Multimandantenfähiges IT-Servicemanagementsystem mit Service und Support

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.08.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.200.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.07.2024
CPV-Codes
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  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Branchenspezifisches Softwarepaket (48100000)
  • Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket (48600000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
403536-2024
Verfahrensnummer
53a213e2-a2b2-4268-85e8-0239ba5f9f8c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Kommunale Zweckverband ITK Rheinland mit Sitz in Neuss beschafft ein neues, modular aufgebautes und konfigurierbares IT-Servicemanagementsystem (ITSM-System) als Gesamtsystem einschließlich Service und Support. Es soll das technisch veraltete Bestandssystem BMC Remedy ersetzen und den IT-Betrieb sowie neue Anforderungen an die Serviceerbringung unterstützen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,2 Millionen Euro; die Leistung betrifft die Regionen Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und Teile des Niederrheins und ist für eine Laufzeit von 1.440 Tagen vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Das Bestandssystem (BMC Remedy) ist technisch überaltert und fällt aus dem Support des Herstellers. Die ITK Rheinland beabsichtigt die Erstellung eines multimandantenfähigen, modularen und konfigurierbaren IT-Servicemanagementsystems (ITSM-System) als Gesamtsystem, inkl. Service und Support zu beauftragen, um den IT – Betrieb aufrecht zu erhalten und neuen Anforderungen für die Serviceerbringung gerecht zu werden (genaue Informationen gem. Leistungsbeschreibung und Anforderungskatalog).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · IT-Servicemanagement-System – (ITSM-System)

    Das Bestandssystem (BMC Remedy) ist technisch überaltert und fällt aus dem Support des Herstellers. Die ITK Rheinland beabsichtigt die Erstellung eines multimandantenfähigen, modularen und konfigurierbaren IT-Servicemanagementsystems (ITSM-System) als Gesamtsystem, inkl. Service und Support zu beauftragen, um den IT – Betrieb aufrecht zu erhalten und neuen Anforderungen für die Serviceerbringung gerecht zu werden (genaue Informationen gem. Leistungsbeschreibung und Anforderungskatalog).

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §°123 GWB (Vordruck 11) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §°124 GWB (Vordruck 12) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen gem. den Russland-Sanktionen (Vordruck 14) Eigenerklärung wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Vordruck 13) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber/Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist - fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder - fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bewerber/Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für wesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 S. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · IT-Servicemanagement-System – (ITSM-System)

Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §°123 GWB (Vordruck 11) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §°124 GWB (Vordruck 12) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen gem. den Russland-Sanktionen (Vordruck 14) Eigenerklärung wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Vordruck 13) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber/Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist - fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder - fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bewerber/Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für wesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 S. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 349631-2025

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