Rahmenvertrag für Dienstradleasing einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landesverband Lippe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.08.2025
- CPV-Codes
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- Fahrräder mit Hilfsmotor (34422000)
- Fahrräder (34430000)
- Finanzierungs-Leasing (66114000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 535173-2025
- Verfahrensnummer
- a0585798-d33b-47d0-b4a7-0f287ad9274c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landesverband Lippe in Lemgo sucht einen einheitlichen Rahmenvertrag für das Dienstradleasing von Fahrrädern für seine Mitarbeitenden, einschließlich der zugehörigen Einrichtungen und Kulturinstitute. Das Angebot soll tariflich Beschäftigten und Beamten die dienstliche und private Nutzung per Entgeltumwandlung ermöglichen und Versicherungs- sowie Serviceleistungen umfassen; ausgenommen ist der in § 19b Absatz 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder definierte Personenkreis. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.080 Tage, die Teilnahmefrist endet am 15. September 2025 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Auftragsgegenstand ist die Ausschreibung eines einheitlichen Rahmenvertrags "Dienstradleasing" für die Mitarbeitenden des Landesverbands Lippe (LVL) einschl. der zugehörigen Einrichtungen und Kulturinstitute. Grundlage für die Ausschreibung sind die Maßgaben des sog. TV-Fahrradleasing in Gestalt von § 19b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006, jeweils in der Fassung des aktuellen Änderungstarifvertrages (derzeit Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 9. Dezember 2023).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ausschreibung eines Rahmenvertrags Dienstradleasing für die Mitarbeitenden des Landesverbands Lippe einschl. der zugehörigen Einrichtungen und Kulturinstitute
Der Landesverband Lippe (LVL) beabsichtigt, den tariflich beschäftigten Mitarbeitenden sowie den Beamten des öffentlichen Dienstes im Landesverband Lippe - mit Ausnahme des in § 19b Abs. 2 TV-L definierten Personenkreises - durch Entgeltumwandlung das Fahrradleasing zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich damit verbundener Versicherungs- und Serviceleistungen nach dem "TV-L NRW Fahrradleasing" anzubieten. Zu diesem Zweck schließt LVL mit dem Auftragnehmer auf der Basis der Leistungsbeschreibung sowie der übrigen Vergabeunterlagen eine Leasingrahmenvereinbarung. Diese Leasingrahmenvereinbarung soll zu den gleichen Bedingungen auch für die Mitarbeitenden aller zugehörigen Einrichtungen und Kulturinstitute des LVL gelten. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Bereitstellung der Fahrräder bestimmte Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur sowie Versicherungsleistungen) und soll die vorgenannten Beziehungen und Leistungen koordinieren und managen. Für LVL sollen keinerlei Kosten entstehen. LVL schließt auf Basis des Leasingrahmenvertrages für jedes von einem/r Mitarbeitenden bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer und sodann einen Überlassungsvertrag mit dem/der betreffenden Mitarbeitenden. Anzubieten sind nur neue Fahrräder und Elektrofahrräder zum Höchstwert je Fahrrad einschließlich des leasingfähigen Zubehörs i.H.v. 7.000,- EUR brutto (vgl. § 19b TV-L). LVL beschäftigen (einschl. der zugehörigen Einrichtungen und Kulturinstitute) insgesamt ca. 180 Mitarbeitende, die grundsätzlich für das Leasing von Dienstfahrrädern nach den Voraussetzungen der Ausschreibung in Betracht kommen. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Jahres- oder Mindestabnahmemenge. Die geschätzte Abnahmemenge über die vorgesehene Laufzeit beträgt ca. 60 Fahrräder. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmemenge von 120 Fahrrädern; für etwaige über diese Höchstabnahmemenge hinausgehende Abrufe verliert der Vertrag ab Erreichen der verbindlichen Höchstabnahmemenge automatisch seine Wirksamkeit. Nähere Einzelheiten zum Leistungsumfang der ausgeschriebenen Leistungen enthält der Teaser der Leistungsbeschreibung, der den Bewerbungsunterlagen beigefügt ist. Der detaillierte und allein verbindliche Leistungsumfang wird in der Leistungsbeschreibung enthalten sein, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die erfolgreichen Bewerber ausgegeben wird.
Anforderungen an deinen Betrieb
[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] LVL weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. LVL kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief 1 vorgesehen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] LVL weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. LVL kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief 1 vorgesehen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 150585-2026
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