Firmenfitness-Verbundlösung für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 25.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BVC Behörde für Finanzen und Bezirke
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden (98330000)
- Sporttraining oder Aerobic (98336000)
- Bekanntmachung
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 743039-2026
- Verfahrensnummer
- 995ad116-9c63-47d2-960e-3b90cf5d03b5
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt im Auftrag des Personalamtes, einen exklusiven Kooperationsvertrag für eine Firmenfitness-Verbundlösung abzuschließen. Damit sollen Gesundheitsförderung und Wohlbefinden der Beschäftigten unterstützt werden. Die Leistung ist für Hamburg vorgesehen und hat eine Laufzeit von 1.095 Tagen.
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Leistungsbeschreibung
Der Wandel der Arbeitswelt hat mit den arbeitsplatzbezogenen Belastungen im Allgemeinen sowie der zunehmenden Digitalisierung und stetig steigenden Dienstleistungsorientierung im Besonderen große Auswirkungen auf die Beschäftigten und deren Gesundheit. Unter dem Druck von immer mehr Flexibilität, schnellerem Arbeiten und ständiger Lernbereitschaft, zu-meist in einer ganztägigen sitzenden Tätigkeit, resultieren oftmals gesundheitliche Probleme. Fitness ist daher im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ein wichti-ger Baustein, wenn es darum geht, Mitarbeiter*innen langfristig gesund und leistungsfähig zu halten. Die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind übergeordnete Zielsetzungen der öffentlichen Hand und sollen in Form verhaltensprä-ventiver Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Fokus stehen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), beabsichtigt im Auftrag des Personalamtes den Abschluss eines exklusiven Kooperationsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Konzessionsvergabe Firmenfitness-Verbundlösung
Der Wandel der Arbeitswelt hat mit den arbeitsplatzbezogenen Belastungen im Allgemeinen sowie der zunehmenden Digitalisierung und stetig steigenden Dienstleistungsorientierung im Besonderen große Auswirkungen auf die Beschäftigten und deren Gesundheit. Unter dem Druck von immer mehr Flexibilität, schnellerem Arbeiten und ständiger Lernbereitschaft, zu-meist in einer ganztägigen sitzenden Tätigkeit, resultieren oftmals gesundheitliche Probleme. Fitness ist daher im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ein wichti-ger Baustein, wenn es darum geht, Mitarbeiter*innen langfristig gesund und leistungsfähig zu halten. Die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind übergeordnete Zielsetzungen der öffentlichen Hand und sollen in Form verhaltensprä-ventiver Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Fokus stehen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), beabsichtigt im Auftrag des Personalamtes den Abschluss eines exklusiven Kooperationsvertrages über eine Firmenfitness-Verbundlösung.
Frist: 25.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Konzessionsvergabe Firmenfitness-Verbundlösung
- Preis
- 40 %
Vergabeunterlagen
4 Dateien laut Portal · Stand 27.10.2026| Sonstiges | 204 KB | |
| Sonstiges | 11 KB | |
| Sonstiges | 6,9 MB | |
| Sonstiges | 80 KB |
Anforderungen
§21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
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