Lieferung von Strom für die Liegenschaften des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen 2027–2028
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 14.07.2026
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 486091-2026
- Verfahrensnummer
- fd967a88-9ea6-4199-99de-a69361b8e092
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. beschafft Strom für alle in den Vergabeunterlagen aufgeführten Entnahmestellen seiner Liegenschaften. Der prognostizierte Bedarf beträgt in den Jahren 2027 und 2028 jeweils etwa 1.420.000 Kilowattstunden. Die Lieferstellen befinden sich in den Regionen Duisburg und weiteren Teilen Nordrhein-Westfalens; die Angebotsfrist endet am 13. August 2026 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Auftrags zur Lieferung von Strom für die Liegenschaften des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. für die Jahre 2027 und 2028
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von Strom für die Liegenschaften des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. für die Jahre 2027 und 2028
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom an alle Stromentnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage "Anlage_Entnahmestellen" aufgeführt sind. Die prognostizierten Gesamtstrombedarfe für die Jahre 2027 und 2028 belaufen sich jeweils auf ca. 1.420.000 kWh/Jahr.
Frist: 13.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 623144-2026
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