Lizenzen und Cloud-Service für SAP Business ByDesign
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.10.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- CONITAS GmbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 24.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 625719-2026
- Verfahrensnummer
- 019f80df-4d80-4824-beca-a983c30f656a
- CPV-Codes
- 48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme
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Kurzbeschreibung
Die CONITAS GmbH mit Sitz in Karlsruhe beschafft über einen SAP-Partner Lizenzen zur Nutzung des Cloud-Dienstes SAP Business ByDesign. Die Ausschreibung dient der Fortführung und Erweiterung der bestehenden Nutzung als Bestandskunde. Der Leistungsort liegt in der Region Karlsruhe (NUTS-Code DE122); die Vertragslaufzeit beträgt 1.500 Tage. Die Angebotsbewertung erfolgt ausschließlich nach dem Preis, die Frist endet am 5. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lizenzen für SAP Business by Design
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Cloud Services SAP Business ByDesign
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Bereitstellung von Lizenzen zur Nutzung des Cloud Services SAP Business ByDesign der SAP Deutschland SE & CO. KG durch einen SAP Partner ist. Die CONITAS nutzt den Cloud Services Business ByDesign bereits als Bestandskunde und sichert mit dieser Ausschreibung die Fortführung und Erweiterung der bestehenden Nutzung. Zu den Leistungen gehören somit insbesondere: Bereitstellung von Lizenzen für die Nutzung des Cloud Service SAP Business ByDe-sign nach dem dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvertrag und den gelten-den Produktbestimmungen von SAP Beratung zu SAP-Lizenzen einschließlich Optimierungsmöglichkeiten bei der Nut-zung möglicher Lizenzierungsalternativen
Frist: 05.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123 GWB Der Bewerber erklärt, dass ihm bekannt ist, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen ist, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben genannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Dem Bewerber ist zudem bekannt, dass öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 124 GWB Dem Bewerber ist weiterhin bekannt, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneiden-e Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendig Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagennachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieternach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Cloud Services SAP Business ByDesign
- Für die Bewertung der Angebotspreise wird der im vollständig ausgefüllten Preisblatt (Anlage 2) abgegebene Angebotsvergleichspreis (AVP) bewertet
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123 GWB Der Bewerber erklärt, dass ihm bekannt ist, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen ist, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben genannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Dem Bewerber ist zudem bekannt, dass öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 124 GWB Dem Bewerber ist weiterhin bekannt, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneiden-e Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendig Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagennachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieternach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| BGBWI GmbH | Berlin | 9 | 06.08.2026 |
| IBInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund) | Bonn | 8 | 26.05.2026 |
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CONITAS GmbH
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 24.07.2026 | Lizenzen und Cloud-Service für SAP Business ByDesign | Offen | - | - |
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36 % ähnlich1.800 Lizenzen für Citrix Universal Hybrid Multi Cloud
Minden · Offen · Frist 15.10.2026
Der Kreis Minden-Lübbecke beschafft 1.800 Lizenzen für Citrix Universal Hybrid Multi Cloud, eine Softwarelösung für hybride IT-Umgebungen. Die Leistung wird in der Region Minden-Lübbecke (NUTS-Code DEA46) ausgeschrieben. Angaben zur Vertragslaufzeit und zu den Zahlungsmodalitäten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr deutscher Zeit.
35 % ähnlichBereitstellung von Atlassian Jira Cloud-Lizenzen und Marketplace-Apps
Offen · Frist 29.09.2026
Die Frankfurt University of Applied Sciences beschafft Lizenzen für die cloudbasierte Software Atlassian Jira einschließlich zugehöriger Marketplace-Apps. Der Leistungsort liegt in der Region DE7. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
35 % ähnlichMaßgeschneidertes Lizenzmodell für SAP Extended Warehouse Management Advanced in der Private Cloud
Berlin · Offen · Frist 09.10.2026
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beschafft ein maßgeschneidertes Lizenzmodell für das Private-Cloud-Produkt SAP Extended Warehouse Management (EWM) Advanced Embedded. Der Auftrag betrifft die Region Berlin; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
35 % ähnlichBeschaffung von Microsoft-Lizenzen
Offen · Frist 28.09.2026
Die Conciliamus GmbH beschafft Microsoft-Lizenzen; Angaben zum genauen Umfang oder geschätzten Auftragswert liegen nicht vor. Die Ausschreibung ist der im Datensatz mit DE3 bezeichneten Region zugeordnet, und die Frist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
35 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
262 vergleichbare Verfahren, davon 184 mit erfasstem Zuschlag · 147 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 624.040 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 34 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
13 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH · Ottensoos
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SAP Deutschland SE & Co. KG · Walldorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GISA GmbH · Halle (Saale)
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Administration Intelligence AG · Würzburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
mindsquare AG · Bielefeld
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
adesso SE · Dortmund
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BTC Business Technology Consulting AG · Oldenburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Materna Information & Communications SE · Dortmund
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Baden-Württemberg, nach Vertragsende sortiert.
- Softwarepflege für die Fachanwendung MaViS-BW+ einschließlich Vertragsmodul
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abteilung 2 · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: fpi fuchs Ingenieure GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 02.10.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Tenable-Software, Lizenzen und Dienstleistungen
civillent GmbH · Reutlingen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Controlware GmbH
Vertragsschluss: 31.01.2025
Zuschlagswert: 1.857.500 EUR
- Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen, Software Assurance und Dienstleistungen
Landratsamt Waldshut - IT und Digitalisierung - Abt. IT · Waldshut-Tiengen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für ein digitales Bewerbungsmanagementtool
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.09.2027
Auftragnehmer: milch & zucker Talent Acquisition & Talent Management Company AG
Vertragsschluss: 29.09.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Rahmenvereinbarung für IT-Sicherheitsprodukte, Firewalls, Lizenzen und Support
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.10.2027
Auftragnehmer: NTT DATA Deutschland SE
Vertragsschluss: 24.10.2025
Zuschlagswert: 2.941.176 EUR
- Büromaterial, Verpackungs- und Versandbedarf, Kalender sowie Kopierpapier
Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2027
Auftragnehmer: Erhardt & Fischer GmbH + Co.KG +1 weitere
Vertragsschluss: 27.10.2025
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Rahmenvereinbarung über Pexip-Videokonferenzlizenzen
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT-Baden-Württemberg (BITBW) · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.12.2027
Auftragnehmer: MVC Mobile VideoCommunication GmbH
Vertragsschluss: 01.12.2023
Zuschlagswert: 1 EUR
- XDR-/EDR-Sicherheitslösung mit SIEM-Funktionalität und Support
Große Kreisstadt Winnenden · Winnenden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Bechtle GmbH
Vertragsschluss: 04.12.2023
Zuschlagswert: 486.890 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
CONITAS GmbH
76133 · Karlsruhe
info@conitas.de0721-451948501 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
info@conitas.de0721-45194850
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabe@bartsch.law07215044720
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Regierungspräsidium Karlsruhe
vergabekammer@rpk.bwl.de+49 721 926-8730
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:47 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 24.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 08:06 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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