Beschaffung eines 3 Tesla MRT für Forschungszwecke
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.06.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsmedizin Greifswald KöRProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 13.05.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 302943-2025
- Verfahrensnummer
- 3d4b7850-42f5-4ad2-bf91-0ef3a1884efb
- CPV-Codes
- 33100000 · Medizinische Geräte; 33113000 · Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
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Kurzbeschreibung
Die Universitätsmedizin Greifswald schreibt die Lieferung und Wartung eines 3 Tesla Magnetresonanztomographen (MRT) aus. Das Gerät ist für den Einsatz im neuen Forschungsgebäude 'William B. Kannel Center for Community Medicine' vorgesehen. Der Auftrag umfasst neben der Hardware auch die langfristige Instandhaltung.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Universitätsmedizin Greifswald plant die Beschaffung eines 3 Tesla MRTs zu Forschungszwecken (inkl. Wartung).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 3 Tesla MRT
Das "William B. Kannel Center for Community Medicine" (CM) der Universitätsmedizin Greifswald (UMG) wird als hochmodernes Forschungsgebäude im südöstlichen Campusbereich realisiert und bildet zukünftig den markanten Auftakt für das Gelände der Universitätsmedizin sowie für den gesamten Campus. Mit einem Investitionsvolumen von etwa 80 Millionen Euro, finanziert durch Bund und Land Mecklenburg-Vorpommern, entsteht ein imposantes, hochfunktionales Gebäude mit repräsentativem Charakter. Das Zentrum wird als interdisziplinäres Forschungszentrum für bevölkerungsbezogene Gesundheitsforschung konzipiert und vereint fünf Forschungsgruppen unter einem Dach: das Institut für Community Medicine, die Community Dentistry, die Zentralstelle des Klinischen Krebsregisters Mecklenburg-Vorpommern (ZKR-MVB), das Deutsche Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK) sowie das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE). Ein zentrales Element des Forschungszentrums wird eine hochmoderne MRT-Einrichtung im Erdgeschoss sein, die insbesondere für die SHIP-Studie (Study of Health in Pomerania) genutzt wird. Diese Bevölkerungsstudie zielt darauf ab, bei einer etwa einstündigen Untersuchung möglichst umfassende Daten des gesamten Körpers der Probanden zu erfassen. Die MRT-Einrichtung ist für einen Dauerbetrieb von 10 bis 15 Jahren mit minimalem Heliumverbrauch konzipiert, wobei auf Software-Upgrades verzichtet wird, um die langfristige Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit wird der Abschirmung des MRT-Bereichs gewidmet. Da sich im ersten Obergeschoss (OG01) direkt über dem MRT ein Schlaflabor befindet, müssen spezielle Vorkehrungen getroffen werden, um gegenseitige Störungen zu vermeiden. Es ist von höchster Bedeutung, dass sowohl das Magnetfeld als auch der Schall des MRT-Geräts maximal abgeschirmt werden, um die Untersuchungen im Schlaflabor nicht zu beeinträchtigen und gleichzeitig optimale Bedingungen für die MRT-Bildgebung zu gewährleisten. Die SHIP-Studie, als Pionier in der Integration von Ganzkörper-MRT-Untersuchungen in Bevölkerungsstichproben, hat die große Bedeutung von Bildbefunden in der Krankheitsentstehung erkannt und ethische Standards zum Umgang mit Zufallsbefunden etabliert. Sie charakterisiert Teilnehmer*innen bezüglich subklinischer und manifester kardiometabolischer Auffälligkeiten und Erkrankungen besonders umfassend. Die Studie umfasst ein breites Spektrum an Untersuchungen, darunter Herz-Kreislauf- und Stoffwechsel-Erkrankungen, Risikoverhalten, Ruheblutdruck, körperliche Aktivität, Arteriosklerose, Gefäßweite, endotheliale Funktion, Rhythmusstörungen, kardiale Pumpfunktion, Somatometrie, Diabetes und Prädiabetes, Körperzusammensetzung, Fettleber und -fibrose sowie kardiopulmonale Belastbarkeit. Das "William B. Kannel Center for Community Medicine" wird somit eine zentrale Rolle in der Gesundheitsforschung spielen und als modernes Zentrum für bevölkerungsbezogene Studien dienen, mit einem besonderen Fokus auf die umfassende MRT-basierte Untersuchung der Bevölkerung. Die sorgfältige Planung und Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Abschirmung zwischen MRT und Schlaflabor, unterstreicht den hohen wissenschaftlichen und technischen Anspruch dieses Projekts.
Frist: 11.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat. § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen. Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
§ 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat. § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen. Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 502322-2026
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| UMUniversitätsklinikum Münster | 48149 Münster | 4 | 02.09.2026 |
| KKKnappschaft Kliniken Bottrop GmbH | Bottrop | 4 | 03.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Mecklenburg-Vorpommern- Rucksäcke, Modultaschen und Schienen für RettungsfahrzeugemeetB gesellschaft für medizintechnik Vertrieb mbHLandkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg, Deutschland90 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.06.2026noch 44 Monate01.06.2030
- Medizinische Ausrüstung für Rettungsfahrzeuge einschließlich WartungmeetB gesellschaft für medizintechnik Vertrieb mbHLandkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg, Deutschland155 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.06.2026noch 45 Monate11.06.2030
- Lieferung und Wartung von Patientenmonitoren, Defibrillatoren und ZubehörCorpuls Potsdam GmbHLandkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg, Deutschland1,9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.06.2026noch 45 Monate18.06.2030
- Lieferung und Wartung von Powerload-, Power Pro 2- und Stair Pro-GerätenStryker Deutschland GmbH & Co. KGLandkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg, Deutschland903 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.06.2026noch 45 Monate01.07.2030
- Rahmenvereinbarung für Beatmungsgeräte und Zubehör für den RettungsdienstmeetB gesellschaft für medizintechnik Vertrieb mbHLandkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg, Deutschland765 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.06.2026noch 46 Monate31.07.2030
- Lieferung und Wartung von Spritzenpumpen für RettungsfahrzeugemeetB gesellschaft für medizintechnik Vertrieb mbHLandkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg, Deutschland147 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.07.2026noch 47 Monate07.08.2030
- Lieferung und Wartung von Tragstühlen für Rettungsfahrzeugeutila Gerätebau GmbH & Co. KGLandkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg, Deutschland124 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.07.2026noch 47 Monate11.08.2030
- Versorgung mit apotheken- und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln für Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommernantares-apotheke Pharma Service e. K. +1 weitereLandesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/DienstleistungenSchwerin, Deutschland961 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.08.2026noch 48 Monate30.09.2030
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Aktiv seit 2024 · 49 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| TFThermo Fisher Scientific GmbH | 2 | 04.09.2026 | - |
| BDBecton Dickinson GmbH | 1 | 15.09.2026 | - |
| SESony Europe Ltd. | 1 | 02.09.2026 | - |
| SGStryker GmbH + Co.KG | 1 | 28.08.2026 | - |
| SHSiemens Healthineers AG | 1 | 28.08.2026 | - |
| CZCarl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH | 1 | 21.08.2026 | - |
| GHGE HealthCare Deutschland | 1 | 12.08.2026 | - |
| BSBrainlab Sales GmbH | 1 | 20.07.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Einführung eines rund um die Uhr betriebenen Security Operations Centers mit SIEMDeutsche Telekom Security GmbHUniversitätsklinikum JenaJena, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.12.2024noch 14 Monate03.12.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.09.2026 | Erweiterung der mikrobiologischen Diagnostik durch ein Vitek-2-System mit 120 Plätzen | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Rahmenvertrag für Erneuerung und Betrieb der Drucker- und Multifunktionsgeräte-Infrastruktur | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Sicherheitsdienstleistungen für den sicheren Betrieb eines Klinikums | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Automatisierte Plattform für Wasserstoff-Deuterium-Austausch-Massenspektrometrie | Offen | - | - |
| 15.09.2026 | Zwei kompatible Blutkulturautomaten für die mikrobiologische Diagnostik | Vergeben | BDBecton Dickinson GmbH | - |
| 03.09.2026 | Zwei Blutkulturautomaten mit Systemkomponenten, Softwareanbindung und Service | Offen | - | - |
| 02.09.2026 | 7-Laser-Spektral-Durchflusszytometer für hochdimensionale Zellanalysen | Vergeben | SESony Europe Ltd. | - |
| 01.09.2026 | Server-, Switch- und Bandbibliotheks-Infrastruktur für ein Datenintegrationszentrum | Offen | - | - |
| 31.08.2026 | Robotergestütztes Operationssystem für orthopädische Knie- und Hüftchirurgie | Vergeben | SGStryker GmbH + Co.KG | - |
| 31.08.2026 | Lieferung und Inbetriebnahme eines Analysesystems Atellica Solution mit Service | Vergeben | SHSiemens Healthineers AG | - |
| 28.08.2026 | Server-, Speicher- und Computerinfrastruktur für ein Datenintegrationszentrum | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Beschaffung von vier Herz-Lungen-Maschinen und zwei Hypothermiegeräten | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Laser-Scanning-Mikroskop LSM 910 mit Zusatzkomponenten | Vergeben | CZCarl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH | - |
| 20.08.2026 | Spektral-Durchflusszytometer SONY ID7000 | Vergeben | - | - |
| 17.08.2026 | Atellica Solution Analyse‑System für klinische Chemie und Immunoassays inkl. Zubehör | Vergeben | - | - |
| 17.08.2026 | Robotikgestütztes orthopädisches Operationssystem inkl. Planung, Navigation, Tracking und Zubehör | Vergeben | - | - |
| 17.08.2026 | Erweiterung und Erneuerung der Serverinfrastruktur für ein Proxmox‑basiertes, skalierbares Serversystem | Offen | - | - |
| 12.08.2026 | Vier Ultraschallgeräte (2 x Vivid iq und 2 x Vivid Pioneer) | Vergeben | GHGE HealthCare Deutschland | - |
| 24.07.2026 | Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems für Mobiliar | Offen | - | - |
| 21.07.2026 | Mobile robotische OP-Suite für Wirbelsäulenchirurgie | Vergeben | BSBrainlab Sales GmbH | - |
| 20.07.2026 | Bereitstellung von Server-Infrastruktur für ein Datenintegrationszentrum | Offen | - | - |
| 17.07.2026 | Live-Cell-Imaging-System für die medizinische Forschung | Offen | - | - |
| 15.07.2026 | Server-Infrastruktur für den Betrieb eines Datenintegrationszentrums | Vergeben | - | - |
| 09.07.2026 | Beschaffung einer robotischen OP-Suite für die Wirbelsäulenchirurgie | Vergeben | - | - |
| 06.07.2026 | Wartung und DGUV-V3-Prüfung von Sicherheitswerkbänken, Laminar-Flow-Anlagen und Käfigwechselstationen | Vergeben | TFThermo Fisher Scientific GmbH | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung und Installation eines 1,5-Tesla-Magnetresonanztomographiesystems
Essen · Offen · Frist 25.09.2026
Das Universitätsklinikum Essen, Anstalt des öffentlichen Rechts, beschafft ein 1,5-Tesla-Magnetresonanztomographiesystem (MRT) gemäß der Norm EN 60601-2-33. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Einbringung, Installation, Inbetriebnahme, Anwenderschulung und technische Abnahme des Systems. Der Leistungsort liegt in Essen (Region DEA13); Angebote sind bis zum 25. September 2026, 10:00 Uhr, einzureichen.
64 % ähnlichAustausch eines heliumarmen Magnetresonanztomographiesystems im laufenden Klinikbetrieb
Heidelberg · Offen · Frist 05.10.2026
Die Thoraxklinik Heidelberg gGmbH – Universitätsklinikum Heidelberg beschafft ein modernes heliumarmes Magnetresonanztomographiesystem (MRT) als Ersatz für das bestehende Gerät. Der Auftrag umfasst Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme im laufenden Klinikbetrieb und hat einen geschätzten Wert von 1,35 Millionen Euro. Die Leistung wird in Heidelberg erbracht; die vorgesehene Laufzeit beträgt 720 Tage, und die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
64 % ähnlichBetriebsbereites interventionelles MRT-System
Magdeburg · Offen
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. beschafft ein vollständig funktionsfähiges interventionelles MRT (Magnetresonanztomograf) einschließlich aller für die Nutzung erforderlichen Bestandteile. Das System soll in Krankenversorgung, Lehre und Ausbildung eingesetzt werden, insbesondere für interventionelle Eingriffe und therapiebegleitende Diagnostik mit kontinuierlicher MRT-basierter Bildführung. Der Leistungsort liegt in Magdeburg; ein konkreter Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
63 % ähnlichMetallbau- und Verglasungsarbeiten für Türen im Bereich eines 3-Tesla-MRT
Offen · Frist 25.09.2026
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. beschafft für den Umbau im Haus 60a Metallbau- und Verglasungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Einbau eines neuen 3-Tesla-Magnetresonanztomografen (MRT). Der Auftrag umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von Aluminium-Bauelementen sowie die Lieferung, das Einsetzen und Abdichten von Glasscheiben und Ausfachungen. Der Umbau findet in Magdeburg statt; angrenzende Krankenhausbereiche bleiben während der Arbeiten in Betrieb, und die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 09:00 Uhr.
62 % ähnlichUpgrade eines bestehenden 3-Tesla-MRT-Systems zum modernen Ganzkörper-MRT
Ulm · Offen
Das Universitätsklinikum Ulm beschafft die umfassende Modernisierung eines vorhandenen 3-Tesla-Magnetresonanztomographen (MRT) für die wissenschaftliche Forschung. Der bestehende Magnet bleibt erhalten, während weitere Hardware- und Softwarekomponenten ausgetauscht, ergänzt oder technisch ertüchtigt werden, einschließlich einer leistungsfähigen Gradiententechnologie. Die Leistung wird am Standort Ulm umgesetzt; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
60 % ähnlichLieferung eines MPI-Tomographen für Proben bis 30 cm Durchmesser
Bonn · Offen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) beschafft einen MPI-Tomographen, also ein System zur dreidimensionalen Bildgebung, für Proben mit bis zu 30 cm Durchmesser. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung eines Systems gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung; die Beschaffung ist einem Auftrag in der Region mit dem NUTS-Code DE263 zugeordnet. Ein Zeitrahmen und ein geschätzter Auftragswert sind nicht angegeben.
56 % ähnlichStarkstrom- und Fernmeldetechnik für die Medienerschließung eines Dental-MRT
Offen
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR beschafft Starkstrom- und Fernmeldetechnik für die Medienerschließung eines Dental-MRT, also eines Magnetresonanztomografen für zahnmedizinische Anwendungen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem einen 200-Ampere-MRT-Abgang, Kabel und Unterverteiler, Kabeltrassen, Brandschutz, Blitzschutz, Erdung, Überspannungsschutz sowie Netzwerk- und Telefontechnik einschließlich Baustelleneinrichtung, Abbruch und Dokumentation. Die Ausführung ist am Universitätsklinikum in Halle (Saale) vom 1. Oktober bis zum 18. Dezember 2026 vorgesehen.
55 % ähnlichAngiographieanlage für Radiologie mit Bauleistungen und technischer Integration
Mainz · Offen
Die Universitätsmedizin Mainz beschafft eine neue Angiographieanlage für die Radiologie im Gebäude 505, da die bestehende Siemens-Anlage seit etwa einem Jahr nicht mehr wartbar ist und Ersatzteile fehlen. Die Lieferung umfasst neben dem Gerät auch Bauleistungen für die Montage mit Bodenplatte und Deckenaufhängung sowie die Integration in die technische Gebäudeausrüstung für Kühlung, Klimatisierung und Stromversorgung. Der Einbau muss nach der Minimal-Change-Technik erfolgen, um die Reinraumklasse 1A des Raums zu erhalten.
54 % ähnlichLieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Computertomographen mit Wartung und Interimsmodul
Tübingen · Offen · Frist 09.10.2026
Die BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH beschaffen für ihre Radiologie in Tübingen einen Computertomographen (CT) einschließlich Lieferung, Montage und Inbetriebnahme. Zum Leistungsumfang gehören außerdem ein Vollwartungsvertrag sowie die Bereitstellung eines Interimsmoduls während der Umbauzeit; die vorgesehene Dauer beträgt 180 Tage.
54 % ähnlichTransportliege für Kinder-MRT mit Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme
Berlin · Offen · Frist 21.09.2026
Die Charité Universitätsmedizin Berlin beschafft eine Transportliege für ein Kinder-MRT in der Kinderklinik am Campus Virchow-Klinikum. Die Leistung umfasst Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme der Liege. Die Ausschreibung unterliegt dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz und hat eine Abgabefrist bis zum 21. September 2026.
52 % ähnlichBeschaffung von vier Herz-Lungen-Maschinen und zwei Hypothermiegeräten
Greifswald · Offen · Frist 28.09.2026
Die Universitätsmedizin Greifswald, Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschafft für ihre Herzchirurgie vier Herz-Lungen-Maschinen und zwei Hypothermiegeräte (Heater-Cooler-Units). Der Auftrag umfasst außerdem Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung des Anwenderpersonals, Integration in den klinischen Betrieb sowie erforderliche Service- und Wartungsleistungen für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb. Die Leistung betrifft die Standorte Greifswald und Karlsburg; Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
51 % ähnlichEinrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems für Mobiliar
Greifswald · Offen · Frist 27.06.2031
Die Universitätsmedizin Greifswald richtet ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) für die Anschaffung von diversem Mobiliar ein. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt über Miniwettbewerbe innerhalb des Systems. Das geschätzte Auftragsvolumen für die gesamte Laufzeit beträgt ca. 2.000.000 EUR netto.
48 % ähnlichHochauflösender Desktop-Mikro-CT-Scanner
Göttingen · Offen · Frist 01.10.2026
Die Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts beschafft einen hochauflösenden Desktop-Mikro-CT-Scanner für ihren Standort in Göttingen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 275.630,25 Euro, die Vertragsdauer ist mit 360 Tagen angegeben. Die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
48 % ähnlichUpgrade eines 11,7-Tesla-Kleintier-Magnetresonanztomografen
Ulm · Offen
Das Universitätsklinikum Ulm beabsichtigt über die Medizinische Fakultät und die ULMTeC Core Facility Kleintierbildgebung die umfassende Modernisierung eines bestehenden 11,7-Tesla-Kleintier-Magnetresonanztomografen. Dabei sollen neue Hard- und Softwarekomponenten unter Weiterverwendung des vorhandenen Magneten integriert werden, um die Leistungsfähigkeit für wissenschaftliche Forschungsprojekte zu steigern. Die Leistung wird wegen der erforderlichen technischen Kompatibilität ausschließlich durch den Hersteller des bestehenden Systems oder einen autorisierten Anbieter erbracht; der Einsatzort ist Ulm.
48 % ähnlichLieferung, Installation und Inbetriebnahme eines 3D-C-Bogens mit DSA-Funktion
01099 Dresden · Offen · Frist 07.10.2026
Die Landeshauptstadt Dresden beschafft für das Städtische Klinikum Dresden einen 3D-C-Bogen mit DSA-Funktion, einem medizinischen Röntgensystem für dreidimensionale Bildgebung und digitale Subtraktionsangiografie. Der Auftrag umfasst ein Gerät einschließlich Lieferung, Installation und Inbetriebnahme am Standort Friedrichstraße 41 in Dresden. Die Ausführung ist vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 15:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
47 % ähnlichBeschaffung eines Forschungsgeräts für die Elektroenzephalografie (EEG)
Offen · Frist 23.09.2026
Das Universitätsklinikum Magdeburg beschafft ein Forschungsgerät für die Elektroenzephalografie (EEG), also zur Messung der elektrischen Aktivität des Gehirns, gemäß Leistungsverzeichnis. Angebote können bis zum 23. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichLieferung eines wissenschaftlichen MPI-Instruments
Bonn · Offen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. in Bonn beschafft ein System beziehungsweise Instrument, das in den Unterlagen als „MPI instrument“ bezeichnet wird. Die technischen Einzelheiten sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung festgelegt; die Ausschreibung ist der Region Lübeck (NUTS-Code DEF03) zugeordnet. Ein Auftragswert und eine Frist sind nicht angegeben.
45 % ähnlichLC-MS/MS-System für quantitative und qualitative Analytik
Cottbus · Offen · Frist 01.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem KdöR in Cottbus beschafft ein Flüssigchromatografie-Tandem-Massenspektrometrie-System (LC-MS/MS) für quantitative und qualitative Analysen. Das Gerät soll als Ersatz beziehungsweise Backup für ein ausgelastetes und alterndes Bestandssystem dienen und die Patientenversorgung sowie weitere Bereiche unterstützen. Angebote können bis zum 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden; der Einsatzort liegt in der Region Cottbus (NUTS-Code DE402).
44 % ähnlichHochauflösender Micro-Computertomograph (Micro-CT) zur Miete
Münster · Offen
Das Universitätsklinikum Münster sucht einen hochauflösenden Micro-CT-Scanner für die Klinik für Unfallchirurgie. Das Gerät soll für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten gemietet werden und für hochpräzise Forschungszwecke im Bereich der Knochenanalyse eingesetzt werden. Es handelt sich um eine Interessenbekundung für ein kompaktes Tischgerät mit spezifischen technischen Anforderungen an Auflösung und Strahlenschutz.
44 % ähnlichErsteinrichtung und Ausstattung für Forschungslabore mit wissenschaftlichen Geräten
Erlangen · Offen · Frist 28.09.2026
Das Universitätsklinikum Erlangen beschafft die Ersteinrichtung und Laborausstattung für einen Neubau in Erlangen. Der Auftrag umfasst zehn Lose mit Geräten wie Plattenlesern, optischen Tischen, Zentrifugen, Schüttlern, Waagen, Bildgebungssystemen, Mikroskopen, Kryostaten und Geräten zur Vervielfältigung von Erbsubstanz. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
43 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Siemens Healthineers AG
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 05.08.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
268 vergleichbare Verfahren, davon 162 mit erfasstem Zuschlag · 68 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 393.750 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 20 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Siemens Healthineers AG · Erlangen
9 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Thermo Fisher Scientific GmbH · Dreieich
6 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Philips GmbH · Hamburg
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siemens Healthineers AG · Forchheim
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH · Oberkochen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
JEOL (Germany) GmbH · Freising
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Bruker BioSpin GmbH & Co. KG · Ettlingen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
QUAD Systems AG · Dietlikon
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SCHNELL Trainingsgeräte · Peutenhausen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Quantum Design GmbH · Pfungstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Mecklenburg-Vorpommern, nach Vertragsende sortiert.
- Rucksäcke, Modultaschen und Schienen für Rettungsfahrzeuge
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.06.2030
Auftragnehmer: meetB gesellschaft für medizintechnik Vertrieb mbH
Vertragsschluss: 04.06.2026
Zuschlagswert: 89.606,85 EUR
- Medizinische Ausrüstung für Rettungsfahrzeuge einschließlich Wartung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.06.2030
Auftragnehmer: meetB gesellschaft für medizintechnik Vertrieb mbH
Vertragsschluss: 11.06.2026
Zuschlagswert: 155.344,85 EUR
- Lieferung und Wartung von Patientenmonitoren, Defibrillatoren und Zubehör
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 18.06.2030
Auftragnehmer: Corpuls Potsdam GmbH
Vertragsschluss: 11.06.2026
Zuschlagswert: 1.890.382,34 EUR
- Lieferung und Wartung von Powerload-, Power Pro 2- und Stair Pro-Geräten
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.07.2030
Auftragnehmer: Stryker Deutschland GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 25.06.2026
Zuschlagswert: 902.572 EUR
- Rahmenvereinbarung für Beatmungsgeräte und Zubehör für den Rettungsdienst
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2030
Auftragnehmer: meetB gesellschaft für medizintechnik Vertrieb mbH
Vertragsschluss: 26.06.2026
Zuschlagswert: 764.516,8 EUR
- Lieferung und Wartung von Spritzenpumpen für Rettungsfahrzeuge
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.08.2030
Auftragnehmer: meetB gesellschaft für medizintechnik Vertrieb mbH
Vertragsschluss: 01.07.2026
Zuschlagswert: 146.989,5 EUR
- Lieferung und Wartung von Tragstühlen für Rettungsfahrzeuge
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.08.2030
Auftragnehmer: utila Gerätebau GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 01.07.2026
Zuschlagswert: 123.771,48 EUR
- Versorgung mit apotheken- und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln für Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen · Schwerin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2030
Auftragnehmer: antares-apotheke Pharma Service e. K. +1 weitere
Vertragsschluss: 07.08.2026
Zuschlagswert: 960.633,56 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsmedizin Greifswald KöR
17489 · Greifswald
stefanie.schmidt@med.uni-greifswald.de+49 383486520149 erfasste Verfahren, davon 27 vergeben. 4 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKatja Reichardt
katja.reichardt@med.uni-greifswald.de+49 3834860
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@wm.mv-regierung.de+49 385588-15164
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 06:43 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 13.05.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 23:03 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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