Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Notfallsets, Einzelkomponenten und Taschen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.12.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 870.000 EUR
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.12.2024
- CPV-Codes
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- Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
- Verbandsmaterial (33141110)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 736919-2024
- Verfahrensnummer
- dd139384-f000-48e0-ab74-bc7df44c42a1
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Außenstelle Hannover, beschafft über eine Rahmenvereinbarung Notfallsets, einzeln bestellbare Komponenten und Taschen für Notfallsets. Die drei Lose umfassen ein individuell zusammenstellbares persönliches Notfallset, eine Standardzusammenstellung sowie die Einzelkomponenten; die Bestellungen erfolgen über den LZN-Webshop durch Dienststellen der niedersächsischen Polizei einschließlich der Inseln und durch die Hansestadt Bremen. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 870.000 Euro, die Laufzeit je Los 360 Tage; die Angebotsfrist endet am 9. Dezember 2024 um 09:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets. Los 1 stellt hierbei ein individuell zusammenstellbares Notfallset (persönlich) dar, Los 2 die Standardzusammenstellung. Die einzelnen Komponenten der Notfallsets müssen einzeln bestellbar sein, wie auch Los 3. Die Artikel werden in den Webshop des LZN gestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der niedersächsischen Polizei inkl. der niedersächsischen Inseln sowie der Hansestadt Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) zum jeweiligen Los 1, 2 und 3 zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Los 1300.000 EUR
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets. Los 1 stellt hierbei ein individuell zusammenstellbares Notfallset (persönlich) dar, Los 2 die Standardzusammenstellung. Die einzelnen Komponenten der Notfallsets müssen einzeln bestellbar sein, wie auch Los 3. Die Artikel werden in den Webshop des LZN gestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der niedersächsischen Polizei inkl. der niedersächsischen Inseln sowie der Hansestadt Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) zum jeweiligen Los 1, 2 und 3 zu entnehmen.
Frist: 09.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2450.000 EUR
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets. Los 1 stellt hierbei ein individuell zusammenstellbares Notfallset (persönlich) dar, Los 2 die Standardzusammenstellung. Die einzelnen Komponenten der Notfallsets müssen einzeln bestellbar sein, wie auch Los 3. Die Artikel werden in den Webshop des LZN gestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der niedersächsischen Polizei inkl. der niedersächsischen Inseln sowie der Hansestadt Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) zum jeweiligen Los 1, 2 und 3 zu entnehmen.
Frist: 09.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3120.000 EUR
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Notfallsets und Taschen für Notfallsets. Los 1 stellt hierbei ein individuell zusammenstellbares Notfallset (persönlich) dar, Los 2 die Standardzusammenstellung. Die einzelnen Komponenten der Notfallsets müssen einzeln bestellbar sein, wie auch Los 3. Die Artikel werden in den Webshop des LZN gestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der niedersächsischen Polizei inkl. der niedersächsischen Inseln sowie der Hansestadt Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) zum jeweiligen Los 1, 2 und 3 zu entnehmen.
Frist: 09.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1
- Die Zuschläge in den Losen 1 und 2 werden jeweils im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind den beigefügten Bewertungsmatrizen zu den Losen 1 und 2 zu entnehmen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.10 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 30 %
- Die Zuschläge in den Losen 1 und 2 werden jeweils im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind den beigefügten Bewertungsmatrizen zu den Losen 1 und 2 zu entnehmen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.10 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 70 %
- Der Zuschlag in dem Los 3 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Gewichtung:100 % Aus technischen Gründen wurden 0 angegeben.
- 0 %
LOT-0002 · Los 2
- Die Zuschläge in den Losen 1 und 2 werden jeweils im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind den beigefügten Bewertungsmatrizen zu den Losen 1 und 2 zu entnehmen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.10 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 30 %
- Die Zuschläge in den Losen 1 und 2 werden jeweils im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind den beigefügten Bewertungsmatrizen zu den Losen 1 und 2 zu entnehmen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 1.10 dieser Leistungsbeschreibung genannten Kriterien abgegeben wurden, erfolgt wie nachstehend beschrieben: Zunächst wird ermittelt, welche Bieter die festgelegten Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllen. Liegen mehrere Gesamtangebote vor, so wird zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots entsprechend vorgegangen. Sodann erfolgt ein Vergleich der wirtschaftlichsten Einzelangebote mit dem wirtschaftlichsten Gesamtangebot. Sofern ein solch losübergreifendes Gesamtangebot eine höhere Gesamtwirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) über alle Lose aufweist, als die Einzelangebote für diese Lose, erfolgt der Zuschlag auf das Gesamtangebot. Dies gilt auch dann, wenn die Wirtschaftlichkeit des Gesamtangebotes in einem einzelnen Los bzw. in einzelnen Losen niedriger sein sollte als die eines konkurrierenden Einzelangebotes. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 70 %
- Der Zuschlag in dem Los 3 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Gewichtung:100 % Aus technischen Gründen wurden 0 angegeben.
- 0 %
LOT-0003 · Los 3
- Der Zuschlag in dem Los 3 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 199929-2025
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