Automatisiertes isothermales Titrationskalorimeter mit Installation
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Max-Planck-Institut für terrestrische MikrobiologieProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 560857-2026
- Verfahrensnummer
- 2f823e07-89d1-4428-9528-5c0632e85046
- CPV-Codes
- 38434500 · Biochemische Analysegeräte; 38434560 · Chemische Analysegeräte
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Kurzbeschreibung
Das Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg beschafft ein automatisiertes isothermales Titrationskalorimeter (ITC) zur thermodynamischen Charakterisierung biomolekularer Interaktionen. Das System soll unter anderem Protein-Ligand- und Protein-Protein-Interaktionen in der Enzym- und Proteinentwicklung untersuchen und wird einschließlich Installation sowie Übergabe vor Ort beschafft. Der Leistungsort liegt in der Region Marburg (NUTS-Code DE724); Angebote müssen bis zum 11. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung eines automatisierten Systems zur Durchführung isothermaler Titrationskalorimetrie für die thermodynamische Charaktersierung biomolekularer Interaktionen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Isothermales Titrationskalorimeter (ITC)
Beschaffung eines Isothermalen Titrationskalorimeters (ITC) nebst Installation und Systemübergabe vor Ort. Im Rahmen der Forschung dient das Gerät der Charakterisierung von Protein-Ligand- und Protein-Protein-Interaktionen in der Enzym- und Proteinentwicklung. Hierbei sollen Enzyme, Rezeptoren und Bindungsproteine hinsichtlich ihrer Affinität und Bindungsspezifität gegenüber Substraten, Cofaktoren, Photokatalysatoren, regulatorischen Molekülen oder anderen Proteinen untersucht werden. Diese Interaktionen müssen im Rahmen großer Variantenbibliotheken und kombinatorischer Protein-Ligand-Ansätze quantitativ erfasst werden. Die Automatisierung des Geräts ist hierfür zwingend erforderlich, da die geplanten Messreihen einen hohen Probendurchsatz erfordern und manuelle isothermale Titrationskalorimetrie für diese Anzahl an Proben nicht praktikabel wäre. Die kalorimetrische Messung ist zudem erforderlich, da viele der untersuchten Systeme mit anderen Verfahren, beispielsweise optischen oder chromatographischen Titrationen, nur eingeschränkt analysierbar sind. Das Gerät muss technisch in der Lage und befähigt sein, biomolekulare Wechselwirkungen in Lösung quantitativ und thermodynamisch zu charakterisieren. Aus den gemessenen Wärmeänderungen sollen zentrale Bindungsparameter wie Dissoziationskonstante, Stöchiometrie, Bindungsenthalpie und Bindungsentropie bestimmt werden können. Nur aus der Kombination dieser Parameter lässt sich eine vollständige thermodynamische Beschreibung der untersuchten Interaktion ableiten.
Frist: 11.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" gl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Es finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer‑Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 und 3 VgV zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Isothermales Titrationskalorimeter (ITC)
- Als einziges Wertungskriterium für die vorliegende Ausschreibung wird der Gesamtpreis herangezogen, da die Erfüllung der Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis bereits das Vorliegen anderer denkbarer Kriterien (bspw. Qualität, technischer Wert oder Anwendungszweck) sicherstellt.
- 100 %
Vergabeunterlagen
16 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 240 KB | |
| Anschreiben | 765 KB | |
| Vertragsbedingungen | 116 KB | |
| Formular | 230 KB | |
| Formular | 132 KB | |
| Sonstiges | 186 KB | |
| Sonstiges | 311 KB | |
| Sonstiges | 108 KB | |
| Vertragsbedingungen | 98 KB | |
| Vertragsbedingungen | 128 KB | |
| Anschreiben | 89 KB | |
| Sonstiges | 20 KB | |
| Anschreiben | 3 KB | |
| Sonstiges | 10 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 44 KB | |
| Sonstiges | 1,1 MB |
Anforderungen
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" gl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Es finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer‑Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 und 3 VgV zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
5 Einträge- 17.09.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 641923-2026
- 16.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 637506-2026
- 13.08.2026Berichtigung 1Ergänzungen/Aktualisierte Informationen hinsichtlich der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen mit Verweis auf Direktlink zur Selbstauskunft.
- 12.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 54321-Tender-19fd6ff0274-5898738317365bfc
- 12.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 442375G356527
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Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Erweiterung bestehender Analysesysteme für klinische Chemie und ImmunologieRoche Diagnostics Deutschland GmbHGesundheit Nord gGmbHBremen, Deutschland-1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.11.2024noch 39 Monate31.12.2029
- Miete von Hämatologie- und HbA1c-Analysesystemen mit Pay-per-use und ServiceAuftragnehmer nicht veröffentlichtLMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München)München, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.08.2025noch 46 Monate03.08.2030
Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| MPMalvern Panalytical GmbH | 1 | 15.09.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 12.08.2026 | Automatisiertes isothermales Titrationskalorimeter mit Installation | Vergeben | MPMalvern Panalytical GmbH | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenIsothermales Titrationskalorimeter mit automatischer Probenaufgabe
Düsseldorf · Offen · Frist 18.09.2026
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beschafft ein isothermales Titrationskalorimeter mit automatischer Probenaufgabe zur Analyse biomolekularer Interaktionen und zur Charakterisierung enzymkinetischer Prozesse. Der Auftrag ist dem Standort Düsseldorf zugeordnet und hat eine vorgesehene Dauer von 180 Tagen. Angebote müssen bis zum 18. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichTriple-Quadrupol-ICP-MS/MS-System mit Zubehör und Installation
Cottbus · Offen · Frist 21.09.2026
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beschafft ein Triple-Quadrupol-ICP-MS/MS-System (Tandem-Massenspektrometer mit induktiv gekoppeltem Plasma) inklusive Reaktionszelle, Probeneinführungssystemen, Autosampler, Kühler, Gasverdünnung, Software und PC. Das System wird für die Spuren- und Ultraspurenelementanalytik von Batteriemetallen und Leitsalzabbauprodukten in der Batterieforschung und dem Batterierecycling eingesetzt. Die Lieferung umfasst Installation, Inbetriebnahme und Geräteeinweisung vor Ort, mit Bewerbungsfrist bis 21. September 2026.
48 % ähnlichLabortechnische Anlagen mit Abzügen, Energiezellen und Reinstgasversorgung
München · Offen · Frist 20.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, beschafft für den Umbau des Bereichs B des Max-Planck-Instituts für terrestrische Mikrobiologie im Raum Marburg eine labortechnische Anlage. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Abzüge mit Stützstrahltechnik, Einhausungen, Energiezellen mit Keramiktischen, zwei Spülen, 18 Unterbauten, eine Reinstgasversorgung, Montageplanung, Inbetriebnahme und Bestandsdokumentation. Die Ausführung soll voraussichtlich ab dem 26. November 2026 innerhalb von zwölf Werktagen nach Aufforderung beginnen und innerhalb von 501 Werktagen abgeschlossen werden; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.
46 % ähnlichLieferung eines Titrationssystems
Offen
Das Landesamt für Verbraucherschutz beabsichtigt die Anschaffung eines Titrationssystems für sein Labor. Die Beschaffung umfasst Lieferung, Installation und ggf. Einweisung des Personals. Der genaue Leistungsumfang und die Vertragslaufzeit werden im Vergabeverfahren noch konkretisiert. Es handelt sich um eine Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
40 % ähnlichLieferung, Montage und Inbetriebnahme einer umfassenden Laboreinrichtung
München · Offen · Frist 18.09.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, mit Sitz in München beschafft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Laboreinrichtung im Gebiet DE111 (Region Stuttgart). Zum Umfang gehören unter anderem 22 Gelenkarmabsaugungen, 114 Laborarbeitsplätze, Energie- und Medienversorgung, Schränke einschließlich feuerbeständiger F-90-Schränke, 148 fahrbare Unterbauten, Laborstühle, Augenduschen und Hygienespender. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 299 Tage; Angebote müssen bis zum 18. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.
39 % ähnlichMess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Gebäudeautomation für Institutsneubau
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die Max-Planck-Gesellschaft, Abteilung III, beauftragt für ihren Institutsneubau in Bochum die Errichtung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation für Heizungs-, Kälte-, Lüftungs-, Sanitär- und Medienversorgungsanlagen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Automationsstationen, Schaltschränke, Sensoren, Steuerungen, Schnittstellen, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Dokumentation sowie einen Wartungsvertrag. Die Ausführung soll voraussichtlich bis zum 4. November 2026 beginnen, innerhalb von 240 Werktagen abgeschlossen werden und umfasst die Region Bochum; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026.
39 % ähnlichGaschromatograph mit Tandem-Massenspektrometer (GC-MS/MS) inkl. Zubehör
Cottbus · Offen · Frist 18.09.2026
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beschafft einen Gaschromatographen mit Tandem-Massenspektrometer (GC-MS/MS) inklusive Pyrolyseeinheit, Headspace-Autosampler, temperaturprogrammierbarem Injektor mit aktiver Kühlung, Steuer- und Auswertesoftware sowie Spektrenbibliothek. Das System wird zur Identifikation und Quantifizierung organischer Verbindungen in der Batterieforschung und dem Batterierecycling eingesetzt, insbesondere zur Analyse von Elektrolyt-Zersetzungsprodukten, polymeren Zellkomponenten und Schwarzmasse. Die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind Bestandteil der Leistung. Bewerbungsfrist ist der 18. September 2026.
37 % ähnlichBeschaffung eines Bruker CellHesion 300 Messkopfs für ein NanoWizard-V-AFM-System
Offen · Frist 18.09.2026
Das Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität München beschafft einen Bruker CellHesion 300 Messkopf zur Erweiterung eines vorhandenen Bruker NanoWizard V AFM-Systems. AFM steht für Rasterkraftmikroskopie, ein Verfahren zur Untersuchung kleinster Oberflächenstrukturen. Der Auftrag ist der Region DE2 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 18. September 2026 um 07:00 Uhr.
37 % ähnlichLieferung und Aufbau eines Protonentauschreaktions-Massenspektrometers
Gießen · Offen · Frist 06.10.2026
Die Justus-Liebig-Universität Gießen beschafft ein Protonentauschreaktions-Massenspektrometer (PTR-MS) zur Echtzeitanalyse flüchtiger Verbindungen. Der Auftrag umfasst die Lieferung und den betriebsbereiten Aufbau des Geräts in Gießen, Deutschland. Die Ausführungsdauer beträgt 180 Tage; Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
37 % ähnlichLieferung eines automatisierten Gradienten-Entwicklungssystems für Dünnschichtchromatographieplatten
Offen · Frist 29.09.2026
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde beschafft für ihren Standort in Koblenz ein automatisiertes Gradienten-Entwicklungssystem zur Entwicklung von Dünnschichtchromatographieplatten. Das Gerät muss unter anderem Platten im Format 20 × 10 cm automatisch bearbeiten, mindestens 30 Entwicklungsschritte programmieren, mindestens vier organische Lösemittel mischen und mit einem vorhandenen Arbeitsplatzcomputer unter Windows 10 oder 11 betrieben werden können; angeboten werden darf ein neues oder ausschließlich als Vorführgerät genutztes, generalüberholtes Gerät. Die Lieferung muss spätestens acht Wochen nach Auftragserteilung erfolgen, optional sind Installation, Inbetriebnahme und eine Schulung für bis zu drei Personen vor Ort vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr.
36 % ähnlichLieferung und Inbetriebnahme eines Analysators für gesamten organischen Kohlenstoff
Offen · Frist 07.10.2026
Die Bauhaus-Universität Weimar beschafft für das Finger-Institut für Baustoffkunde einen Analysator zur Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs in wässrigen, salzhaltigen Lösungen. Zum Lieferumfang gehören unter anderem ein Autosampler, ein Kit für salzhaltige Proben, Funktionen zur Verdünnung und Ansäuerung, ein kompakter Steuerungs- und Auswerte-PC sowie eine zentrale Softwareplattform. Der Anbieter soll das Gerät vollständig liefern, in Betrieb nehmen und warten; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
36 % ähnlichAuf- und Durchlichtmikroskop mit Zubehör, Kamera und Software
Offen · Frist 23.09.2026
Die Technische Universität Chemnitz beschafft ein Mikroskop zur lichtmikroskopischen Untersuchung metallografisch präparierter Proben und zur Dokumentation der Probenherstellung für die Transmissionselektronenmikroskopie (TEM). Zum Lieferumfang gehören außerdem Zubehör, eine Kamera und Software. Die Leistung ist in Chemnitz zu erbringen und soll bis zum 15. Januar 2027 ausgeführt werden; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 14:00 Uhr eingereicht werden.
36 % ähnlichLieferung und Montage von Labortechnik für Forschungsneubau in Köthen
Magdeburg · Offen · Frist 01.10.2026
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg, Zentraleinheit Vergabe, beschafft für die Hochschule Anhalt am Standort Köthen die Lieferung und Montage von Labortechnik und -ausstattung. Der Forschungsneubau „Interdisziplinäres Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion“ (InFonaL) umfasst Labore auf drei Geschossen, darunter chemische Labore, einen Sensorikbereich mit Vorbereitungsküche und Verkostungstisch für neun Personen sowie einen Hygienebereich mit Edelstahlmöblierung. Vorgesehen sind unter anderem 19 Tischabzüge, sechs begehbare Abzüge, ein beidseitig begehbarer Abzug, 56 Punktabsaugungen und fünf Sicherheitswerkbänke; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
36 % ähnlichHochauflösendes Massenspektrometer für Proteomik und Lipidomik
Mainz · Offen
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz beschafft ein hochauflösendes Massenspektrometer des Modells Excedion Pro mit Vanquish Neo, Elektronentransferdissoziation (ETD) und feldasymmetrischer Ionenmobilitätsspektrometrie (FAIMS). Das Gerät soll in Mainz für strukturelle Massenspektrometrie sowie proteomische und lipidomische Analysen eingesetzt werden und wird im Rahmen eines bewilligten Großgeräteantrags der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beschafft. Die Vergabe erfolgt nach den Angaben ohne Wettbewerb aus technischen und patentrechtlichen Gründen an Thermo Fisher Scientific; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
36 % ähnlichLieferung und Inbetriebnahme eines ICP-PECVD-Systems zur Dünnschichtabscheidung
Heidelberg · Offen · Frist 05.10.2026
Die Universität Heidelberg beschafft ein System für plasma-unterstützte chemische Gasphasenabscheidung (PECVD) mit einer induktiv gekoppelten Plasmaquelle (ICP) zur Herstellung hochwertiger Materialfilme. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, betriebsfertige Übergabe, einen Funktionstest, die Einweisung und die Abnahme; abgeschieden werden sollen dielektrische Dünnfilme mit präzise steuerbaren Schichtdicken im Nanometer- bis Mikrometerbereich. Der Auftrag wird in Heidelberg (Region DE125) vergeben, die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
35 % ähnlichLieferung eines parallelen Minibioreaktorsystems
Offen · Frist 19.10.2026
Das NMI Naturwissenschaftliche und Medizinische Institut an der Universität Tübingen beschafft ein paralleles Minibioreaktorsystem. Der Auftrag betrifft die Region DE1; eine genauere Ortsangabe und der Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 08:45 Uhr.
34 % ähnlichHalbautomatisches Wafersondiersystem für die Charakterisierung von 200-mm-Wafern
Frankfurt (Oder) · Offen · Frist 13.10.2026
Die IHP GmbH – Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik in Frankfurt (Oder) beschafft ein halbautomatisches Wafersondiersystem zur elektrischen und temperaturabhängigen Charakterisierung von 200-mm-Wafern. Das System soll Gleichstrom- und gepulste Strom-Spannungs-Messungen sowie niederfrequente Impedanzmessungen bis 10 MHz ermöglichen und in ein vorhandenes Keithley-4200A-SCS-Charakterisierungssystem integriert werden. Zum Umfang gehören unter anderem der Sondierer, ein temperaturgeregeltes Spannfutter, elektrische Sonden, optische und Kamerasysteme, Steuerung, Software, Verkabelung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Integrationsunterstützung; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026.
34 % ähnlichErweiterung von Evosep-Flüssigchromatographiesystemen mit evotips
Martinsried · Offen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. beschafft evotips, Einweg-Desalting- und Trap-Säulen auf C18-Basis zur Vorbereitung, Speicherung und Weitergabe von Peptiden für automatisierte Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS). Die Abteilung für Proteomik und Signaltransduktion in Martinsried betreibt 15 Evosep-Flüssigchromatographiesysteme, die an Massenspektrometer gekoppelt sind, und verarbeitet derzeit etwa 80 bis 100 Proben pro Tag; für klinische Kohortenstudien werden bis zu 50.000 Proben genannt. Die Vertragslaufzeit beträgt 730 Tage.
33 % ähnlichAutomatisierte Plattform für Wasserstoff-Deuterium-Austausch-Massenspektrometrie
Greifswald · Offen
Die Universitätsmedizin Greifswald, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschafft eine automatisierte Plattform für die Wasserstoff-Deuterium-Austausch-Massenspektrometrie (HDX-MS). Zum Umfang gehören die HDX-Automatisierung, chromatografische Trennung, Steuerungs- und Analysesoftware sowie die technische Integration in die vorhandene hochauflösende Massenspektrometrie. Die Plattform soll am Standort Greifswald die Untersuchung von Proteindynamik, strukturellen Veränderungen sowie Protein-Protein- und Protein-Ligand-Interaktionen ermöglichen; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.
32 % ähnlichLC-MS/MS-System für quantitative und qualitative Analytik
Cottbus · Offen · Frist 01.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem KdöR in Cottbus beschafft ein Flüssigchromatografie-Tandem-Massenspektrometrie-System (LC-MS/MS) für quantitative und qualitative Analysen. Das Gerät soll als Ersatz beziehungsweise Backup für ein ausgelastetes und alterndes Bestandssystem dienen und die Patientenversorgung sowie weitere Bereiche unterstützen. Angebote können bis zum 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden; der Einsatzort liegt in der Region Cottbus (NUTS-Code DE402).
32 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Malvern Panalytical GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 15.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
16 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 06:04 (Europe/Berlin)
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 44 KB · Stand 12.08.2026
Anhang Kaufvertrag ITC.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 116 KB · Stand 12.08.2026
Anlage D.1 - Eigenerklärungen-Bieter_Eignung_TERR.pdf
PDF · Formular · 230 KB · Stand 12.08.2026
Anlage D.2 - Eigenerklärungen-BG_EL_UA_TERR.pdf
PDF · Formular · 132 KB · Stand 12.08.2026
Anlage EX.MPG - Exportkontrolle.pdf
PDF · Sonstiges · 108 KB · Stand 12.08.2026
Anlage VE.HVT - Verpflichtungserklaerung Tariftreue Hessen.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 98 KB · Stand 12.08.2026
Anlage ZVB.MPG - Zusaetzliche Vertragsbedingungen der MPG.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 128 KB · Stand 12.08.2026
DECKBLATT_ANGEBOTSSCHREIBEN.pdf
PDF · Anschreiben · 3 KB · Stand 12.08.2026
Angebot.pdf
PDF · Sonstiges · 240 KB · Stand 12.08.2026
Angebotsschreiben.pdf
PDF · Anschreiben · 765 KB · Stand 12.08.2026
Anlage DV.MPG - Informationen zur Datenverarbeitung DS-GVO MPG.pdf
PDF · Sonstiges · 186 KB · Stand 12.08.2026
Anlage eRE.MPG - Merkblatt eRechnung.pdf
PDF · Sonstiges · 311 KB · Stand 12.08.2026
Aufforderung_Angebotsabgabe_EU.pdf
PDF · Anschreiben · 89 KB · Stand 12.08.2026
Checkliste für die Angebotsabgabe.pdf
PDF · Sonstiges · 20 KB · Stand 12.08.2026
Fristen für Nachprüfungsverfahren.pdf
PDF · Sonstiges · 10 KB · Stand 12.08.2026
Nutzungsbedingungen.pdf
PDF · Sonstiges · 1,1 MB · Stand 12.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
257 vergleichbare Verfahren, davon 186 mit erfasstem Zuschlag · 87 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 348.052,37 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 22 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Thermo Fisher Scientific GmbH · Dreieich
13 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bruker BioSpin GmbH & Co. KG · Ettlingen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Xenocs SAS · Grenoble
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
STOE & Cie GmbH · Darmstadt
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bruker Daltonics GmbH & Co. KG · Bremen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hamilton Germany GmbH · Gräfelfing
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Shimadzu Deutschland GmbH · Duisburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Agilent Technologies Deutschland GmbH · Waldbronn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KEYENCE DEUTSCHLAND GmbH · Frankfurt am Main
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Thermo Fisher Scientific GmbH · Kandel
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Erweiterung bestehender Analysesysteme für klinische Chemie und Immunologie
Gesundheit Nord gGmbH · Bremen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: Roche Diagnostics Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 13.11.2024
Zuschlagswert: -1 EUR
- Miete von Hämatologie- und HbA1c-Analysesystemen mit Pay-per-use und Service
LMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München) · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 03.08.2030
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Vertragsschluss: 03.08.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie
35043 · Marburg
volker.vincon@vw.mpi-marburg.mpg.de+49 64211786501 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Südbayern
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+49 8921762411
Zentraler Einkauf
volker.vincon@vw.mpi-marburg.mpg.de+49 6421178650
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 05:01 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 12.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 06:05 (Europe/Berlin)
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Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
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- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
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- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
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