Konzeption, Betrieb und Vermarktung einer elektronischen Gästekarte für München

Status
Offen
Angebotsfrist
29.09.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landeshauptstadt MünchenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Sonstiges einstufiges Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
31.07.2026
Bekanntmachungsnummer
576383-2026
Verfahrensnummer
02feb385-5120-436f-a2b4-6add75ccf692
CPV-Codes
63500000 · Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen; 79340000 · Werbe- und Marketingdienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München vergibt eine Dienstleistungskonzession für die Konzeption, Finanzierung, technische und kaufmännische Umsetzung, den Betrieb, die Vermarktung und Weiterentwicklung einer offiziellen elektronischen Gästekarte. Der Vertragspartner trägt die vollständige wirtschaftliche, technische und organisatorische Verantwortung sowie das Betriebs- und Nachfragerisiko auf eigene Kosten; eine Verlustbeteiligung der Stadt ist ausgeschlossen. Die Leistung wird in München erbracht, und Angebote müssen bis zum 29. September 2026, 11:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt die Landeshauptstadt München die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Vertragspartner über die professionelle Umsetzung, Weiterentwicklung und Vermarktung für den technischen, kaufmännischen und operativen Betrieb der Münchner Gästekarte. Gegenstand der Konzession ist die Konzeption, Finanzierung, Umsetzung, der Betrieb, die Vermarktung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung einer offiziellen Münchner Gästekarte als touristisches Produkt zur Förderung des Tourismusstandorts München. Die Konzession umfasst die vollständige wirtschaftliche, technische und organisatorische Verantwortung für das Gästekartenangebot. Der Konzessionär trägt das wesentliche Betriebs- und Nachfragerisiko. Die Umsetzung und der Betrieb der Gästekarten erfolgen durch den Bieter auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Eine Verlustbeteiligung der Landeshauptstadt München ist ausgeschlossen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Elektronische Gästekarte für München

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Vertragspartner über die professionelle Umsetzung, Weiterentwicklung und Vermarktung für den technischen, kaufmännischen und operativen Betrieb der Münchner Gästekarte. Gegenstand der Konzession ist die Konzeption, Finanzierung, Umsetzung, der Betrieb, die Vermarktung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung einer offiziellen Münchner Gästekarte als touristisches Produkt zur Förderung des Tourismusstandorts München. Die Konzession umfasst die vollständige wirtschaftliche, technische und organisatorische Verantwortung für das Gästekartenangebot. Der Konzessionär trägt das wesentliche Betriebs- und Nachfragerisiko. Die Umsetzung und der Betrieb der Gästekarten erfolgen durch den Bieter auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Eine Verlustbeteiligung der Landeshauptstadt München ist ausgeschlossen.

    Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Die Bieter haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes in Anlage A.4 einzureichen. Die Bieter haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zu geben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung in Anlage A.4 trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.Der Konzessionsgeber ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 WRegG verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. 2. Eigenerklärung Russlandsanktionen Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die als Anlage A.10.1 beigefügte Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt sei-nem Angebot beizufügen. 3. Eigenerklärung Finanzsanktionen Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zudem die als Anlage A.10.2 beigefügte Eigenerklärung zu Finanzsanktionen ausgefüllt sei-nem Angebot beizufügen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Konzessionsgeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Elektronische Gästekarte für München

Als erstes Haupt-Zuschlagskriterium fließt die Höhe der angebotenen vertriebsbezogenen Beteiligung mit einer Gewichtung von 30 % in die Angebotswertung ein. Für Gästekarten, die über Vertriebskanäle von München Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality verkauft werden ist mit dem Angebot eine gesonderte vertriebsbezogene Umsatzbeteiligung für den Konzessionsgeber anzubieten. Diese Beteiligung ist als prozentualer Anteil am Bruttoverkaufspreis der jeweiligen Gästekarte auszuweisen. Als Bruttoverkaufspreis gilt der von den Nutzer*innen tatsächlich gezahlte Kartenpreis, ggf. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vertriebsbezogene Beteiligung ist gesondert auszuweisen und darf nicht in der separat anzubietenden allgemeinen Umsatzbeteiligung aufgehen. Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der von den Bietern im Angebotsblatt Anlage A.11 angegebenen Prozentsatz. Der Prozentsatz wird mit einer allein für Wertungszwecke angenommenen durchschnittlichen Jahres-Bruttoumsatzsumme aus Kartenverkäufen über Vertriebskanäle von München Tourismus, Veranstaltungen, Hospitality in Höhe von 550.000 EUR multipliziert. Der so ermittelte EUR-Betrag stellt die für die Angebotswertung maßgebliche vertriebsbezogene Beteiligung dar und fließt in die Wertung ein.
30 %
Als zweites Haupt-Zuschlagskriterium fließt die Höhe der angebotenen allgemeinen Umsatzbeteiligung mit einer Gewichtung von 20 % in die Angebotswertung ein. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erfolgsbeteiligung zugunsten des Konzessionsgebers an allen im Rahmen der Konzession erzielten Kartenumsätzen anzubieten. Als Bemessungsgrundlage gilt der Gesamtbetrag aller Bruttoverkaufspreise der im Konzessionszeitraum veräußerten Gästekarten, unabhängig vom jeweiligen Vertriebskanal. Diese Beteiligung ist als prozentualer Anteil am Bruttoverkaufspreis der jeweiligen Gästekarte auszuweisen. Als Bruttoverkaufspreis gilt der von den Nutzer*innen tatsächlich gezahlte Kartenpreis, ggf. inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der von den Bietern im Angebotsblatt Anlage A.11 angegebenen Prozentsatz. Der Prozentsatz wird mit einer allein für Wertungszwecke angenommenen durchschnittlichen Jahres-Bruttoumsatzsumme aus den gesamten Kartenverkäufen in Höhe von 1.600.000 EUR multipliziert. Der so ermittelte EUR-Betrag stellt die für die Angebotswertung maßgebliche Höhe der Umsatzbeteiligung dar und fließt in die Wertung ein.
20 %
Als drittes Haupt-Zuschlagskriterium fließt die Qualität der Leistungsausführung mit einer Gewichtung von 50% in die Angebotswertung mit ein. Die Bieter haben dazu mit Ihrem Angebot im Rahmen von Leistungskonzepten darzustellen, wie sie die Einhaltung und Umsetzung der in der Anlage A.11 und an der jeweiligen Stelle in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) beschriebenen Anforderungen sicherstellen werden. Die eingereichten Bieterkonzepte werden wesentlicher Vertragsinhalt werden. Der Umfang der einzelnen Konzepte darf 10 DIN A4-Seiten bei Schriftgröße 11 Arial und einfachem Zeilenabstand nicht überschreiten. Bilder und Grafiken können zusätzlich als Anlagen beigefügt werden. Die Leistungsbewertung der Bieterkonzepte erfolgt anhand der in Anlage A.11 dargestellten gewichteten Unterkriterien zur Leistungsbewertung (Leistungskriterien) und den dort beschriebenen Bewertungsanforderungen.
50 %

Vergabeunterlagen

11 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Anlage A.1_Angebotsschreiben.pdfAnschreiben249 KB
Anlage A.2_Erklaerung_Bietergemeinschaft.pdfFormular168 KB
Anlage A.3_Erklaerung_Eignungsleihe.pdfFormular159 KB
Anlage A.4_Eigenerklärung_Ausschlussgründe.pdfFormular911 KB
Anlage A.5_Eigenerklaerung_Referenzen.pdfFormular162 KB
Anlage A.6_Eigenerklaerung_Eignung.pdfFormular169 KB
Anlage A.7__Formblatt_Verhandlungspunkte.pdfFormular216 KB
Anlage A.8_Nachunternehmererklaerungen.pdfFormular183 KB
Anlage A.10.1_Eigenerklaerung_Sanktionen_RUS.pdfFormular384 KB
Anlage A.10.2_Eigenerklärung_Finanzsanktionen.pdfFormular196 KB
Anlage B.1_Formblatt_Finanzielles Angebot.xlsxFormular17 KB

Anforderungen

1. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Die Bieter haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes in Anlage A.4 einzureichen. Die Bieter haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zu geben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung in Anlage A.4 trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden.Der Konzessionsgeber ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 WRegG verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. 2. Eigenerklärung Russlandsanktionen Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die als Anlage A.10.1 beigefügte Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt sei-nem Angebot beizufügen. 3. Eigenerklärung Finanzsanktionen Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zudem die als Anlage A.10.2 beigefügte Eigenerklärung zu Finanzsanktionen ausgefüllt sei-nem Angebot beizufügen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Konzessionsgeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.08.2026Berichtigung 1In Abschnitt 5.1.10 der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung Veröffentlichungsnummer 530399-2026 unter dem Zuschlagskriterium Qualität wird der folgende Satz in der Beschreibung ersatzlos gestrichen: "Der Umfang der einzelnen Konzepte darf 10 DIN A4-Seiten bei Schriftgröße 11 Arial und einfachem Zeilenabstand nicht überschreiten. Bilder und Grafiken können zusätzlich als Anlagen beigefügt werden. Die Leistungsbewertung der Bieterkonzepte erfolgt anhand der in Anlage A.11 dargestellten gewichteten Unterkriterien zur Leistungsbewertung (Leistungskriterien) und den dort beschriebenen Bewertungsanforderungen."
Vergleichbare Verfahren65vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag54 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 3 Vergaben

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Landeshauptstadt München

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