Lieferung von Strom für die Liegenschaften des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen 2027–2028

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
14.07.2026
CPV-Codes
Elektrizität (09310000)
Bekanntmachungsnummer
486091-2026
Verfahrensnummer
fd967a88-9ea6-4199-99de-a69361b8e092

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. beschafft Strom für alle in den Vergabeunterlagen aufgeführten Entnahmestellen seiner Liegenschaften. Der prognostizierte Bedarf beträgt in den Jahren 2027 und 2028 jeweils etwa 1.420.000 Kilowattstunden. Die Lieferstellen befinden sich in den Regionen Duisburg und weiteren Teilen Nordrhein-Westfalens; die Angebotsfrist endet am 13. August 2026 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Auftrags zur Lieferung von Strom für die Liegenschaften des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. für die Jahre 2027 und 2028

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung von Strom für die Liegenschaften des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. für die Jahre 2027 und 2028

    Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom an alle Stromentnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage "Anlage_Entnahmestellen" aufgeführt sind. Die prognostizierten Gesamtstrombedarfe für die Jahre 2027 und 2028 belaufen sich jeweils auf ca. 1.420.000 kWh/Jahr.

    Frist: 13.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 623144-2026

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