Lieferung eines vielseitigen µ-Computer-Tomographen mit automatischem Probenwechsler
Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 22.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe.nrw.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 652821-2026
- Verfahrensnummer
- f756ca22-ea0e-467e-893c-8ec4aec8dd36
- CPV-Codes
- Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Kurzbeschreibung
Das Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels in Bonn beschafft einen neuen µ-Computer-Tomographen zur Untersuchung verschiedenster organischer Proben, insbesondere von Tieren. Das Gerät soll die Funktionen zweier ausgemusterter Tomographen kombinieren und sowohl größere Proben bis etwa 10 cm Durchmesser und 16 cm Länge als auch hochauflösende Scans kleiner Proben ermöglichen. Zur Kompensation der geringeren Zahl gleichzeitig betreibbarer Geräte ist ein automatischer Probenwechsler für mindestens zehn Proben vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Das LIB betreibt am Standort Bonn derzeit drei µ-Computer-Tomographen. Das LIB scannt verschiedenste organische Proben, hauptsächlich Tiere, die teilweise gefärbt, in Flüssigkeiten, luftgetrocknet oder anderweitig fixiert sind. Es werden so gut wie niemals zwei gleiche Proben oder Arten gescannt. Daher werden an das neue Gerät extreme Anforderungen in Bezug auf Vielseitigkeit und Einstellungsmöglichkeiten durch den Nutzer gestellt. Zwei der vorhandenen Geräte sind in die Jahre gekommen und werden demnächst ausgemustert, bevor ihre Quellen ganz versagen. Dabei handelt es sich um ein Gerät mit Flatfield Panel, das Proben bis zu 10 cm Durchmesser und ca. 16 cm Länge scannen kann. Typische Anwendungen am LIB für dieses Gerät sind Kopfscans von Schlangen, Fischen oder Aufnahmen ganzer Eidechsen. Das Zweite Gerät verfügt über einen CCD Detektor mit 4000 x 4000 Pixeln, der hochauflösende Scans von kleinen Proben wie z.B. Insekten oder Köpfe von kleinen Fischen (Rice-Fische) ermöglicht. Beide Geräte werden am LIB intensiv genutzt und beide Größen- bzw. Anforderungsspektren werden auch wieder benötigt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Computer Tomograph
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung eines neuen Computer-Tomographen. Um den Wartungs- und Reparaturaufwand zu minimieren, sollen die beiden Geräte, die ausgemustert werden sollen, durch ein neues Gerät ersetzt werden, welches ihre beiden Möglichkeiten kombiniert. Um den Verlust an Effizienz, der durch die Reduktion zweier gleichzeitig betreibbarer Geräte auf ein Neues entsteht zu kompensieren, muss das neue Gerät einen automatischen Probenwechsler für mindestens 10 Proben haben. Der Probenwechsler muss die manuelle Einrichtung für alle Proben und die darauffolgenden automatischen Scans dieser erlauben, womit das Gerät maximal effizient genutzt werden kann. Eine genaue Beschreibung anhand von Ausschlusskriterien erfolgt in der Anlage 01 zur Leistungsbeschreibung_Anforderungskatalog Neben der Lieferung des Gerätes hat auch eine mindestens 2-tägige Einweisung und Schulung der Mitarbeiter des LIB zur korrekten Bedienung zu erfolgen. Diese muss die Gerätesicherheit, die Bedienung des Gerätes inklusive der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. manuelle Einstellungen und optimale Auswahl der Strahlparameter, Phasenkontrast, die Nutzung des Probenwechslers, Wechsel der Detektoren) sowie die Rekonstruktion der Scans beinhalten. Die Schulung hat in den Räumlichkeiten des LIB am Gerät stattzufinden.
Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
- Angabe über Ausschlussgründe § 123 und § 124 GWB - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, §§ 56 ff. VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Computer Tomograph
- Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotsgesamtsumme gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage C02). Für die Angebotswertung wird die Angebotsgesamtsumme (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten normiert: - 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- 50 %
- Im Kriterium Teststellung werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen Punktbewertung berücksichtigt. Die drei nachfolgenden Unterkriterien sind gleichgewichtet. Auf jedes Unterkriterium entfällt ein Anteil von jeweils einem Drittel der erreichbaren Gesamtpunktzahl im Kriterium Teststellung: - Kontrast zwischen Geweben (10 bis 0 Punkte) - Kantenschärfe (z.B. an Knochen) (10 bis 0 Punkte) - Erkennbarkeit von Details nahe der Auflösungsgrenze (z.B. wie gut sind kleinste Tracheen oder Knorpel erkenn- und unterscheidbar) (10 bis 0 Punkte) 10 Punkte: Das Kriterium ist überdurchschnittlich erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt überdurchschnittliche Ergebnisse erwarten. 8 Punkte: Das Kriterium ist gut erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt gute Er-gebnisse erwarten. 6 Punkte: Das Kriterium ist durchschnittlich erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt durchschnittliche Ergebnisse erwarten. 4 Punkte: Das Kriterium ist ausreichend erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt ausreichende Ergebnisse erwarten. 2 Punkte: Das Kriterium ist mangelhaft erfüllt. Die Arbeit mit dem angebotenen Gerät lässt mangelhafte Ergebnisse erwarten. 0 Punkte: Das Kriterium ist ungenügend erfüllt. Es sind keine wertbaren Ergebnisse verfüg-bar, anhand derer eine Einschätzung der Qualität möglich ist. Dazu werden Scanartefakte wie folgt bewertet: - Ringartefakte: stark: - 2 Punkte, schwach: - 1 Punkte. Als "stark" gilt ein Ringartefakt, der mehr als 20 % der relevanten Bildfläche überlagert oder die Auswertbarkeit des Scans wesentlich beeinträchtigt. Als "schwach" gilt ein Ringartefakt, der weniger als 20 % der relevanten Bildfläche betrifft und die Auswertbarkeit des Scans nur geringfügig beeinträchtigt. - Beam Hardening: stark: - 2 Punkte, schwach: - 1 Punkte. Als "stark" gilt Beam Hardening, wenn helle oder dunkle Streifenartefakte deutlich sichtbar sind und die Erkennbarkeit anatomischer Strukturen wesentlich einschränken. Als "schwach" gilt Beam Hardening, wenn derartige Artefakte zwar erkennbar, aber für die Auswertbarkeit des Scans nur geringfügig relevant sind. Die Bieter werden so frühzeitig wie möglich, spätestens unmittelbar nach Ablauf der Angebots-frist, über den organisatorischen Ablauf der Teststellung informiert. Die Teststellung findet damit nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung statt. Die Bieter, die ein formal ordnungsgemäßes Angebot eingereicht haben, erhalten nach Ablauf der Angebotsfrist vom LIB vier identische Proben zugeschickt. Dabei handelt es sich um zwei Proben für den CMOS Detektor (z.B. kleine Insekten) und zwei für das Flat Panel (z.B. Fische, Eidechsen oder Mammalia-Schädel). Dazu kommt eine genaue Beschreibung der gewünschten Scans (welche Teile des Tieres gescannt werden sollen und welche Auflösung mindestens erreicht wer-den sollte). Die Bieter haben ab Eingang der Tiere eine Woche Zeit, Scans der Tiere zu erstellen und zurück an das LIB zu schicken (Adresse bzw. link zum Upload wird mit den Proben zur Verfügung gestellt). Mit Einreichung der Scans hat der Bieter zwingend die als Anlage 1 zu Dokument A03 beigefügte vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung einzureichen. Die "Anlage 01_Eigenerklärung Teststellung" zu Dokument A03 ist Bestandteil der Teststellungseinreichung. Angebote, denen keine oder eine unvollständig ausgefüllte Eigenerklärung beigefügt ist, werden im Kriterium Teststellung mit 0 Punkten bewertet. Das LIB behält sich vor, nach Einreichung der Scans und vor Zuschlagserteilung vom Bestbieter als Nachweis ergänzend eine Videoaufzeichnung des Scanvorgangs anzufordern. Die Videoauf-zeichnung muss das verwendete Gerät, die vom LIB übersandten Proben sowie den Scanvorgang selbst dokumentieren. Eine solche Anforderung ist kein Bestandteil der regulären Teststellungseinreichung und muss daher nicht bereits mit den Scans eingereicht werden. Der Bieter ist jedoch verpflichtet, eine ent-sprechende Aufzeichnung anzufertigen und auf Anforderung des LIB innerhalb von fünf Werkta-gen nach Aufforderung zu übermitteln. Kommt ein Bieter einer solchen Anforderung nicht nach, kann das LIB die eingereichten Scans von der Wertung ausschließen und das Kriterium Teststellung mit 0 Punkten bewerten. Reicht ein Bieter die Scans nicht oder nicht fristgerecht ein, wird das Kriterium Teststellung mit 0 Punkten bewertet. Ein Ausschluss des Angebots erfolgt in diesem Fall nicht, sofern das Angebot im Übrigen formal ordnungsgemäß ist. Daraufhin prüfen 2 erfahrene Wissenschaftler des LIB, die seit Jahren mit CT-Scans von Tieren arbeiten, die jeweiligen Scans (z.B. den Scan der gleichen Eidechse aller Bieter) und vergeben Punkte nach dem folgenden Schema. Beide Gutachter bewerten die Scans unabhängig vonei-nander und ohne vorherige Absprache. Bei einer Abweichung zwischen den Einzelbewertungen beider Gutachter von mehr als einer Punktestufe (2 Punkte) pro Unterkriterium sind die Gutachter gehalten, ihre Bewertungen zu erörtern und eine gemeinsame, dokumentierte Begründung für die Endpunktzahl festzuhalten.
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Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 22.09.2026| Anschreiben | 208 KB | |
| Anschreiben | 128 KB | |
| Sonstiges | 98 KB | |
| Sonstiges | 191 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 16 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 107 KB | |
| Vertragsbedingungen | 161 KB | |
| Vertragsbedingungen | 212 KB | |
| Anschreiben | 179 KB | |
| Sonstiges | 41 KB | |
| Formular | 96 KB | |
| Sonstiges | 86 KB | |
| Sonstiges | 85 KB | |
| Formular | 87 KB | |
| Formular | 89 KB |
Anforderungen
- Angabe über Ausschlussgründe § 123 und § 124 GWB - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, §§ 56 ff. VgV
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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