dienstleistungen zur betrieblichen Suchtprävention im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die zwei Lose umfassen Vorträge und Seminare für Führungskräfte, Personalvertretungen und Mitarbeitende sowie die Qualifizierung betrieblicher Suchtbeauftragter. Die Leistung ist der Region Hamburg (DE600) zugeordnet; für beide Lose ist eine Dauer von 2.160 Tagen angegeben.
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Leistungsbeschreibung
"Erbringung von Dienstleistungen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung und Betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen" Durchführung von Angeboten zur betrieblichen Suchtprävention Los 1 Vortrag und Seminar für Führungskräfte und Personalvertretungen, Vortrag und Seminar für Mitarbeitende Los 2 Qualifizierung zum/zur "betrieblichen Suchtbeauftragten"
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Vortrag und Seminar für Führungskräfte und Personalvertretungen, Vortrag und Seminar für Mitarbeitende
Ziel der DAK-Gesundheit ist es, zum Thema betriebliche Suchtprävention zu sensibilisieren, Wissen zu vermitteln, das einen verantwortungsvollen Konsum und eine realistische Einschätzung des Konsumrisikos verschiedener Suchtmittel ermöglicht. Somit werden gesundheitsriskante Verhaltensweisen vermieden bzw. reduziert und die Gesundheitskompetenz gestärkt. Unternehmen werden in ihren Bemühungen zur Suchtprävention durch Vorträge, Seminare für Führungskräfte und Personalvertretungen sowie der Ausbildung zum Suchtbeauftragen unterstützt. Diese Maßnahmen sind Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (nachfolgend BGM).
Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Qualifizierung zum/zur "betrieblichen Suchtbeauftragten"
Ziel der DAK-Gesundheit ist es, zum Thema betriebliche Suchtprävention zu sensibilisieren, Wissen zu vermitteln, das einen verantwortungsvollen Konsum und eine realistische Einschätzung des Konsumrisikos verschiedener Suchtmittel ermöglicht. Somit werden gesundheitsriskante Verhaltensweisen vermieden bzw. reduziert und die Gesundheitskompetenz gestärkt. Unternehmen werden in ihren Bemühungen zur Suchtprävention durch Vorträge, Seminare für Führungskräfte und Personalvertretungen sowie der Ausbildung zum Suchtbeauftragen unterstützt. Diese Maßnahmen sind Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (nachfolgend BGM).
Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 41 UVgO Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Vergabeunterlagen
19 Dateien · geladen 04.10.2026| Anschreiben | 438 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 33 KB | ||
| Formular | 57 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 84 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Vertragsbedingungen | 217 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 49 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 409 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 87 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 17 KB | ||
| Formular | 17 KB | ||
| Formular | 457 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 85 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 891 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 96 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 463 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 176 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 350 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 41 UVgO Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
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