Betrieb und Service der Netzwerktechnik an Düsseldorfer Schulen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.04.2026, 10:45 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.04.2026
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachungsnummer
240051-2026
Verfahrensnummer
b459b62f-b1c2-4f0a-8481-2b007fae36ec

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf beschafft im Rahmenvertrag den Betrieb, die Konfiguration und den Service der Netzwerkkomponenten an ihren Schulen. Zum Bestand gehören rund 5.473 WLAN-Zugangspunkte und 1.407 Netzwerkverteiler (Stand Januar 2026); eingesetzt werden überwiegend einheitliche Komponenten von Extreme Networks. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, die Angebotsfrist endet am 20. April 2026 um 08:45 Uhr (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag Managed Service Netzwerktechnik

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Managed Service Netzwerktechnik an Düsseldorfer Schulen

    Betrieb, Konfiguration und Service der Netzwerkkomponenten an den Düsseldorfer Schulen. Die Auftraggeberin betreibt in ihren Schulen pädagogische Netzwerke mit weitestgehend homogener Netzwerkinfrastruktur. Stand Januar 2026 betreibt die Auftraggeberin rund 5473 Accesspoints sowie rund 1407 Switche. Die Auftraggeberin setzt im Bereich LAN und WLAN homogen Komponenten des Herstellers Extreme Networks ein. Im Bereich WAN Anbindung/ Firewall/ Routing setzt die Auftraggeberin homogen Komponenten des Herstellers Palo Alto ein, derzeit sind dies rund 170 Firewalls welche den Internetaccess an den rund 180 Standorten sicherstellen. Hierzu stehen je Standort in der Regel bis zu drei WAN Anschlüsse zur Verfügung. Der Rahmenvertrag wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, soweit ausreichend wertungsfähige und wirtschaftliche Angebote vorliegen. Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 2.960.672,27 € netto über die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten (inkl. optionaler Verlängerungen um zweimal jeweils 12 Monate). Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einer Gesamthöchstmenge von 2.960.672,27 € netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (ins-besondere gemäß § 132 GWB) bleibt unberührt. Ein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf Abruf von Leistungen in voller Höhe des geschätzten Volumens besteht nicht.

    Frist: 20.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

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LOT-0000 · Managed Service Netzwerktechnik an Düsseldorfer Schulen

Preis
100 %

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Anforderungen

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 346246-2026

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