Internetdienste, Leased-Line- und Dark-Fiber-Anbindungen für Schulen und Außenstellen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.09.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 400.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Friesland
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.09.2025
- CPV-Codes
- Internetdienste (72400000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 568016-2025
- Verfahrensnummer
- b1000000-c0de-4000-a000-00d459019326
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Friesland beschafft Internetdienste für alle Schulen sowie eine fest geschaltete Leased-Line-Verbindung für einen Schulstandort. Zusätzlich sind Dark-Fiber-Anbindungen, also unbeleuchtete Glasfaserverbindungen, für Außenstellen des Landkreises im Stadtgebiet von Jever und für einen Schulstandort vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 400.000 Euro; Angebote müssen bis zum 30. September 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist • die Bereitstellung von Internetdiensten für alle Schulen im Landkreis Friesland sowie • die Einrichtung einer Leased-Line-Anbindung für einen Schulstandort und • Dark-Fiber-Anbindungen für Außenstellen des Landkreis Friesland im Stadtgebiet von Jever und die Anbindung eines Schulstandorts.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Internet-Zugang für die Schulen400.000 EUR
Gegenstand der Ausschreibung ist • die Bereitstellung von Internetdiensten für alle Schulen im Landkreis Friesland sowie • die Einrichtung einer Leased-Line-Anbindung für einen Schulstandort und • Dark-Fiber-Anbindungen für Außenstellen des Landkreis Friesland im Stadtgebiet von Jever und die Anbindung eines Schulstandorts.
Frist: 30.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. § 123, 124 GWB, § 57 VgV, § 42 Abs. 1 VgV Ab einer Auftragssumme über 30.000 € netto erfolgt eine Anforderung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. Dieser Auszug dient als Nachweis für das Nichtvorliegen sämtlicher nachfolgender Ausschlussgründe, sofern nicht gesonderte Nachweise angegeben sind. Korruption: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug: Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zahlungsunfähigkeit: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: §§ 123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Gem. § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Internet-Zugang für die Schulen
- Der Wertungspreis gem. Anlage 3 Dieser ermittelt sich durch die Eingaben der Preise pro Monat für die einzelnen Leistungsklassen bzw. Produkte mit den jeweiligen aktuellen Anforderungen der einzelnen Abnahmestellen (Anlage 2) mal 48 Monate. Die Einrichtungskosten bleiben bei der Ermittlung des Wertungspreises unberücksichtgt.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gem. § 123, 124 GWB, § 57 VgV, § 42 Abs. 1 VgV Ab einer Auftragssumme über 30.000 € netto erfolgt eine Anforderung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. Dieser Auszug dient als Nachweis für das Nichtvorliegen sämtlicher nachfolgender Ausschlussgründe, sofern nicht gesonderte Nachweise angegeben sind. Korruption: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug: Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zahlungsunfähigkeit: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: §§ 123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Gem. § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 708640-2025
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